Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten - Europäischer Gerichtshof

  • Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH)

    zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen (Rs C-233/18).

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