Mietübernahmebescheinigung trotz nicht genehmigtem Umzug möglich?

  • Hi,

    Erstmal: Danke, dass es Foren, wie dieses hier gibt, mit so vielen netten und hilfsbereiten Menschen. Ich habe hier schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden :)

    Zu folgendem Sachverhalt habe jetzt allerdings schon einige Zeit gesucht (auch hier im Forum) und bin nicht wirklich fündig geworden, daher frage ich jetzt einfach mal selbst:

    Erstmal die Ausgangssituation:

    Ich selbst beziehe kein ALG2, ein Freund von mir jedoch schon.

    Ich bin momentan auf der Suche nach einer Wohnung und würde gerne mit besagtem Freund eine WG gründen.

    Der Freund wohnt momentan bereits in einer WG, die er aus verschiedenen persönlichen Gründen gern verlassen würde, daher bietet es sich für uns an, zusammenzuziehen (wir verstehen uns sehr gut usw.).

    Es ist relativ klar, dass das JC den Umzug wohl nicht "genehmigen" wird, da vermutlich keine ausreichenden Gründe aus Sicht des JC vorliegen.

    Der Freund benötigt allerdings auch keine Übernahme von Umzugskosten, Kaution o.ä., da ausreichend Geld vorhanden ist (das Vermögen bewegt sich aber natürlich im erlaubten Rahmen bei ALG2 Bezug usw. ;)).

    Ich verdiene genug, um potentielle Wohnungen auch allein zu finanzieren, allerdings nicht genug, damit die Vermieter das auch so sehen (meist liegt mein Gehalt nicht beim Dreifachen der Warmmiete). Die Finanzierung der Wohnung ist also nicht das eigentliche Problem (ich habe einen ganz guten Überblick über meine Finanzen^^).

    Jetzt das Problem/die Frage:

    Die meisten Vermieter möchten natürlich eine Mietübernahmebescheinigung des JC für den Freund haben, bevor der Mietvertrag endgültig unterschrieben wird.

    Hat hier jemand Erfahrungen mit so einer Situation und kann uns sagen, ob es möglich ist so eine Mietübernahmebescheinigung zu erhalten, auch wenn der Umzug an sich vom Jobcenter nicht als nötig angesehen wird?

    Es geht hierbei nicht unbedingt darum, dass das JC die vollen Kosten der neuen Wohnung übernehmen soll (bzw. die vollen anteiligen Kosten des Freundes). Sollten die KdU höher liegen als bisher, dann wäre es natürlich klar, dass auch weiterhin nur Kosten in der bisherigen Höhe übernommen werden. Die Differenz kann ich von meinem Gehalt zahlen (und evtl. steigen die KdU für den Freund gar nicht, das liegt im Bereich des Möglichen).

    Die Frage bezieht sich also vor allem darauf, ob das JC eine Mietübernahmebescheinigung über die bisherigen Kosten ausstellen kann (auch wenn die tatsächlichen Kosten vielleicht höher lägen) oder ob das Ausstellen der Bescheinigung grundsätzlich verwehrt werden wird.


    Danke im Voraus und liebe Grüße,

    Zenia

    P.S.: Natürlich gilt immer: Probieren geht über Studieren und wir werden natürlich versuchen eine Wohnung zu finden und der Freund wird sich auch selbst beim JC erkundigen. Ich frage hier vor allem, damit wir uns mental schon mal ein wenig drauf vorbereiten können, was uns erwartet, wenn wir tatsächlich mal ein Angebot zur Miete bekommen ;)

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