ALG I Anspruch - Studium beendet und Fragen zum ALG II Antrag

  • ALG II Antrag gestellt obwohl noch Leistungsanspruch aus ALG I - Welches Datum

    zählt für Beginn des Leistungsbezug?

    Da ich Ende des Monats mein 3 1/2 jähriges Zweitstudium beende, haben mein Mann - der bereits im ALG II Bezug ist - und ich am 27.12.2019 eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter geschickt, damit ich in Zukunft bei der Leistungsberechnung mit berücksichtigt werde. Als Studierende hatte ich bisher ja keinen Anspruch auf ALG II, da mein Studiengang dem Grunde nach BaföG förderfähig war, auch wenn ich es ob meines Alters nicht bekommen habe. Im Anschreiben zur Veränderungsmitteilung habe ich darauf hingewiesen, dass meine letzte Klausur am 30.01.2020 stattfindet und ich somit ab dem 31.01.2020 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Offiziell exmatrikulieren kann ich mich allerdings erst nach der Festsetzung der Endnote am 28.02.2020.

    Nun habe ich durch einen Anruf bei der Agentur für Arbeit überraschenderweise erfahren, dass ich noch Anspruch auf Leistungen habe, da ich zum 01.03.2016 für einen Monat ALG I bezogen habe. Das ist eine tolle Neuigkeit für mich...allerdings bekomme ich das ALG I erst ab dem Tag der Antragsstellung, also ab heute (19.02.2020). Theoretisch hätte ich mich direkt nach der letzten Prüfungsleistung zum 31.01.2020 arbeitssuchend melden können. Da ich das nicht getan habe, "verliere" ich nun 19 Tage, was finanziell für mich leider extrem, extrem, extrem ärgerlich ist.

    Meine Frage: Ich hatte dem Jobcenter am 27.12.2019 ja gemeldet, dass ich ab dem 31.01.2020 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehe. Gibt es irgendwie eine Chance, dass die Agentur für Arbeit das berücksichtigen kann/muss/soll und ich dann doch rückwirkend schon ab dem 31.01.2020 und nicht erst ab dem 19.02.2020 ALG I erhalte? Ich weiß, dass einige Behörden solche Daten untereinander austauschen müssen, wenn ein Antrag an einer falschen Stelle gestellt wird, aber ob das für die Kombi Jobcenter/Agentur für Arbeit gilt, weiß ich nicht, da dass eine ja eine Sozialleistung und das andere eine Versicherungsleistung ist.

    Ich würde mich sehr freuen, falls mir jemand helfen könnte, auch wenn es nicht 100% um eine ALG II Frage geht.

    Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe
    Renate

    Titel Korrektur, da zu lang und nicht optimal für die Suche

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Anspruch auf Leistungen habe, da ich zum 01.03.2016 für einen Monat ALG I bezogen habe.

    ALG I vorrangige Leistung und muss zuerst beantragt werden. Mit diesem Bescheid könnte

    dann ALG II beantragt und die Bedürftigkeit geprüft werden, ob ein Anspruch besteht.

    Für ALG II ist eine Exmatrikulationbescheinigung der Uni notwendig, ohne sie kein ALG II.

    Gibt es irgendwie eine Chance, dass die Agentur für Arbeit das berücksichtigen kann/muss/soll und ich dann doch rückwirkend schon ab dem 31.01.2020 und nicht erst ab dem 19.02.2020 ALG I erhalte?

    Nein! ALG I eine Versicherungsleistung und wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

    Gruß

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