Sohn (24) [seit Jahren mit mir als HG anerkannt (genügend eigenes Einkommen), dementsprechend an mich nur halber Mietanteil seitens des JC] hat während des Studiums kurzfristig versicherungspflichtig gearbeitet, Kindergeld floss weiterhin auf mein Konto und wurde für SEINEN Mietanteil verwendet
meine Frage: Hat das JC überhaupt das Recht, eine Anfrage an den Sozialversicherungsträger zu stellen ( quasi aus Langeweile) - das mit dem automatischen glaube ich nämlich nicht so ganz
müsste hier nicht der Datenschutz meines Sohnes greifen?
Danke