ALG II und Frage zum Einzug Ex Ehemann

  • Hallo,

    ich pflege meinen schwerstbehinderten Sohn Zuhause und beziehe deshalb ALG II.

    Ich wohne zur Miete. Mein Ex Ehemann will nun bei uns einziehen. Er ist dabei sich einen Teilzeitjob zu suchen. Er würde gekündigt und ist noch im ALG 1 Bezug. Sollte er bis Ende des Anspruchs keinen Job finden, muss er vorübergehend ALG II beantragen, auch wegen der Krankenversicherung.

    Nun zu meinen Fragen....wir sind geschieden, ich habe das alleinige Sorgerecht.

    Ich werde das Jobcenter ordnungsgemäß über den Einzug und die Bedarfsgem. informiere.

    Mein Ex Ehemann muss selbst einen Antrag stellen.

    Kann, bzw. darf das Jobcenter meinen Ex Ehemann zur Vollzeitarbeit zwingen ? Warum er nur Teilzeit gehen will, ist jetzt nicht relevant.

    Kann das Jobcenter mich zwingen arbeiten zu gehen, mit der Begründung der Vater kann ja unseren Sohn betreuen.

    ? Was er nicht kann, aber auch das möchte ich hier nicht vertiefen, über die Krankheit und 24 std. Pflege unseres Sohnes, reden. Ich habe alles schwarz auf weiß von den Ärzten, daran wird's nicht scheitern.

    Ich denke das Jobcenter kann mich nicht dazu drängen, da ich als offizielle Pflege Person bei derKrankenkasse gemeldet bin, was auch so ist. und ich das alleinige Sorgerecht habe, vom Gericht.

    Könnte ihr mit Tipps geben, kennt ihr euch aus mit den Paragraphen ?

    Dankeschön

    :)

  • Hallo,

    Pflege Grad 5. Mein Ex Ehemann wird bei uns wohnen und dieselben Räumlichkeiten nutzen. Das Jobcenter wird uns daher und wg. unserem Sohn, in eine Bedarfsgemeinschaft einstufen. Aber Fakt ist das wir seit unserer Scheidung vor Jahren getrennte Konten haben, was auch so bleibt. Wie gesagt wohne ich zur Miete

    Einmal editiert, zuletzt von Calvina (19. Februar 2020 um 08:55)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Mein Ex Ehemann wird bei uns wohnen und dieselben Räumlichkeiten nutzen. Das Jobcenter wird uns daher und wg. unserem Sohn, in eine Bedarfsgemeinschaft einstufen.

    Ja und erfolgt eine Neuberechnung der Leistungen.

    Aber Fakt ist das wir seit unserer Scheidung vor Jahren getrennte Konten haben, was auch so bleibt.

    Uninteressant für das Jobcenter!

    Rat OT, lasst es sein, denn der Ärger ist vorprogrammiert mit dem Jobcenter.

    EX-Mann soll sich irgendwo ein Zimmer suchen.

    Gruß

  • Danke ;) Ich wollte eigentlich nur wissen, wie das mit den Arbeitszeiten aussieht. Hierzu hatte ich ja etwas geschrieben.

    ' Kann, bzw. darf das Jobcenter meinen Ex Ehemann zur Vollzeitarbeit zwingen ? Warum er nur Teilzeit gehen will, ist jetzt nicht relevant.

    Kann das Jobcenter mich zwingen arbeiten zu gehen, mit der Begründung der Vater kann ja unseren Sohn betreuen. '

    LG

  • Dein Ex Mann ist natürlich dazu verpflichtet alles mögliche dafür zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Sollte er dies nicht machen oder nicht wollen, drohen wie jedem anderen auch Konsequenzen.

    Bei einem Pflegegrad von 5 dürfte das Jobcenter nichts machen.

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