ALG II - Miteigentum an Kleinstfläche vereinbar und Fragen zum Vermögen

  • Guten Morgen, liebe Community. :)

    Folgender Sachverhalt: 2016 habe ich (bin nun 27 Jahre alt) eine Grundbuchberichtigung beantragt, es handelt sich um eine 1285 m² große Wiese (landwirtschaftl. Fläche, unbebaut und außerdem in einem Naturschutzgebiet befindlich); zum damaligen Zeitpunkt habe ich mich nicht im Hartz-IV-Bezug befunden.

    Ich habe die letzten Monate immer wieder versucht, beim Grundbuchamt meinen damaligen Antrag zu annulieren - leider machten da aber die Mitarbeiter nicht mit und so kam es kürzlich zur Grundbuchberichtigung.

    Nun bin ich sowie acht weitere Familienmitglieder Eigentümer einer kleinen, an und für sich unbrauchbaren Wiese. Bewirtschaftet werden darf sie nicht, da sie in einem Naturschutzgebiet liegt. Pacht wird ebenfalls keine erhoben, weshalb ich der Meinung bin, dass eine materielle Bereicherung durch das besagte Flurstück außer Frage steht. Hinzu kommt, dass das Flurstück kaum Wert hat (laut Rechnung der Grundbuchberichtigung beträgt der Wert 706,75 €).

    Vor ein paar Wochen habe ich einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt, um diese ganze Sache auch schwarz auf weiß als Nachweis zu haben. Dieser kam aber leider noch nicht an.

    Muss ich dem JC von der Grundbuchberichtigung in Kenntnis setzen? Drohen mir in irgend einer Form Nachteile? Oder handelt es sich, wie ich hoffe, um "geringfügiges Vermögen" welches mir keine Probleme bereiten sollte?

    Herzlichen Dank für Eure Kommentare!

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