Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft - automatischer Datenabgleich und Fragen

  • Sohn (24) [seit Jahren mit mir als HG anerkannt (genügend eigenes Einkommen), dementsprechend an mich nur halber Mietanteil seitens des JC] hat während des Studiums kurzfristig versicherungspflichtig gearbeitet, Kindergeld floss weiterhin auf mein Konto und wurde für SEINEN Mietanteil verwendet

    meine Frage: Hat das JC überhaupt das Recht, eine Anfrage an den Sozialversicherungsträger zu stellen ( quasi aus Langeweile) - das mit dem automatischen glaube ich nämlich nicht so ganz

    müsste hier nicht der Datenschutz meines Sohnes greifen?

    Danke

  • Hallo,

    ich verstehe deine Frage nicht. Hast du Angst, dass bzgl. des Datenabgleichs auffällt, dass dein Sohn wegen seines Jobs keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatte?

  • hallo bass386,

    nein, darum geht es nicht

    mir geht es darum, ob das JC bei x-beliebigen Haushaltsmitgliedern überhaupt eine Abfrage starten darf!

    alles, was ich darüber an Informationen gefunden habe, spricht immer nur von BG-Mitgliedern - da er aber kein BG-Mitglied ist ...

  • Im System des Jobcenters wird nur die Anzahl der Haushaltsmitglieder angegeben, mehr nicht.

    Datenabgleiche erfolgen auch nicht aus langeweile der Behörden und nur durch das Jobcenter, sondern sind ein weitesgehend automatisierter Prozess vieler Behörden.

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