Anrechnung Betriebskostenguthaben aus rückwirkendem Zeitraum - ALG II und weitere Fragen

  • Hallo,

    bin neu im Forum und habe eine Frage, da ich mich vom Amt ungerecht behandelt fühle und gern dagegen vorgehen möchte, bzw. verstehen möchte.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe nach meinem Studium 6 Monate Hartz4-Leistungen erhalten in dem Zeitraum vom März-September 2019. Seit Oktober arbeite ich und bekomme keine Leistungen mehr. Seitdem erhalte ich vom Amt aber ständig Aufforderungen zur Mitwirkung und muss denen alles mögliche an Kontoauszügen, Paypalabrechnungen etc. vorlegen. Nun verlangt das Amt meine letzte Betriebskostenabrechnung (von 2018). Diese kam im September 2019. Ein Guthaben wurde mir im Oktober 2019 (also nach meinem Hartz4-Bezug) ausgezahlt.

    Habe ich zu befürchten, dass mir dieses Guthaben nachträglich angerechnet wird? Gilt nicht das Zuflussprinzip, das in meinen Augen recht unfair ist, aber mir in diesem Fall meinen A**** retten würde, da das Guthaben nach meinem Hartz4-Bezug ausgezahlt wurde?


    ich lebe mit meiner Partnerin und meinem kleinen Sohn in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Nach meinem Studium habe ich 6 Monate Hartz4-Leistungen erhalten in dem Zeitraum vom März-September 2019. Seit Oktober arbeite ich und bekomme keine Leistungen mehr.

    Das Amt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie ca. 2000 € zurückfordern werden, da meine Partnerin am 01. März 2019 (also dem ersten Tag meines Hartz4-Bezugs) eine Nachzahlung ihres Stipendiums bekommen hat, dass ihr für die Monate Monate Januar und Februar 2019 zustand. In diesen beiden Monaten mussten wir uns Geld von der Familie leihen, um über die Runden zu kommen. Dieses Geld/Darlehen haben wir dann im Zuge der Stipendium-Nachzahlung an meine Familie zurückgezahlt. Nun wird dieser Betrag jedoch als Einkommen gewertet und vermutlich demnächst zurückgefordert.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit mit Hoffnung auf Erfolg, dagegen vorzugehen? Mir ist bewusst, dass mit dem Zuflussprinzip argumentiert wird, was in meinen Augen eine recht unfaire Regelung ist. Weder meine Partnerin noch ich können etwas dafür, dass die Bürokraten in der Uni die Leistungsnachweise nicht rechtzeitig erstellen und die Bürokraten vom Aufstiegs-Stipendium daraufhin zu spät zahlen. Dieser Sachverhalt, den wir nicht beeinflussen konnten, kann doch nicht darüber entscheiden, ob wir 2000 € mehr oder weniger in unserer eh schon knappen Kasse haben...

    Was sagt ihr? Freue mich über eure Antworten! Beste Grüße, L

    Beiträge zusammengefügt

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!


    Ich habe nach meinem Studium 6 Monate Hartz4-Leistungen erhalten in dem Zeitraum vom März-September 2019. Seit Oktober arbeite ich und bekomme keine Leistungen mehr.

    Da ALG II Ende September für Oktober gezahlt wird, wirst du für Oktober noch

    Leistung bekommen haben. Es gehört auch zu deinen Pflichten dem Jobcenter

    jede Veränderung umgehend mitzuteilen, die Arbeitsaufnahme und das

    Betriebskostenguthaben.

    Nun verlangt das Amt meine letzte Betriebskostenabrechnung (von 2018). Diese kam im September 2019.

    Die hätte dem Jobcenter umgehend eingereicht werden müssen, was scheinbar nicht

    gemacht wurde. Betriebskostenguthaben gehören zu den Kosten der Unterkunft

    und hätten im Oktober zur Leistungserminderung geführt.

    Habe ich zu befürchten, dass mir dieses Guthaben nachträglich angerechnet wird?

    Ja, falls Mitteilungspflichten verletzt wurden und danach sieht es hier aus.?

    Seitdem erhalte ich vom Amt aber ständig Aufforderungen zur Mitwirkung und muss denen alles mögliche an Kontoauszügen, Paypalabrechnungen etc. vorlegen.

    Dem wäre nachzukommen, denn hier wurde scheinbar Einiges unterlassen. Es wird

    eine Rückforderung geben.

    da meine Partnerin am 01. März 2019 (also dem ersten Tag meines Hartz4-Bezugs) eine Nachzahlung ihres Stipendiums bekommen hat, dass ihr für die Monate Monate Januar und Februar 2019 zustand.

    Was dem Jobcenter anscheinend auch nicht mitgeteilt wurde. Jede Veränderung ist

    dem Jobceter umgehend mitzuteilen.

    In diesen beiden Monaten mussten wir uns Geld von der Familie leihen, um über die Runden zu kommen. Dieses Geld/Darlehen haben wir dann im Zuge der Stipendium-Nachzahlung an meine Familie zurückgezahlt. Nun wird dieser Betrag jedoch als Einkommen gewertet und vermutlich demnächst zurückgefordert.

    Private Schulden interessieren das Jobecenter nicht, wird als Einkommen angerechnet

    und es kommt zu einer ALG II Rückforderung, völlig korrekt.

    Gruß

  • Hallo Grace, danke für deine Antworten.

    Die letzte Zahlung habe ich im August für September bekommen. Für Oktober habe ich keine Leistungen mehr erhalten.

    Demnach ist doch die Betriebskostenabrechnung nach dem Zuflussprinzip irrelevant. Wie dem auch sei. Ich reiche jetzt brav alles ein und dann freu ich mich auf Post vom Amt. Widerspruch kann man ja immer noch einlegen...

    Viele Grüße, L

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