ALG II - Unangemessene Kosten der Unterkunft bei notwendigem Umzug und Fragen

  • Guten Abend,

    vielen Dank erstmal für die Möglichkeit dieses tollen Forums!

    Zur Vorgeschichte: mein Kind (1, 5 Jahre) und ich leben seit einigen Monaten wieder in Deutschland, nachdem ich mich von meinem Mann getrennt habe. Wir sind kurzzeitig bei meiner Mutter untergekommen. Alg2 erhalte ich, auf KdU verzichte ich (meine Mutter lässt uns kostenfrei wohnen).

    Diese zieht im März allerdings zu ihrem Partner, so dass mein Kind und ich uns eine eigene Wohnung suchen müssen.

    Ich möchte in meine ehemalige Studienstadt ziehen, welche in einem anderen Bundesland liegt (damit also Wechsel der Zuständigkeit), da meine soziale Anbindung dort größer ist und ich das Referendariat gerne im selben Bundesland wie Studium absolvieren möchte; Kindergartenplatz ist ebenfalls vorhanden.

    Ich habe eine Wohnung in Aussicht: KM beträgt 550 Euro, Heizkosten 150 Euro (Angemessene Miete laut Jobcenter: KM 517 €, Heizkosten mit Erdgas 75 €).

    Natürlich würde das Wohnungsangebot vom JC abgelehnt werden. Ich würde die Differenz zu den KdU in angemessener Höhe gerne vom Regelsatz bezahlen. Ist dies rechtlich in Ordnung oder kann das JC dann die Übernahme der KdU in angemessener Höhe ablehnen?

    Wie ist denn generell nun das Vorgehen?

    Beim potentiell neuen Jobcenter habe ich bereits vorgesprochen, einen Termin bei einem*r SB bekomme ich aber nur bei konkretem Wohnungsangebot.

    Ich danke ganz herzlich!


    Nachtrag: Dass Umzugs-, Renovierungskosten und Kaution dann auf keinen Fall übernommen werden, weiß ich - das wäre in Ordnung für mich!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    KM beträgt 550 Euro, Heizkosten 150 Euro (Angemessene Miete laut Jobcenter: KM 517 €, Heizkosten mit Erdgas 75 €)

    In der Tat unangemessen!

    Natürlich würde das Wohnungsangebot vom JC abgelehnt werden.

    Mit Sicherheit!

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    2 Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Sind sie nicht, unangemessen!

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Suche dir bitte eine Wohnung mit angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Ständiger Ärger mit dem Jobcenter wäre sonst vorprogrammiert.

    Gruß

  • Hallo Grace,

    danke für die Antwort!

    Meine eigentliche Frage war ja die, ob ich die Differenz zur Miete in angemessener Höhe selbst tragen kann.

    "Suche dir bitte eine Wohnung mit angemessenen Kosten der Unterkunft."

    Das versuche ich seit Monaten und wie beschrieben läuft die Zeit davon.

  • Hallo!

    Meine eigentliche Frage war ja die, ob ich die Differenz zur Miete in angemessener Höhe selbst tragen kann.

    Das ist hier nicht die Frage, sondern ob das Jobcenter dir überhaupt eine Kostenzusage

    zu diesem Mietangebot erteilt. Scheint nicht angekommen zu sein, also gerne erneut:

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    2 Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Das Wohnungsangebot muss dem Leistungsträger vor Unterschrift des Mietvertrags

    vorgelegt werden, damit er eine Kostenzusage zur Übernahme der Miete erteilt. Da

    die Wohnung nicht angemessen ist, weiß man nicht, ob du diese Kostenzusage

    überhaupt bekommst.

    Der Leistungsträger ist nur zur Zusage verpflichtet, wenn die Kosten der Unterkunft

    angemessen sind.

    Also lege dem Jobcenter das Wohnungsangebot vor und du wirst sehen, was passiert.

    Wer die Komplikationen kennt, wird dir nicht ernsthaft raten den Mietvertrag ohne

    Vorlage beim Jobcenter zu unterschreiben.

    Gruß

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