Widerspruchsschreiben für Abzug von Haushaltsenergie bei Pauschalmiete

  • Hallo liebe Community

    Ich habe gelesen (unter anderem hier: Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug - Sozialberatung Kiel.de), dass das JobCenter bei Pauschalmieten die Kosten für Haushaltsenergie nicht abziehen darf. Leider habe ich dazu nirgendwo ein Widerspruchsschreiben gefunden. Kennt jemand ein Link für so ein schreiben, den ich dann auch an meine Bedürfnisse anpassen kann.

    Außerdem möchte ich euch fragen, ob ich in dem Schreiben auch eine Rückerstattung fordern kann, weil mir das schon seit über einem Jahr abgezogen wird.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Moni

  • Hallo,

    es gibt zwar das BSG Urteil, allerdings hängt die Umsetzung davon ab, wie der Mietvertrag aussieht und ob ggf. eine Mietbestätigung vorgelegt wurde.

  • Hallo!

    Das reicht noch nicht als Erklärung.

    Im Mietvertrag ist Pauschal vermekt.

    Ergänzend dazu folgende Differenzierung:

    Grundsicherungsrechtlich entscheidend dürfte im Fall einer vereinbarten Inklusivmiete sein, ob die einzelnen Mietbestandteile im Mietvertrag (pauschal) beziffert worden sind. Ist im Mietvertrag etwa geregelt, dass sich eine Inklusivmiete von 300 € aus 200 € Grundmiete, 30 € Betriebskostenpauschale, 30 € Heizkostenpauschale, 20 € Stromkostenpauschale und 20 € pauschaler Telefonkostenbeteiligung zusammensetzt, sind vom Jobcenter nur 230 € für die Unterkunft sowie 30 € Heizkostenpauschale anzuerkennen. Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen.

    Hervorgehoben durch mich und wichtige Passage. Bitte präzise Antwort, was

    steht im Mietvertrag?

    Gruß

  • Im Mietvertrag steht einmal Grundmiete, dann steht noch Betriebskostenpauschale (alle Betriebskosten inlk. Heizkosten) und zusätzlich steht noch vermerkt, dass ich eine Strompauschale zahle.

  • Hallo!

    und zusätzlich steht noch vermerkt, dass ich eine Strompauschale zahle.

    Dann darfst du dir den Widerspruch sparen:

    Ist im Mietvertrag etwa geregelt, dass sich eine Inklusivmiete von 300 € aus 200 € Grundmiete, 30 € Betriebskostenpauschale, 30 € Heizkostenpauschale, 20 € Stromkostenpauschale und 20 € pauschaler Telefonkostenbeteiligung zusammensetzt, sind vom Jobcenter nur 230 € für die Unterkunft sowie 30 € Heizkostenpauschale anzuerkennen.

    Würde dagegen die Differenzierung nicht vorgenommen:

    Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen.

    Dann wäre Widerspruch sinnvoll gewesen.

    Gruß

  • Verstehe...meine eigentliche Frage wäre dann beantwortet. Vielen Dank.

    Eine Frage hätte ich dann doch noch, wenn ihr erlaubt: Wenn auf dem Vertrag Grundmiete xxxEuro und Alle Nebenkosten Pauschal xxxEuro stünde, dürfte das JC mir dann auch die Stromkosten abziehen ?

  • Hallo!

    Wenn auf dem Vertrag Grundmiete xxxEuro und Alle Nebenkosten Pauschal xxxEuro stünde, dürfte das JC mir dann auch die Stromkosten abziehen ?

    Gerne erneut, kommt nicht an, wurde nicht verstanden, oder nicht gelesen:

    Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen.

    Nur bei einer Inklusivmiete ohne jede Differenzierung.

    Gruß

  • Es wird sich kein Jobcenter darauf einlassen, wenn du nun den Mietvertrag ändern lässt. Dies würde spätestens auffallen, wenn man das Jobcenter auf die Stromkosten anspricht und ggf. wird das Jobcenter dann eine Mietbescheinigung fordern, in dem die Kosten aufgeschlüsselt sind. Sollte es funktionieren, was in 98 % der Fälle nicht der Fall sein wird, müsstest du jegliche Guthaben , egal wodurch entstanden, auch an das Jobcenter abführen.

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