ALG II Erstantrag und Fragen

  • Hallo @all,

    habe Ende der Woche einen Termin zur Abgabe meines Erstantrages ALGII.

    War bis Ende Dezember Selbstständig aber kriege das aufgrund von Depressionen nicht mehr hin und habe es daher zum 31.12 beim Finanzamt abgemeldet.

    Meine Fragen nun:

    Überall steht das ich auf keinen Fall die Eingliederungsvereinbarung am Freitag unterschreiben soll, ist dass richtig so?

    Bin im letzten Jahr schleichend in eine Depression geschlittert und habe nun Termine bei Ärzten gemacht und bemühe mich um eine stationäre Reha - darf ich das sagen?

    ALG II ist sogesehen meine soziale Absicherung (Miete, Krankenversicherung) bis ich wieder fit bin, danach ist erstmal Angestelltenverhältnis angepeilt.

    Habe viel im Forum gelesen und die SGB Hefte die mir das Jobcenter mitgegeben hat, meine Fragen beantworten die leider nicht. Über Antworten bin ich Dankbar.

    Lebe alleine in Mietwohnung, bin ledig und älter als 25.

    Gruß

    KeinPlan

    3 Mal editiert, zuletzt von KeinPlan (6. Januar 2020 um 23:21)

  • Überall steht das ich auf keinen Fall die Eingliederungsvereinbarung am Freitag unterschreiben soll, ist dass richtig so?

    Das steht weder "überall", noch ist es richtig.

    Richtig ist, dass du das Recht hast, die dir vorgelegte EinV in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ein Zeitraum von zwei Wochen gilt dabei als angemessen.

    Bin im letzten Jahr schleichend in eine Depression geschlittert und habe nun Termine bei Ärzten gemacht und bemühe mich um eine stationäre Reha - darf ich das sagen?

    Besser, du beißt dir auf die Zunge!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Bin im letzten Jahr schleichend in eine Depression geschlittert und habe nun Termine bei Ärzten gemacht und bemühe mich um eine stationäre Reha - darf ich das sagen?

    Die Wahrheit, denn eine Eingliederungsvereinbarung darf nur mit einem erwerbsfähigen

    Leistungsberechtigten abgeschlossen werden. Ansonsten muss der ärztliche Dienst

    eingeschaltet werden und deine Erwerbsfähigkeit überprüft werden. Vorher kann keine

    EGV mit dir abgeschlossen werden.

    Information zu § 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung

    Gruß

  • Vielen Dank für die Antwort(en) 🙂

    Habe Freitag den Antrag abgegeben und musste gar keine EGV machen da es rein um den Antrag ging und der soweit auch angenommen wurde. Hatte eine Frage offen und den SB gefragt ob ich Ja oder Nein ankreuzen sollte wegen min. 3 Std. Arbeitsfähig, er meinte dann erstmal Ja ankreuzen und das wegen Krank sein und EGV kommt nächste Woche bei meinem zuständigem SB. War human, fair, freundlich und Verstaendnisvoll der Mitarbeiter beim Jobcenter (sonst lese ich meist eher Negatives). Bin froh nun vom Sicherungsnetz aufgefangen worden zu sein und arbeite nun daran es zeitnah wieder zu verlassen, Danke euch, Danke Deutschland dass es ein soziales Netz gibt 🤝.

    Beitrag korrigiert und Vollzitat entfernt

    Einmal editiert, zuletzt von KeinPlan (10. Januar 2020 um 22:29)

  • Hallo war nun heute bei meinem SB wegen EGV.

    Hab gesagt ich strebe Reha an und habe Arzttermine demnaechst.

    Für mich als Laien sieht die nicht allzu schlimm aus oder?

    Sorry, Anhänge müssen überarbeitet werden.


    Anhänge als PDF

  • Hallo!

    Die EGV ist entsprechend deiner Situation,

    - dem Jobcenter Änderungen der persönlichen Situation,

    sowie Beginn und Ende der REHA mit (Veränderungsmitteilung) mitteilen,

    - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben,

    - Teilnahme an einer medizinischen Reha vereinbart

    und kann unterschrieben werden.

    Gruß

  • Ergänzender Hinweis!

    Einem Themenersteller auf diese Frage ...

    Bin im letzten Jahr schleichend in eine Depression geschlittert und habe nun Termine bei Ärzten gemacht und bemühe mich um eine stationäre Reha - darf ich das sagen?

    so eine Antwort zugeben ...

    Besser, du beißt dir auf die Zunge!

    ist wenig hilfreich, wie der weitere Verlauf des Themas gezeigt hat.


    Hätte der Themenersteller diesen Rat befolgt, seine Arbeitsunfähigkeit zu verschweigen,

    wäre es nach Antragstellung zu einer EGV gekommen, die der Themenersteller

    aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllen konnte und die seiner Situation auch

    nicht gerecht würde.


    Bitte in Zukunft auf diese wenig hilfreichen Ratschläge verzichten!

  • Grundsätzlich hätte man noch Bewerbungskosten mit in die EGV aufnehmen können, auch wenn man sich vielleicht die nächsten 2-3 Monate nicht bewirbt oder bewerben muss.

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