ALG II - Kosten der Unterkunft unangemessen - Kostensenkungsaufforderung und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    folgendes Problem: ich bin im Frühjahr 2017 nach Abschluss meines Studiums im ALG II Bezug gewesen. Zunächst in xxxx. Dann hatte ich die Zusage für den Beginn des Referendariats in xxxxxxx zum 1.10.2017. Zum 1.9.2017 bin ich daher in xxxxxx in eine Wohnung gezogen. Die Kosten der Wohnung lagen damals bereits über dem angemessenen Wert. Darauf wurde ich hingewiesen und es wurde auch nur der reduzierte/angemessene Betrag übernommen. Für mich vollkommen in Ordnung da ich ja im laufenden Bezug in eine unangemessene Wohnung umgezogen bin. Nun bin ich während des Referendariats/Arbeitsverhältnis in diesem Jahr erkrankt und auf unterstützende Leistungen angewiesen. Laut der Homepage des Jobcenters wird bei Bestandswohnung (bestehendes Mietverhältnis vor Leistungsbezug) eine Bruttokaltmiete von 505,00 anerkannt (ansonsten 459,00 Euro). Darauf habe ich entsprechend hingewiesen. Das Jobcenter beruft sich jedoch darauf, dass dies nicht für mich gelte, da ich schon im September 2017 per Bescheid auf die Folgen von Anmietung unangemessenen Wohnraums aufmerksam gemacht worden wäre.

    Ich bin mir relativ sicher mal ein Urteil gelesen zu haben, dass auf derartige Bescheid nicht "lebenslänglich" verwiesen werden kann, da ich ja zwischenzeitlich auch in einem Beschäftigungsverhältnis war (bzw. bin) und meine Kosten selbst decken konnte.

    Kann mir hier jemand weiter helfen? Meine Suche war bisher nicht erfolgreich.


    Hallo Zusammen,

    ich habe diverse Probleme mit meinem Jobcenter. Ich bin damals bei dem ersten Termin massiv unter Druck gesetzt worden das Kostensenkungsverfahren zu unterschreiben.
    Ansonsten wäre eine Bearbeitung nicht möglich und ich würde kein Geld erhalten.
    Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen den Termin kaum wahrnehmen, aber mir wurde schon telefonisch gesagt, dass eine schriftliche Antragsstellung nicht ausreicht.
    Wie auch immer: ich habe unterschrieben.

    Ausgangslage: aktuelle Wohnung 44 qm, 530,00 Kaltmiete, 100,00 Euro Nebenkosten (inkl. Heizkosten); anerkannte Bruttokaltmiete sind 459,00 Euro

    Nun ist es so, dass mir auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen eine Wohnungssuche/Besichtigung ect nicht möglich war. Ich kann also eine entsprechende Mitwirkung nicht
    nachweisen. Da Krankheit laut Kostensenkungsverfahren ein Hinderungsgrund ist, würde ich gerne wissen wie das nachweisen kann. Oder erstmal einfach nur schreiben, dass es krankheitsbedingt nicht möglich war? Dem Jobcenter liegt ja auch mein ärztliches Gutachten vor nach dem ich während des gesamten Zeitraums erwerbsunfähig bin. Reicht das bereits?

  • Hallo,

    ein ärztliches Gutachten ist nicht unbedingt ausreichend, denn auch mit Krankheit kann man durchaus in der Lage sein, sich um eine neue Wohnung zu bemühen. So kann ich mit einem gebrochenen Arm zwar krankgeschrieben und arbeitsunfähig sein, aber mich dennoch um eine neue Wohnung bemühen.

    Die tatsächliche Miete wird für maximal sechs Monate gezahlt, danach wird nur noch die angemessene Miete übernommen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn man sich nachweislich um eine günstigere Wohnung bemüht hat.

  • Hallo!

    Themen zuammengefügt, denn sie haben fast identischen Inhalt.

    Die Kosten der Wohnung lagen damals bereits über dem angemessenen Wert. Darauf wurde ich hingewiesen und es wurde auch nur der reduzierte/angemessene Betrag übernommen.

    Also trotz Hinweis der Behörde erneut unangemessene Kosten der Unterkunft.

    Das Jobcenter beruft sich jedoch darauf, dass dies nicht für mich gelte, da ich schon im September 2017 per Bescheid auf die Folgen von Anmietung unangemessenen Wohnraums aufmerksam gemacht worden wäre.

    Das Jobcenter handelt korrekt. Wenn trotz Hinweis erneut eine

    Wohnung mit unangemessenen KDU angemietet wird, dann

    ist das so.

    Gruß

  • Es wurde nicht erneut eine Wohnung angemietet sondern es handelt sich ja um die gleiche Wohnung. Die Kürzung in 2017 habe ich ja auch verstanden und hingenommen, da ich die Wohnung aus bestehendem Bezug heraus angemietet habe (weil ich wusste, dass ich durch das Arbeitsverhältnis nicht mehr auf Leistungen angewiesen bin).


    Jetzt habe ich also seit 2017 in dieser Wohnung gewohnt und bin 2019 so erkrankt, dass ich momentan nicht arbeiten kann. Es kann doch nicht sein, dass für diese Situation dann die Wohnung nicht als Bestandswohnung gilt?

    Dass es eine Verlängerung der 6 Monate geben kann, wenn ich mich um günstigere Wohnungen bemühe, ist mir klar. Allerdings ist auch Krankheit ein Grund für Verlängerung dieses Zeitraums. Daher meine Frage wie ich nachweise, dass ich so erkrankt bin, dass es mir auch nicht möglich war nach Wohnungen zu suchen. Ich hab mir tatsächlich ja auch nicht nur den Arm gebrochen sondern eine schwerwiegendere Erkrankung. Deshalb wüsste ich gerne wie ich das nachweisen kann/soll.

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