ALG II Antrag und Schuldentilgung vor Antragsabgabe

  • Guten Abend,

    Ich bin neu hier und derzeit mit den Nerven komplett am Ende..ich habe sehr plötzlich eine Kündigung erhalten und muss ab dem 01.01. Harz 4 beziehen. Ich habe die Arbeit verloren weil ich in der Befristung einen schweren MS Schub bekam.

    Ich habe Schulden, musste mit dem Kredit eine Weiterbildung zahlen. Ich habe dieses Jahr gespart und wollte jetzt 2000 Euro tilgen. Darf ich das überhaupt noch ? Ich konnte nicht von der Kündigung ausgehen, da ich wenige Tage vorher einen Änderungsvertrag bekommen habe und auch eine Versetzung beschlossen wurde. Der job lief gut, aber mit meiner Krankheit wollen sie mich nicht haben :(

    Ich bin nervlich komplett am Ende, bin körperlich und psychisch sehr angeschlagen. Bin derzeit wieder krank geschrieben, ob ich direkt im Januar Vermittlungsfähig bin, weiß ich aktuel noch nicht. Kann sein das ich erst noch stationär in eine Klinik gehe.

    Ich freue mich über eure Antworten. Herzlichen Dank

  • Hallo,

    eigentlich soll das vorhandene Geld für den Lebensunterhalt verwendet werden. Man darf sich mit der Tilgung der Schulden nicht selber in die Hilfebedürftigkeit bringen. Allerdings gibt es auch Freibeträge auf das Vermögen, sodass die 2.000 € evtl. darunter fallen könnten. Damit es bei der Antragstellung keine Probleme gibt, würde ich die Schulden nach Bewilligung, in Absprache mit dem Sachbearbeiter, tilgen.

  • xxxxxxxxxxx


    Ganz ehrlich ich habe eine derartige angst davor weil ich wegen meiner Krankheit immer wieder raus geworfen werde. Und dann darf man seine schulden die ich natürlich mit den 432 Euro weiter abzahlen muss, zuvor nicht tilgen. Für mich kam die kündugung völlig unerwartet einen monat später hätte ich eh getilgt deshaln das Geld angespart. :( Ich nehme mir doch keinen Kredit auf damit ich die Hilfenedürftigkeit vermeiden kann..ich bin fassungslos. Jeder Euro der Schulden war für meine Bildung ich besitze nichhs an werten fahre ein Auto was kaum nocwert hat.

    xxxxxxxxxxxx

    Trotzdem Danke für die Antwort


    tut mir leid. Ich bin psychisch so fertig, dass ich mich nächste Woche in eine Klinik einweisen lasse. Ihr könnt ja auch nicht dafür..ich wünsche euch alles Gute. Werde hier erstmal nicht mehr schreiben

    LG

    Bitte ruhig und sachlich bleiben! Es besteht überhaupt

    kein Anlass für so eine Panik.

  • Hallo!

    Panik durch fehlende Information und dem kann man abhelfen.

    Ich habe dieses Jahr gespart und wollte jetzt 2000 Euro tilgen.

    Diese 2.000 Euro könnten bei Antragstellung zum Schonvermögen gehören und sind in der

    Anlage VM anzugeben. Dazu jetzt ...

    Anlage VM - Vermögen

    Merkblatt SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    @bass386 erwähnte es schon ...

    Allerdings gibt es auch Freibeträge auf das Vermögen, sodass die 2.000 € evtl. darunter fallen könnten.

    Die Freibeträge finden sich ......

    (2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
    2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
    3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
    4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.

    2Bei Personen, die

    1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 48 750 Euro,
    2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 49 500 Euro,
    3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50 250 Euro
    nicht übersteigen.

    Wichtig ist vor ALG II Antragstellung keinen Fehler zu machen. Alles, was an Vermögen

    vorhanden ist anzugeben und es könnte dann später vom Schonvermögen Kredit der

    Weiterbildung nach Gespräch mit dem Sachbearbeiter (das meinte auch @bass386 )

    bezahlt werden.

    Gruß

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