Mitwirkungspflicht - ALG II - Eingliederungsverbarung und Fragen

  • Guten Abend, ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum poste

    Ich hatte am 29.11.2019 einen ersten Vermittlungsgespräch mit eine SB. Sie hatte mir eine unzulässige EGV um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen und den Gesundheitsfragebogen in der Hand gedrückt, mit einer 'freundliche' Drohung, dass es in meine 'Interessen wären' (bezüglich eine bestimmte angestrebte Umschulung worüber die schon wissen) mit zu wirken. Sie sagte mir dass wenn ich die EGV und den Gesundheitsfragebogen nicht bis zum 13.12 einreiche, dass mein Antrag einfach abgelehnt sein würde (statt eine EGV-VA per Post zu senden).

    Ich habe es natürlich nicht vor dieses Ding zu unterschreiben, oder den Gesundheitsfragebogen zur Hände mein zukünftiger SB einzureichen, und wäre auch zufrieden damit die Behörden einen Eigentor durch eine unzulässige EGV-VA (die scheinbar eh nicht kommen wird) schießen zu lassen. Aber ich bin nervös, dass überhaupt keine reaktion meinerseits bis auf ein Ablehnungsbescheid als verstoß gegen meine 'Mitwirkungspflicht' betrachtet werden könnte.

    Ich will meine 'Bereitschaft' mitzuwirken demonstrieren, da ich eine konkrete 'Kann-Leistung' von den Behörden brauche, ohne auf meine Rechte Freiwillig zu verzichten und mich sanktionierbar über ihrer Durchsetzung zu machen. Ich will mein Wissen über ihr rechtswidriges Verhalten daher auch nicht sofort auf dem Tisch legen. Würde es dann Sinn machen, ein kurzes Brief zum SB vor ablauf der Frist zu Faxen indem ich mich bereit deklariere meine Mitwirkungspflicht entgegen zu kommen durch Vorstellung bei der Ärztlichen Dienst und hierzu auf die Adresse des ÄDs zu bitten?

    Und wenn ich über die EGV konfrontiert würde, wie könnte man sich am besten gegenüber dumm anstellen und 'freundlich' wehren ohne den Wissen bzg. der Rechtswidrigkeit gleich zu äußern?

    Einmal editiert, zuletzt von Acronix (12. Dezember 2019 um 19:06)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Sie sagte mir dass wenn ich die EGV und den Gesundheitsfragebogen nicht bis zum 13.12 einreiche, dass mein Antrag einfach abgelehnt sein würde

    Offensichtlich bestehen Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit, deshalb

    möchte der Sachbearbeiter den ärztlichen Dienst einschalten. Das

    ist korrekte Vorgehensweise. Was es allerdings mit dieser EGV auf

    sich hat, ist nicht ganz einzuordnen.

    Bitte mal die EGV ausreichend anonymisiert als PDF über die

    Dateianhänge des Forum hochladen. So kann nicht beurteilt werdn,

    ob diese EGV rechtswidrig ist.

    da ich eine konkrete 'Kann-Leistung' von den Behörden brauche, ohne auf meine Rechte Freiwillig zu verzichten

    Hier ist sind wohl Informationen notwendig und bitte im eigenen Interesse

    sehr gründlich lesen: Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

    Du scheinst eventuell deine Lage nicht einordnen zu können. Dabei hilft

    dir das Merkblatt.

    Gruß

  • (Edit: Sorry, ich denke wir haben gerade an einander vorbei getippt, hier hänge ich auch die vergessene EGV mit an)

    Weiteres Hintergrund da es mein erstes Posting ist:

    Ich hatte mich vor 2 Jahren bei der AFA Arbeitsuchend gemeldet und eine bestimmte Umschulung am 1. Arbeitsmarkt beantragt und die auch durch einen Bildungsgutschein genehmigt bekommen. Ich kannte mich mit meine Rechte dann aber überhaupt nicht aus (bin Deutsch aber in Nordamerika erzogen) und ließ mich von meinen Ex überreden den System zu vertrauen und alles offen darzulegen, dass darüber Sorgen zu haben, aufmerksamkeit auf mich zu ziehen und über meine Rechte umzustreiten übertrieben und unnötig wäre, weil ER von SEINE Leidenschaften nicht darüber abgelenkt werden wollte. Es kam dann dazu, dass ich mich in der Berufliche Reha schieben erlaubte nach die Persönlichkeitstests der Berufspsychologischer Dienst auf Autismus gedeutet haben, unter der Illusion es sei Voraussetzung für meine gewählte Umschulung.

    Ich habe mich der AFA gegenüber dreifach geeignet für diese Umschulung demonstriert, durch ein Paar Jahren Berufs(und Leitungs-)erfahrung in ein verwandten Bereich, durch die Eignungstests der Berufspsychologischen Dienst, und durch meine Teilnahme an der 'Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung' bei der Reha. Ich habe die ganze Zeit mit jeder Beteiligter nur über meine Interesse an diese bestimmte Umschulung gelabbert, aber nur fast am ende der Reha nachdem ich dort schon 'gefangen' war wurde es mir klargestellt, dass meine Eintritt in der Reha mein zutritt auf die Umschulung verzichtet hatte, und dass die es jetzt auch nicht genehmigen würden beim Austritt von der Reha. Statt die Umschulung, wollten die mich in ein herablassendes 6-9 Monatiges allgemeines 'Arbeitvorbereitungsprogramm für autistische Menschen' schieben, vor eine ungeeignete 3-Jährige Reha Ausbildung.

    Ich hätte es damals kämpfen sollen, aber ohne Rückenstürzung von mein eigenen Freund der mit dem Thema einfach nicht belästigt sein wollte (und ein Bekanntenkreis die nichts über meine Situation wussten) fühlte ich mich so entkräftet und deprimiert, dass ich einfach Kontakt mit der ARGE komplett abgebrochen habe und auf fast alle Lebensbereiche einfach aufgab. Jetzt ist die Beziehung vorbei, und ich bin auf dem JC abhängig und versuche wieder in die gewünschte Umschulung zu kommen und kontraproduktive Lagerung in der Reha Abteilung zu ver

    Bilder gelöscht, nicht lesbar und bitte Konzentration!

    Die EGV ausreichend anonymisiert als PDF über die

    Dateianhänge des Forum hochladen

  • Hallo! Und danke für die Antwort. Wie ich in meinen ersten 'ellenlange' Beitrag geschrieben habe, will ich konkret wissen, ob es sinnvoll/nötig ist:

    Zitat

    ein kurzes Brief zum SB vor ablauf der Frist zu Faxen indem ich mich bereit deklariere meine Mitwirkungspflicht entgegen zu kommen durch Vorstellung bei der Ärztlichen Dienst und hierzu auf die Adresse des ÄDs zu bitten?

    um meine 'Mitwirkungsbereitschaft' in irgendeiner Form vor Ablauf der Frist morgen zu demonstrieren weil ich es nicht vorhabe die EGV zu unterschreiben oder den Gesundheitsfragebogen zur Hände der SB zu liefern.

  • Danke, ich habe mich schon seit mehreren Wochen in Vollzeit mit dem Eingliederungsvereinbarung Thema beschäftigt und habe gelernt, dass es ungültig ist genau weil Zweifel an meiner Leistungsfähigkeit besteht.

    Zitat von Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen

    3.1 Abschluss einer EinV

    (1) § 15 bestimmt, dass mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person eine EinV abgeschlossen werden soll; d. h. dem zuständigen JC wird ein gebundenes Ermessen eingeräumt.

    Deswegen fragte ich auch gezielt über die beste Vorgehensweise um meine Mitwirkungsbereitschaft zu beweisen ohne meine Rechte zu vergeben weil ich das letzte mal so schikaniert wurde.


    Sorry erstes zusammenfügen hat nicht geklappt. Jetzt ist die aktualisiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Acronix (12. Dezember 2019 um 21:08)

  • Hallo!

    Die EGV ist nicht rechtswidrig, sondern eher das Gegenteil.

    Du solltest dem nachkommen, sonst riskierst du die vorübergehende

    Einstellung der Leistung. Denn genau deine Arbeitsfähigkeit soll

    überprüft werden.

    Gruß

  • Wie nicht rechtswiedrig? Können sie dazu ein Gesetz oder Urteil zitieren?

    Mehrere Sozialgerichte haben die Rechstwidrigkeit einer EGV zur Prüfung der Leistungsfähigkeit durch ihre Urteile bestätigt, so ich würde mich wirklich interessieren wenn ich in meiner Recherche dazu neuigkeiten verpasst habe.

    Ich bin nicht dagegen meine Arbeitsfähigkeit vom Ärztlichen Dienst prüfen zu lassen, und wenn es nur darüber in der EGV ging wäre es mir trotz der Rechtswidrigkeit Wurst. Aber da steht auch drin, dass ich den Gesundheitsfragebogen zur Hände mein SB mit keine medizinische Bildung und kein Recht dazu geben muss, womit ich nicht einverstanden bin und laut der BfDI auch nicht sein muss. Eine Unterschrift würde dann nur dazu dienen um die nutzung von mein Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Vertragsverstoß sanktionierbar zu machen.

    Also, kann mir jemanden meine eigentliche Frage jetzt antworten oder nicht?

  • Hallo!

    Es soll neben der Leistungsfähigkeit auch geprüft werden, ob

    die REHA-Eigenschaften weiterhin vorliegen. Was die

    Schweigeplichtentbindung angeht, steht es dir frei den

    verschlossenen Umschlag mit dem Gesundheitsfragebogen

    direkt beim ärztlichen Dienst an der Theke abzugehen.

    Gegen die Untersuchung selbst kannst du dich nicht wehren.

    Zumal deine Situation wohl auch nicht gerade rosig ist.

    Gruß

  • ...was durch Untersuchung von den Ärztlichen Dienst um die Leistungsfähigkeit zu prüfen doch festgestellt wird, oder?

    Das mit den Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbindung steht mir auch nur frei solange ich die EGV mit der Verträgliche Bedingung es zur Hände den SB zu geben nicht unterschreibe. Und wie schon mehrmals gesagt, habe ich es nicht vor eine Untersuchung zu vermeiden, nur meine Datenschutzrechte gegenüber beliebige unqualifizierte Personen zu schützen!

  • Hallo!

    Es steht dir doch frei die EGV zu verhandeln. Warum hast du das

    nicht gemacht? Es hat den Anschein, als läge dir nur daran alles

    zu blockieren, auf Dauer keine Lösung.

    nur meine Datenschutzrechte gegenüber beliebige unqualifizierte Personen zu schützen!

    Gerne erneut:

    steht es dir frei den verschlossenen Umschlag mit dem Gesundheitsfragebogen

    direkt beim ärztlichen Dienst an der Theke abzugehen.

    Lasse dir die Adresse geben und dann bringst du ihn dahin.

    Aus der EGV lässt du dieses Passus dann streichen und gut

    ist das.

    Gruß

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