ALG II nach Studienende, private Krankenversicherung

  • Hi,

    ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen. Ich komme gerade geschockt vom Briefkasten zurück. Meine private Krankenversicherung will ab März rund 580 Euro abrechenn statt wie bisher etwas über 200 Euro. Bisher wurden die Kosten vom Jobcenter überommen, mit der Begründung, dass sie unter der Häflte der KOsten des Basistarifs liegen.

    Kurz zu meiner Situation:

    * ich habe im vergangenen November mein Studium beendet, bin aber noch (formal) bis Ende Februar eingeschrieben; da ich die letzte Prüfungsleistung abgelegt habe, hatte ich Anspruch auf ALG II

    * ich habe während des gesamten Studiums als Werkstudent gearbeitet (um das Studium zu finanzieren), war aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    * da ich mit Anfang 20 keine Ahnung von den Konsequenzen hatte und als Beamtenkind es auch finanziell Sinn gemacht hat, habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen

    * bisher war ich in den Ausbildungskonditionen der PKV eingestuft, weswegen der Tarif rabattiert war; der volle Betrag sin die rund 580 Euro

    Wenn ich das SGB richtig verstehe, wird die PKV nur bis maximal zur Hälfte des Basistarifs übernommen. Warum auch immer!? Kann doch nicht sein, dass ich gesetzlich nicht wechseln kann und gleichzeitig die Kosten für meine Krankenversicherung nicht übernommen werden, obwohl ich das gar nicht zahlen kann. Stimmt diese Sicht der Dinge denn?

    Der Basistarif ist im Maximalsatz bei knapp 700 Euro und es ergibt sich so eine Lücke von etwa 230 Euro. Rücklagen habe ich praktisch keine mehr. Ich kann diese Lücke auf keinen Fall selbst füllen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen. Er ist erst möglich, wenn ich sozialversicherungspflichtig arbeite.

    Daher nun meine Frage:

    * Gibt es Möglichkeiten, dass das Jobcenter den kompletten Betrag übernimmt?

    * Ist es richtig, dass es sein kann, dass es das nicht übernimmt, ich die Differenz nicht zahlen kann und meine Versicherung verliere oder wahlweise Schulden dort anhäufen muss?

    * Das kann doch nicht sein, oder?

    * Gibt es irgendetwas, das ich jetzt tun sollte?

    Leider ist ja jetzt Wochenende, daher kann ich weder mit der Versicherung noch mit dem Jobcenter sprechen, habe aber nun panische Angst.

    Ich habe natürlich auch nach Übergangsjobs geguckt, nur haben die Angst wegen meiner bisherigen beruflichen Laufbahn und Ausbildung, dass ich sofort wieder verschwinde, jedenfalls höre ich nichts von denen. Und Nicht-Übergangsjobs, da dauert das leider mit meinem Studienhintergrund etwas, bis etwas gefunden ist (bin jetzt bei fast 100 Bewerbungen). Ich hatte in den letzten Wochen ein paar Vorstellungsgespräche, vielleicht folgt da noch ein Angebot. Aber darauf setzen kann ich natürlich nicht. Ich will jetzt nicht mit dieser riesigen Panik und dem noch größeren Druck als sowieso schon auf dem Arbeitsmarkt auftreten. Erfahrungsgemäß führt das nur dazu, dass ich viel weniger hinkriege. Und ganz unabhängig davon... natürlich belastet mich die Situation gerade extrem.

    Meine Strategie ist also zunächst:

    - noch einmal den konkreten Basistarif-Satz anfragen bei der Versicherung

    - noch einmal anfragen, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, das mein Tarif günstiger wird (besondere Leistungen hat er eigentlich nicht, also kein Einzelzimmertarif oder so)

    - einen Änderungsantrag beim Jobcenter stellen

    - parallel hinweisen, dass ich ausnahmsweise um die volle Übernahme bitte

    - und dann ... hoffen?


    Habt ihr bessere Ideen? Ich habe auch gelesen, dass ausnahmsweise im SGB der volle Betrag übergangsweise für bis zu 6 Monate übernommen werden kann. Wie würde eine solche Ausnahme begründet werden müssen? Ich hatte die Erfahrung, dass, wenn ich meinem Sachbearbeiter gegenüber kompetent auftrete, er durchaus "entgegenkommend" ist. Nur muss ich halt schon vorher wissen, was möglich ist.

    Liebe, panische Grüße

    OskarOskar

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Was hast du bis jetzt unternommen?

    Hast du versucht die PKV zu künden und in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen?

    Kein Vorwurf, aber die PKV in jungen Jahren während der Ausbildung, ohne finanzielle Rücklagen,

    nicht gerade die beste Entscheidung, sorry.

    Ich hatte die Erfahrung, dass, wenn ich meinem Sachbearbeiter gegenüber kompetent auftrete, er durchaus "entgegenkommend" ist.

    Eine Kompetenz, die dir mit Sicherhit fehlt und du kommst nicht umhin mit dem

    Jobcenter deine bescheidene Lage zu besprechen. Kann man nicht voraus sehen,

    wie das Jobcenter reagiert.

    Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)

    Gruß

  • Hi Grace,

    danke für deine Antwort.

    Zitat von Grace


    Was hast du bis jetzt unternommen?

    Wie oben dargestellt noch nicht besonders viel, außer mich etwas in die Thematik einzulesen und hier sachkundige Hilfe nachzufragen. Da mir das Schreiben am Freitag zuging, war noch keine Rücksprache mit dem Jobcenter oder der PKV möglich, steht natürlich an, siehe dazu aber auch unten. Oben habe ich zudem ausgeführt, was ich für die nächsten richtigen Schritte halte. Zudem habe ich im November, als ich meinen Erstantrag gestellt habe, versucht in die GKV zu wechseln, was anscheinend gesetzlich nicht vorgesehen ist.


    Hast du versucht die PKV zu künden und in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen?

    Nein. Warum auch? Das ist gesetzlich nicht vorgesehen, so jedenfalls die Antwort zweier GKVen, die ich angefragt hatte, weil ich natürlich rauswollte aus der PKV. Die Ergebnisse meiner Recherche bestätigen das nur. Wenn ich jetzt die PKV kündige, stehe ich ohne Versicherung da oder muss mir eine neue PKV suchen. Das ALG II begründet schließlich keinen Eintritt in die GKV. Oder hast Du da da andere Informationen? Das von dir verlinkte Merbklatt kannte ich schon, vielen Dank trotzdem, und es bestätigt ja auch nur meine eingangs ausgeführte Vermutung: "Vor ALG II PKV" heißt: "auch in ALG II PKV", allerdings ohne Garantie, dass die Beiträge übernommen werden. Selbst der Basistarif ja nur bis zur Hälfte. Ich verstehe nicht, wie das sein kann? Da muss ich doch etwas übersehen? Einerseits besteht kein Rückkehrrecht (bzw. genauer Eintrittsrecht) in die GKV, andererseits habe ich als ALG-II-Empfänger (mir steht ja nur das Existenzminimum zu) natürlich auch nicht das Einkommen, dass es mir erlauben würde, den Differenzbetrag zwischen PKV-Zuschuss und Beitrag zu übernehmen.

    Ich muss da doch etwas übersehen?

    Eine Kompetenz, die dir mit Sicherhit fehlt

    Ja. Deswegen frage ich ja hier nach, um, getrau des Mottos dieses Forums, meine Rechte zu kennen, damit ich nicht bald ohne Krankenversicherung oder mit einem Schuldenberg da stehe. Meine Erfahrung war, dass mein Sachbearbeiter wohl ein Quereinsteiger ist oder neu, jedenfalls musste ich auf vielem sehr genau bestehen, um überhaupt meinen Leistungsanspruch durchzusetzen. Daher will ich informiert in das Gespräch reingehen. Miene Hoffnung war, hier Leute zu finden, die mir sagen können, wie die rechtliche Situation aussieht oder welche Möglichkeiten bestehen oder mir in meiner Panik etwas Einordnungshilfe leisten könnten.

    Kein Vorwurf, aber die PKV in jungen Jahren während der Ausbildung, ohne finanzielle Rücklagen,

    nicht gerade die beste Entscheidung, sorry.

    Stimmt. Noch idiotischer wird es dadurch, dass ich politisch nichts von der PKV halte und mir die "Vorteile" gegenüber einer solidarischen Gesundheitsversorgung am Arsch vorbeigehen. Als Beamtenkind bin ich seit dem Monat meiner Geburt privatversichert gewesen, weswegen mir die Tragweite der Entscheidung nicht bekannt war. Ich habe ja auch nicht aktiv einen Eintritt in die PKV unternommen, sondern nur mich von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann lief alles so weiter wie schon als Kind. Es gab damals soviele Entscheidungen zu treffen, ich war im Zivildienst stark eingespannt, dass ich mich einfach darauf verlassen habe, was mir geraten wurde. Ist natürlich naiv. Aber es war auch deutlich billiger damals, was ein erheblicher Vorteil ist, wenn Du weißt, dass Du keinen BaFöG-Anspruch hast, aber deine Eltern dich auch nicht finanziell unterstützen. Nun bringt weder dein Nicht-Vorwurf noch meine Rechtfertigung mich weiter. Die Entscheidung habe ich damals so getroffen.

    Jetzt gilt es, die Konsequenzen möglichst abzumildern. Ich hätte gerne noch zumindest ein paar Euro über für z.B. Miete, Essen und Strom und gleichzeitig eine Krankenversicherung, damit ich nicht vollends verelende und die Chance besteht, noch Kraft zu haben, um aus dieser Armutsfalle wieder rauszukommen.

    7 Mal editiert, zuletzt von OskarOskar (15. Februar 2020 um 13:23)

  • Noch eine konkrete Nachfrage. Vielleicht habe ich in meiner Panik das falsch verstanden. Bedeutet die Aussage im Merkblatt:

    Zitat von Merkblatt

    Der Beitrag in diesem Basistarif wird für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld II halbiert und bis zu dieser Höhe als Zuschuss übernommen

    Bedeutet das, dass

    1/ die Hälfte des Basistarifs übernommen wird, ich aber den kompletten bezahlen muss?

    Oder

    2/ ich als Arbeitsloser in den Basistarif wechseln kann, wobei durch die Arbeitslosigkeit der zu zahlende Basistarif-Beitrag halbiert wird und dieser gesamte, halbierte Beitrag wird übernommen?

    Ich hatte bisher gedacht, dass (1) gilt, weil mein Sachbearbeiter die Übernahme der bisherigen rund 200 Euro damit gerechtfertigt hat, dass das unter der Hälfte des Basistarifsbeitrags liegt. Möglicherweise verstehe ich das aber falsch und meine Panik ist unberechtigt, ich kann in den Basistarif wechseln und der tatsächliche (weil für Arbeitslose halbierte) Beitrag wird voll übernommen? Mir geht's ja gar nicht darum, die "tollen" PKV-Zusatzleistungen zu behalten, ich will nur zum Arzt gehen können, wenn ich krank bin...

  • Hier zusammengefasst noch einmal mein Sachstand:

    * ich habe die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln

    * dieser beträgt gesetzlich maximal rund 700 Euro, mit etwas Glück bei meiner Versicherung auch weniger

    * nach § 12 Abs. 1c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) kann der Basistarif-Beitrag auf die Hälfte reduziert werden, "wenn durch die Zahlung des Krankenkassenbeitrags 'Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II' entsteht" (Quelle: Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit)

    * => Ich nehme an, dass das bei mir der Fall ist, weil ich ja ohnehin schon ALG II beziehe (oder?) (Frage an Euch! :))

    * es ist gesetzlich nicht ganz eindeutig geregelt, aber laut Merkblatt (Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung) wird ein Zuschuss bis zur Höhe der Hälfte des Basistarifsbeitrags übernommen

    * => Wenn mein Sachbearbeiter entsprechend dieses Merkblatts handelt, hätte ich die Chance weiterhin eine Krankenversicherung zu haben und keine Schulden anhäufen zu müssen

    Ist das richtig so? Ich habe jetzt jedenfalls mal die PKV angefragt bezüglich des halbierten Basistarifs und sobald ich deren Antwort habe, marschiere ich zum Jobcenter. *Das* meinte ich damit, kompetent auftreten zu können.

    Ich bin jetzt jedenfalls s ehr, sehr viel weniger panisch :))

  • Hallo!

    ich habe die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln

    Basistarif ohne Selbstbehalt, ganz wichtig!

    Vergangenes Jahr lag der Zuschuss zur PKV bei maximal 351,66 Euro. Die Pflegeversicherung

    wurde mit 69,20 Euro pro Monat bezuschusst. Wenn die Versicherungsprämie für die PKV über

    diesem Maximalbetrag liegt, müssen Leistungsempfänger die Differenz selbst tragen.

    Gruß

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