ALG II nach Haftentlassung - Erstausstattung - Wohngemeinschaft und Fragen

  • Hallo,

    ich habe folgende Situation. Ich war 1 Jahr in Haft und habe so ziemlich alles verloren,was ich verlieren konnte. Nach der Entlassung bin ich notdürftig erstmal bei meinen Eltern untergekommen. Die Suche nach einem neuen Wohnraum gestaltet sich mehr als schwierig. Nun sind eine sehr gute Bekannte und ich auf die Idee gekommen, eine WG zu gründen.

    Sie mietet nun eine 3-Raum Wohnung an und stellt mir 1 Zimmer(unmöbliert) zur Untermiete zur Verfügung. Natürlich mit Untermietvertrag und gemeinsamer Nutzung von Wohnzimmer, Küche,Bad.

    Wie kann man es im Untermietvertrag reinschreiben, dass für die Nutzung von z.B. Küche und Waschmaschine eine monatliche Pauschale gezahlt wird?

    Da ich auch in meinem Zimmer nichts reinstellen kann, müsste ich auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Was kann ich dann alles beantragen? Ein Kühlschrank benötige ich auf jeden Fall, da der meiner Bekannten zu klein ist...

    Momentan erhalte ich 700€ ALG ! Kann ich denn mit ALG2 aufstocken? Einen Wohngeldantrag stelle ich auch noch, aber das wird sicher geringer als ALG2 ausfallen...

    Ich freue mich über Tips und Ratschläge...

  • Ich bin 42.

    Ich hatte vorher auch schon keine Möbel, da ich bei meiner Ex gewohnt hatte. Mir gehörten damals nur Schrankwand und Kühlschrank, Tisch und 4 Stühle... Tja..und wo das hin ist, weiss ich nicht... Meine Ex gab an,dass dies von meiner Bekannten alles abgeholt wurde,nur wissen die davon nichts...

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Kann ich denn mit ALG2 aufstocken?

    Unverständlich und erklärungsbedürftig! Welche Einkünfte sind denn vorhanden?

    Einen Wohngeldantrag stelle ich auch noch, aber das wird sicher geringer als ALG2 ausfallen...

    ALG II schließt Wohngeld aus! Zunächst Informationen zum Lesen, denn hier scheinen erhebliche

    Wissenlücken vorhanden zu sein.

    § 7 Wohngeldgesetz WoGG - Ausschluss vom Wohngeld

    Merkblatt Hausrat - Erstausstattung

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2020 NEU

    Gruß

  • Unverständlich und erklärungsbedürftig! Welche Einkünfte sind denn vorhanden?

    Habe ich doch geschrieben... 700 € ALG!

    ALG II schließt Wohngeld aus! Zunächst Informationen zum Lesen, denn hier scheinen erhebliche

    Wissenlücken vorhanden zu sein.

    Ich weiss,dass Wohngeld durch ALG II ausgeschlossen wird...

    Das Problem ist, dass ich hier von Amt zu Amt hin und her gescheucht werde und mir niemand etwas konkretes sagen kann... Ich kann doch keine Wohnung anmieten, wo ich 1. die Kaution nicht zahlen kann und 2. wo ich nichts reinstellen kann...

    Mir geht es darum, ein Darlehen oder so etwas zu erhalten, um die Grundlage zu schaffen. Und so wie man mir heute erst wieder gesagt hat, bekomme ich nur eine Erstausstattung, wenn ich Anspruch auf ALG II habe...

  • Hallo!

    Das Problem ist, dass ich hier von Amt zu Amt hin und her gescheucht werde

    Mit dem ALG I Bescheid bitte zum Jobcenter und ALG II Antrag auf Aufstockung

    stellen. Dort wird dann geprüft, ob ein ALG II Anspruch aufgrund der Höhe des

    ALG I besteht.

    Das Mietangebot ist beim Jocenter einzureichen, sich die Kostenzusage schriftlich

    geben lassen und einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Der Aussendienst wird

    eventuell einen Hausbesuch machen, um den Bedarf zu prüfen.

    Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2020 NEU

    Es wird nur der angemessene Teil bei den Kosten der Unterkunft gezahlt.

    Bitte die eingestellten Links sorgfältig lesen!

    Sie mietet nun eine 3-Raum Wohnung an und stellt mir 1 Zimmer(unmöbliert) zur Untermiete zur Verfügung. Natürlich mit Untermietvertrag und gemeinsamer Nutzung von Wohnzimmer, Küche,Bad.

    Es wird eventuell der Nachweis erbracht werden müssen, dass es keine Bedarfsgemeinschaft ist.

    Gruß

  • Mit dem ALG I Bescheid bitte zum Jobcenter und ALG II Antrag auf Aufstockung

    stellen. Dort wird dann geprüft, ob ein ALG II Anspruch aufgrund der Höhe des

    ALG I besteht.

    Habe ich schon einmal versucht, dort wurde ich abgewiesen, ohne jede Prüfung. Mir wurde gesagt, dass ich zwingend wohngeld beantragen muss. Aber ich weiss,wenn ich wohngeld erhalte, bekomme ich kein aufstockendes ALGII. Somit habe ich auch keine Chance auf eine Erstausstattung bzw. Übernahme Kautionsdarlehen... Oder gibt es doch eine Möglichkeit?

  • so...habe einen Ablehnungsbescheid bekommen, da vorrangig Wohngeld zu zahlen sei. Ich habe zwar Anspruch auf Wohngeld, aber wie verhält sich das mit einer Erstausstattung und der Kaution? Ich kann diese Kosten mit meinem ALG1 (700,00€) + eventuell Wohngeld nicht decken.Aus der Haft wurde ich im November mt 55€ entlassen...

    Gibt es da noch eine Möglichkeit, eventuell Darlehen zu beantragen oder bringt ein Widerspruch etwas? Was ist, wenn das Wohngeld geringer ausfällt als ein ALG2 Anspruch?

    Über hilfreiche Tips bin ich sehr dankbar, denn ich bin echt gerade dabei, mein Leben wieder in geordnete Bahnen zu leiten...

  • Hallo,

    wenn der Wohngeldanspruch geringer ist als der ALG II Anspruch, kannst du ALG II Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn du einen Ablehnungsbescheid erhalten hast, wird vermutlich schon eine Berechnung seitens des Jobcenters bzgl. des Wohngelds gemacht worden sein,

    Ein Darlehen vom Jobcenter erhälst du nur, wenn du Anspruch auf ALG II hast.

    Die Möglichkeiten bzgl. der Mietkaution und der Erstausstattung solltest du mit der zuständigen Wohngeldstelle bereden. Die haben dort zum Teil einige Möglichkeiten.

  • Ja, die aufstockung ALG2 wurde abgelehnt,da vorrangig andere Sozialleistungen zu zahlen wären (Wohngeld) . Aber.. die Bearbeitung wird ja auch wieder Zeit in Anspruch nehmen. Was mache ich bis dahin?

    Bei der Wohngeldstelle habe ich schon gefragt bezüglich Erstausstattung und Kaution. Die konnten mir nicht weiterhelfen...

    Ich wurde darauf verwiesen,dass ich doch 700€ ALG 1 erhalte, und damit beim An und Verkauf gut gucken könnte...

  • Wohngeldanträge sind einfach und in der Regel wesentlich schneller bewilligt als ALG II Anträge.

    Wie teuer ist die Wohnung überhaupt? Bitte Miete, Nebenkosten ohne Strom und Heizkosten nennen.

  • ich bezahle 198,61 kalt und eine Nebenkostenpauschale von 108,75(jeder die Hälfte) Heizkosten sind da mit drin. Zusätzlich noch eine Nutzungspauschale für die Küchengeräte,Schränke, Fernseher, Internet, Strom und so weiter.

    Insgesamt zahle ich 347€.

    Meine Hauptmieterin bringt ja eine komplette Einrichtung mit. Ich habe zurzeit nur ein paar Klamotten...

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