Alg I vs.Alg II

  • Hallo.

    Leider muss ich etwas ausholen.

    Meine Frau war 2019 in einer Medizinischen Reha. Aus dieser wurde sie (für ihren Beruf) als Arbeitsunfähig entlassen. Allerdings sollte eine Umschulung für meine Frau angedacht sein. Der Rententräger wollte alles in die Wege leiten.

    Bis dato ist da aber nichts passiert. Nun aber wurde meine Frau gestern in die Agentur für Arbeit eingeladen. Bei Ihr "greift" die Nahtlosigkeitsregelung ,und daher bekommt sie noch bummelig 335€ Alg I und den Rest eben Alg II.

    Meiner Frau wurde gestern ein Schreiben vom Rententräger unter die Nase gehalten , aus dem hervorgeht, dass meine Frau als "Gesund" aus der Reha entlassen wurde, und noch mehr als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar wäre !dashdashdash

    Zur Erläuterung : Meine Frau ist seid 2017 durchweg krank geschrieben gewesen. Dann Fuß OP, dann ausgesteuert, dann Reha , aber gesünder ist meine Frau nicht, im Gegenteil. Sie läuft hier auf Krücken, kann ohne keine 5 m gehen ohne sich an der Wand abstützen zu müssen. Und selbst mit Krücken vielleicht 10 Minuten, und die noch nicht mal am Stück fie

    90% der Arbeiten die meine Frau früher gemacht hat, mache ich nun mit . Meine Frau ist gerade mal so in der Lage sich um sich selber zu kümmern . Mehr aber auch nicht. Das hat sie gestern auch dem SB der AfA erklärt.

    Da sie nun dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, wurde sie aus dem Alg I gestrichen.

    Normalerweise, müsse dann aber doch nun das JC wieder den ganzen RS auszahlen (bzw. im Januar vom 14. bis Monatsende) , da vorher ja das Alg I auf das Alg II angerechnet wurde, oder irre ich mich da ???


    Gruß Kontio

  • Hallo,

    wenn kein ALG I mehr gezahlt wird und ihr dies schriftlich habt, das Dokument nachweislich in Kopie beim Jobcenter einreichen. Das Jobcenter zahlt dann den Teil des ALG I.

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