ALG II Verzicht zurücknehmen - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ersteinmal noch "Frohe Weihnachten" an alle... :)

    Da ich mich selbst wohl in eine sehr blöde Situation katapultiert habe hätte ich mal eine Frage ob es eine Chance gibt, da wohl wieder rauszukommen.

    Und zwar:

    Ich habe mich ab dem 01.09.2019 aus ALG2 heraus selbstständig gemacht. Daraufhin sollte ich die EKS für September bis Dezember 2019 ausfüllen (mein Bewilligungsbescheid ging bis 31.12.2019).

    Da ich anfangs sehr unsicher war, was ich da nun reinschreiben sollte habe ich mich erstmal für die ängstliche Variante entschieden und pro Monat 100 Euro angegeben. Die ersten beiden Monate

    habe ich noch nichts verdient, ab November hatte ich eine Zusage für einen Job über mehrere Monate. Da ich den Auftraggeber gute kenne, habe ich mich auf sein Wort verlassen.

    Habe auch tatsächlich Aufträge erledigt und Rechnungen geschrieben. Da diese sehr hoch waren und mir klar war, dass ich zuviel gezahltes ALG2 ja eh zurückzahlen muss bin ich nun leider Gottes im November hergegangen und habe für Dezember auf weitere Zahlungen verzichtet dash Das heißt ich habe Bescheid gegeben, dass ich ohne Hilfe klar komme und um weitere Überzahlungen zu vermeiden halt für Dezember kein Geld mehr erhalten möchte, womit ich dem Jobcenter wohl eine große Freude bereitet habe. Der Aufhebungsbescheid lag mir jedenfalls in Expresszeit vor ;) Leider habe ich allerdings bis heute noch keinen Cent von den Rechnungen auf meinem Konto erhalten und wage so langsam auch zu bezweifeln, dass die letzten beiden Arbeitstage in diesem Jahr noch irgendetwas an Geld kommen wird. Und ich weiss ja auch nicht wie lange es noch dauern wird.

    Ja, ich weiß, war blöd von mir, ändert aber leider nichts daran, dass ich jetzt nunmal ohne Geld dastehe dash

    Daher meine Frage:

    Gibt es die Möglichkeit den Verzicht für Dezember wieder zurückzunehmen? Oder müsste ich einen komplett neuen Antrag stellen?

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    MissElli

  • Gibt es die Möglichkeit den Verzicht für Dezember wieder zurückzunehmen?

    Nein! Der Verzicht kann nur für die Zukunft widerrufen werden. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 SGB I.

    Das allein sichert dir aber keine Leistungen ab Januar 2020, da dein Bewilligungszeitraum so oder so am 31.12. abgelaufen wäre. Du musst einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

  • Hallo zusammen, hi

    ich hätte da mal eine Frage zur Anrechnung von Einmaligen Einnahmen.

    Und zwar:

    Ich habe letztes Jahr im August nach vier Jahren Gerichtsverhandlungen endlich eine lang ersehnte höhere Nachzahlung von ALG1 (Agentur für Arbeit) bekommen. Die Freude währte allerdings nicht lang, denn dieses Geld worauf ich vier Jahre gewartet und gekämpft habe wurde mir selbstverständlich postwendend vom eigentlich gleichen Verein (Jobcenter) wieder angerechnet. Was ich davon halte möchte ich hier lieber nicht kundtun oops (ist ein anderes Thema ;)). Das Geld wurde auf 6 Monate verteilt (von September 2019 bis Februar 2020). Ende Bewilligungszeitraum Dezember 2019. Soweit so gut.

    Nun ist es so, dass für Dezember meine Hilfebedürftigkeit weggefallen ist, da ich aus Selbstständigkeit und Nebentätigkeit und den restlichen Einmaligen Einnahmen genug zum Leben hatte. Ich war ab Dezember komplett abgemeldet und habe auch meine Krankenversicherung selbst getragen. Einen Weiterbewilligungsantrag (ab Januar) hatte ich nicht gestellt.

    Leider ist mir in der Zwischenzeit ein Kunde abgesprungen wodurch ich nun doch wieder nicht alleine klar komme. Daher habe ich mich vor wenigen Tagen wieder angemeldet (Weiterbewilligungsantrag gestellt).

    Nun habe ich heute den Bescheid bekommen und siehe da, mir wurden für Januar und Februar die Einmaligen Einnahmen wieder angerechnet.

    Meine Frage:

    Da ich ja im Dezember komplett abgemeldet war, keinerlei Zahlung vom Jobcenter erhalten habe, also komplett auf mich alleine gestellt war dürfen die Damen und Herren das dann jetzt tatsächlich wieder anrechnen? Ich habe im Dezember unter anderem von genau diesem Geld gelebt. Es ist also gar nichts mehr davon da. Und das Geld fehlt mir durch die Anrechnung halt jetzt.

    Ich habe im Netz folgendes gefunden (weiter unten):

    Daraus würde ich jetzt eigentlich verstehen, dass es nicht erneut angerechnet werden darf, da ich ja mindestens einen Monat (Dezember) nicht Hilfebedürftig war. Verstehe ich das jetzt so richtig oder falsch? Würde mich über Denkhilfe sehr freuen pillepallegamer

    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüße, MissElli

    Bundesagentur für Arbeit

    Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II BA Zentrale GR 11 Seite 4 Stand: 18.08.2016

    Die Aufteilung auf sechs Monate gilt auch dann, wenn die Leistungsberechtigung absehbar innerhalb einer kürzeren Frist endet und unabhängig von der Höhe der Einnahme. Der Verteilzeitraum wird auch nicht durch das Ende eines Bewilligungsabschnitts begrenzt.

    Er wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit - ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme - entfällt.

    Der bis dahin noch nicht berücksichtigte Teil der einmaligen Einnahme ist somit bei einer erneuten Beantragung von SGB II-Leistungen dem Vermögen zuzuordnen (BSG-Urteil vom 30.09.2008 – B 4 AS 29/07 R).

    Beispiel: Zu berücksichtigendes Einkommen aus einer Steuererstattung in Höhe von 2.400,00 EUR im April. Verteilung des Einkommens auf sechs Monate: Mai bis Oktober in Höhe von 400,00 EUR.

    Wegfall der Hilfebedürftigkeit ab Juni und erneute Hilfebedürftigkeit, erneute Antragstellung am 1. September. Restbeträge aus der einmaligen Einnahme sind dem Vermögen zu zuzurechnen.

    Einmal editiert, zuletzt von MissElli (23. Januar 2020 um 12:39)

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