ALG II Aufstockung - Kindergeldanspruch und Fragen zur Anrechnung

  • Hallo wir bekommen nur ergänzt Harz4, weil unser Einkommen nicht ausreicht.

    Jetzt hat mein jüngstes Kind (Volljährig) endlich auch eine Ausbildung gefunden und wird 750 Brutto (598 Netto) verdienen.

    Das habe ich dem Amt sofort mitgeteilt. Da ist der Bedarf selbst gedeckt und er ist kein Teil der BG mehr. Da noch Kindergeld Anspruch besteht,

    bekommen wir es auch weiterhin.

    Das wird voll angerechnet. Meine Frage ist, kann man das Kindergeld

    zur Deckung der Miete für das Kind nutzen?? Und das auch so angeben, dass das Kindergeld seinen Teil der Miete deckt?

  • Hallo,

    ich verstehe die Frage nur halb. Die Anrechnung es Kindergelds ist rechtens. Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist, wird maximal die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 € abgezogen und der Rest angerechnet.

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