Erstausstattungs Antrag und Frage!

  • Hallo ich wohne jetzt seit über 1 Jahr in meiner Eigenen Wohnung und bin 26 Jahre alt.

    Meine Mutter hat genau gegenüber von mir gewohnt, dort habe ich immer meine Wäsche gewaschen und auch gekocht.

    Jetzt wohnt sie nicht mehr hier daher meine Frage habe ich trotzdem noch ein Recht auf Erstausstattung obwohl ich schon 1 Jahr ca in meiner Wohnung lebe?

    MFG Ben

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    ich wohne jetzt seit über 1 Jahr in meiner Eigenen Wohnung

    Ohne Möbel, oder welche Erklärung gäbe es?

    habe ich trotzdem noch ein Recht auf Erstausstattung

    Siehe Eingangsfrage! Antrag auf Erstausstattung kann gestellt werden. Falls Bedarf besteht,

    wird das der Aussendienst bei einem Hausbesuch abklären, welche Gegenstände benötigt

    werden.

    Gruß

  • Ich hab ein Computer, Couch, Matratze was mir gehört das wars.

    Dann ist noch ein Computertisch da, Kleiderregal, Bad und Küche wo natürlich alles dem vermieter gehört ich aber benutzen kann.

    Küchengeräte und alles ist nicht vorhanden das wäre für mich das wichtigste mit einem guten Bett und Waschmaschine.


    also die Erklärung wäre, ich hab bei meiner Mum halt immer gekocht und Wäsche gewaschen und sie wohnt jetzt nicht mehr bei mir in der Nähe.

    Und ich hab keine Küchengeräte um selbst zu Kochen und hab auch keine Waschmaschine um selber meine Wäsche zu waschen, ich schlafe auf einer Matratze also wäre ein richtiges Bett vielleicht auch von nöten.

    MFG

    Beiträge zusammengefügt und bitte Editor nutzen!

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