ALG II Antrag - Haushaltsgemeinschaft - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Ich bin nach Jahren nun wieder bei ALG II gelandet aber es hat sich ja vieles geändert. Nun war ich gesternda zur Anmeldung, Daten angabe etc. Meinen Termin zur Abgabe habe ich erst am 28.1.

    Das ist nicht schlimm, aber zählt nun der 10.1. oder erst der 28.1. für die Bewilligung? Sind ja doch einige Tage dazwischen.

    Grüße,

    Nana

    Datenschutz! Namen des Jobcenter ohne Relevanz

    für Fragestellung

  • Die Bewilligung erfolgt immer ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Antragstellung war bei dir der 10.01.2020, es wird also auch für den kompletten Januar, ab dem 01.01.2020, gezahlt.

  • Hallo,

    also kurz zum Hintergrund: Ich war seit September 2019 in London arbeiten und bin Anfang Dezember zurück gekommen. Was nicht geplant war aber es familiäre Gründe. Ich bin Selbstständig, aber aufgrund der Jahreszeit und des Wetters sowie der spontanen Rückkehr, ist es nicht einfach was zu bekommen. Ab April bestehen bereits neue Verträge und ich bräuchte da auch kein ALG 2 mehr. Das wurde SO auch bei Antragsabgabe mitgeteilt.

    Nun kam ein Brief mit tausend Fragen zu allem. Inklusive zur Wohnung und man wirft mir hier vor ich würde mit meinen Eltern, den Vermietern, eine Haushaltsgemeinschaft bilden und sie wollen von jedem Unterlagen. Das wollen meine Eltern nicht, verständlich, haben ja nichts mit dem Amt zu tun. Ich habe eine eigene, abgeschlossene Wohnung im OG (sie wohnen im EG). Erhalte weder materielle noch finanzielle Unterstützung von ihnen (haben nur Rente und ich will auch nichts). Wie kann ich das nun wiederlegen? Wohne hier seit 2009 und die Wohnung wurde auch vor ein paar Jahren mal von Jobcenter bezahlt (und wurde auch besichtigt von Mitarbeitern)? Jeder kauft für sich ein.

    Dann die EKS, wolltene ine vorausschauende. Alles kein Problem, hab ich abgegeben. Nun aber wollen sie für jede Angabe wissen wie exakt sich dies verteilt und warum usw. Aber Werbekosten, Fahrten etc sind ja nun mal Pauschalen bei den ich im voraus nicht die exakte Summe wissen kann. Habe das nun auch so erläutert. Dann wollen sie Aufträge sehen, auch dies kein Problem - aber die Angaben zu den Auftraggebern schwärze ich, geht ja ehrlich gesagt keinen etwas an. Gibt es ein Gesetz das mich zwingen würde diese offen zu legen? Also die Angaben.

    Betriebs und Heizkostenabrechnung.....reicht hier ein formloses Schreiben vom Vermieter? Ich habe das ja nie benötigt weil ich halt einfach zahle und gut.

    LG

    Mac

    Datenschutz! Namen des Jobcenter ohne Relevanz für Fragestellung

    Themen zusammengefügt, altes Thema kann weitergeführt werden.

    Titel korrigiert!

  • Hallo!

    Aber Werbekosten, Fahrten etc sind ja nun mal Pauschalen bei den ich im voraus nicht die exakte Summe wissen kann.

    Dazu bitte diese Informationen gründlich lesen:

    Leitfaden Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Dazu dann auch dies:

    Hinweise für Selbständige - Ausfüllhilfe Anlage EKS

    Dann wollen sie Aufträge sehen, auch dies kein Problem - aber die Angaben zu den Auftraggebern schwärze ich,

    Dem Schwärzen sind enge Grenzen gesetzt und wenn du damit nicht durchkommst,

    aber trotzdem Geld vom Jobcenter benötigst, wirst du dich entscheiden müssen.

    Zur Erinnerung, ALG II ist eine Sozialleistung, wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt und

    auch nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung. Sollte das Jobcenter aufgrund fehlender,

    unvollständiger Angaben diese nicht durcführen können, könnte die Leistung bis zum

    Vorliegen aller Angaben vorübergehend eingestellt werden.

    Betriebs und Heizkostenabrechnung.....reicht hier ein formloses Schreiben vom Vermieter?

    Nein!

    Inklusive zur Wohnung und man wirft mir hier vor ich würde mit meinen Eltern, den Vermietern, eine Haushaltsgemeinschaft bilden und sie wollen von jedem Unterlagen.

    So eine Vermutung fällt nicht "vom Himmel ohne Gründe".

    Wohne hier seit 2009 und die Wohnung wurde auch vor ein paar Jahren mal von Jobcenter bezahlt (und wurde auch besichtigt von Mitarbeitern)?

    Wir schreiben das Jahr 2020! Seit 2009 haben sich die Gesetze teilweise verschärft/geändert.

    Was zur Folge hat, dass solche Umstände strenger geprüft werden. Liegt kein Mietvertrag

    vor, formal, wie ihn auch in der Realität jeder Mieter für seine Wohung besitzt/abschließen

    würde, kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft entstehen. Das wirst du widerlegen

    müssen und die Behauptung alleine, es wäre keine, reicht nicht aus.

    haben nur Rente

    Besonders dann nicht, wenn ein Elternteil eventuell Grundsicherung im Alter erhält, falls.?

    Da wurden hier von dir keine näheren Aussagen zu gemacht. Deshalb die Randbemerkung!

    Gruß

  • Danke für deine Antwort. Dazu muss ich sagen, ich wohne hier seit über 10 Jahren und die Wohnung wurde früher schon mal vom Jobcenter bezahlt und auch von Mitarbeitern angeschaut und abgenommen. Der einzige Grund für deren alktuelle Annahme ist die bestehende Verwandschaft, aber die gabs damals auch schon. Ansonsten hab ich wie gesagt eine komplett eigene Etage.

    Es gab auch nie eine Heiz oder Betriebskostenabrechnung. Da laut Mietvertrag eine feste Pauschale gezahlt wird und es damit keine Ansprüche auch Nach oder Rückzahlung gibt (liegt niedriger als die tatsächlichen Kosten). Habe dies jetzt auch dem Amt mitgeteilt, mal sehen was kommt. Wenn sie eine wollen wird halt eine erstellt.

    Schwärzen werde ich dennoch und es gibt keine Grundlage die dem Amt genehmigt es ohne zu haben. Es geht schließlich dabei um den Nachweis der Einnahmen und diese sind darauf ja zu erkennen, nur eben nicht die Daten des Auftraggebers. Hab das früher auch gemacht, bis mal einer vom Amt dort angerufen hat...ich denke es ist klar das dies nicht dazu beiträgt einen guten Eindruck beim Auftraggeber zu hinterlassen. Wenn ich bedenke das es Leute gibt die 20 Jahre und mehr vom Amt kommentarlos bezahlt werden, obwohl arbeitsfähig, dann ist es mir bei allem Verständis halt doch sehr aufwändig bedenkt man das es hier nur um 3 Monate geht. Hab kein Problem damit was vorzulegen und natürlich muss man es prüfen, aber manchmal fragt man sich schon ob es nicht übertrieben ist...statt froh zu sein das man sagt man braucht es nur für so kurz (musste von meinem Job in London ungeplant zurück kommen wegen krankem Elternteil, sonst hätte ich gar nicht hin gemusst).

    Na ja, ich schau mal was jetzt als Antwort kommt. Es geht mir auch nicht darum das jeder cent anerkannt wird, aber dass halt etwas Hilfe kommt.

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