ALG II Antrag - Kosten der Unterkunft und weitere Fragen

  • Hallo Leute,


    ich bin leider nun zum ersten mal in der Situation ALG 2 beantragen zu müssen und habe ein paar Fragen zu denen ich keine genaue Antwort gefunden habe. Also vielen Dank schon mal für jeden der sich die Zeit nimmt und mit eventuell weiter helfen kann.:)


    Ich bin 25 Jahre alt und wohne aktuell noch in der Wohnung mit meinem Vater. Das Haus gehört den Großeltern und beide (Großeltern+ Vater) zahlen die Nebenkosten die für das gesamte Haus anfallen geteilt. Nun muss ich mich ab dem 01.01 an den anfallenden Nebenkosten beteiligen um weiterhin dort wohnen zu können.

    Ich müsste nun wahrscheinlich die Anlage HG+ KDU ausfüllen?

    Wird dies das Amt gleich ablehnen da ja vorher auch keine Nebenkosten verlangt wurden? Und was für Nachweise sollte ich da beifügen außer der Vereinbarung bzw. Vertrag? Da ich ja in diesem Monat das erste mal zahlen werde. Würde ich bei Ablehnung( zweifelhafter Mietvertrag oder ähnliches) den normalen Regelsatz bekommen ohne KDU oder würde das Amt dann wieder Vermuten das ich mit meinen Vater gemeinsam Wirtschafte obwohl ich ja Nebenkosten zahle und keinerlei Unterstützung bekomme? Wie würde es dann weiter gehen in der Antragstellung?


    Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Fall:

    Falls man über 25 ist und noch bei den Eltern wohnt ( mietfrei) und ALG 2 beantragt muss man ja ein Kreuz machen das man eine kostenlose Unterkunft erhält von den Personen mit denen man zusammen wohnt ( Eltern). Wäre diese kostenlose Unterkunft dann schon gemeinsames Wirtschaften wenn man sonst keine Unterstützung mehr erhält? Ich habe von vielen gelesen, dass dann das Einkommen der Eltern offen gelegt werden muss?

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  • Mietfreies Wohnen bei den Eltern ist kein Indiz für gemeinsames Wirtschaften.

    Du solltest allerdings auf Fragen vorbereitet sein, weshalb du dich erst mit Beginn des Leistungsbezuges an den anfallenden Kosten beteiligst und nicht schon während der Zeit, in der du Einkommen erzielt hast. Ein Grund, dir Leistungen grundsätzlich zu versagen, ist das allerdings nicht.

  • Ok vielen Dank für eure Antworten :)


    ich war bei der Arbeitsagentur/JC und wollte Alg 2 beantragen. Allerdings müsste vorher erst ein Anspruch auf Alg 1 geprüft werden. Dies konnte nicht direkt entschieden werden wegen mehrerer Arbeitgeber+ Krankheitszeiträume usw. Nun muss ich zuerst die Arbeitsbescheinigungen und weitere Dokumente beschaffen ( was in meinem Fall länger dauern könnte) um in diesem Punkt weiter zu kommen.

    Ich bekam die Auskunft das ich das Alg 2 zeitgleich beantragen könnte. Das werde ich morgen auch machen. Nun meine Frage:

    Ich beantrage Alg 2 und bekomme einen Termin zur Abgabe der Formulare. Was meint ihr wie das JC in dem folgenden Bescheid reagieren wird?

    Wird das JC dann meinen Antrag direkt ablehnen da ja ein Anspruch auf Alg1 bestehen könnte oder könnte es sein das der Antrag genehmigt wird und man den Bescheid vom Alg 1 dann einfach nachreicht?

    (Bis ich alle Dokumente fürs Alg1 zusammen habe könnten gut und gerne 2 Monate vergehen) und ich weiß nicht wie ich diese Zeit bei einer Ablehnung des Alg 2 finanziell überbrücken könnte.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Thema kann weitergeführt werden. Beitrag verschoben

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