Arbeitsaufnahme - ALG I - ALG II - Zuflussprinzip und Fragen

  • Hallo ihr lieben,

    ich bin neu hier und hab gesehen, dass dieses Forum umfangreich ist, so das ich mit einer guten Antwort rechnen kann :)
    Um was es geht: Ich habe ALG 1 und 2 Beantragt, und es wird mir vorläufig ALG 2 gezahlt. Das ALG 1 wird an das Jobcenter gezahlt, welches mir also ALG2 zahlt.

    Ich habe Ende November am 29.11 mein ALG 2 für Dezember ausgezahlt bekommen, nun fange ich eine Beschäftigung an, am 16.12.

    Ich werde vermutlich auf 700€ Netto kommen, für die letzten Tage vor Jahresende.
    Wenn ich Ende Dezember meinen Lohn von 700€ Netto kriege, muss ich diesen dann ganz zurückzahlen an das Jobcenter, oder nur einen Teil? Einen Teil meine ich 250 € zurückzahlen, damit ich für den Dezember den Mindestnettolohn erreiche.
    Ich weiß noch nicht, wann genau ich meinen Lohn bekomme, aber kann ich das nicht mit meinen Arbeitgeber klären, dass ich bestenfalls erst im neuen Jahr entlohnt werde und gut ist?
    Ich muss noch eine Nebenkostenabrechnung zahlen, die wahrscheinlich ein bisschen höher ausfallen wird, sodass das Jobcenter nicht zahlt.
    Außerdem was ist mit dem ALG1 was an das Jobcenter gezahlt wird? Es müsste doch dadurch, dass das Jobcenter mein ALG 1 bezieht, zu keiner Rückzahlung kommen, oder?

    Danke :) thinking

    Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Marone (5. Dezember 2019 um 19:19)

  • Hallo,

    das ALG I wird ja vermutlich zum 15.12.2019 eingestellt werden, somit könntest du evtl. noch Anspruch auf ALG II haben. Da die Leistungen bereits ausgezahlt wurden, dein Gehalt aber noch nicht angerechnet wurde, könnte es zu einer Rückzahlung kommen. Entscheidend hierfür ist der Zufluss des Gehalts. Erhälst du dein Gehalt erst Januar 2020, wird es für den Monat keine Rückzahlung bzgl. des Gehalts geben.

    Warum sollte das Jobcenter die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen? Sofern die Miete angemessen ist, wird jede Nebenkostenabrechnung übernommen, egal wie hoch.

  • Hallo,

    das ALG I wird ja vermutlich zum 15.12.2019 eingestellt werden, somit könntest du evtl. noch Anspruch auf ALG II haben. Da die Leistungen bereits ausgezahlt wurden, dein Gehalt aber noch nicht angerechnet wurde, könnte es zu einer Rückzahlung kommen. Entscheidend hierfür ist der Zufluss des Gehalts. Erhälst du dein Gehalt erst Januar 2020, wird es für den Monat keine Rückzahlung bzgl. des Gehalts geben.

    Warum sollte das Jobcenter die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen? Sofern die Miete angemessen ist, wird jede Nebenkostenabrechnung übernommen, egal wie hoch.

    Danke für die Antwort. Aber Strom muss ich doch selber zahlen.. :/
    Und genau da liegt es in den Nebenkosten. Ich muss es irgendwie mit meinem

    Arbeitgeber klären, wenn ich den Arbeitsvertrag ausgehändigt bekomme Am Montag.

    Einfach nur verwirrent. Ich habe bis zum 16.10 gearbeitet. Habe dieses Jahr eine dicke

    Nachzahlung, und diese wird nicht übernommen, weil da hauptsächlich Strom in den

    Nebenkosten drin ist? Oder wird diese voll übernommen, weil ich ja vorher Beschäftigt war.

  • Hallo!

    Habe dieses Jahr eine dicke

    Nachzahlung, und diese wird nicht übernommen, weil da hauptsächlich Strom in den

    Nebenkosten drin ist?

    Bitte die Nachzahlung ausreichend anonymisiert hochladen über Dateianhänge des Forums als

    PDF. Möchte mir ansehen, wodurch die Nachzahlung hauptsächlich entstanden ist.

    Entschuldige bitte, aber für Verwirrung sorgst du selber durch deine unpräzisen Aussagen. So kann

    dir niemand wirklich helfen. Betriebskosten und Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft.

    Das zur Klarstellung und Haushaltsstrom zahlst du von deinem Regelsatz.

    Gruß

  • Ja du hast Recht, Grace :D
    Ich bin manchmal durcheinander, wegen mir.

    Jedenfalls bekomme ich noch die Abrechnung zur Hand die kommenden Tage.
    Ich weiß wohl, dass es nicht wenig sein wird.
    Dann werde ich das machen, was du hier beschrieben hast.

    Ich habe übrigens gerade einen Brief bekommen, auf dem drauf steht "Sie brauchen keine Rückzahlungen machen, da ihnen ALG 1 zusteht und wir bis zum 20.12 eine Rückzahlaufforderung für die Agentur für Arbeit gemacht haben, da wir ja Ihnen vorläufig ALG 2 gezahlt haben"

    Jedoch wissen die ja noch nicht, dass ich einen Arbeitsvertrag am Montag bekomme.
    Kann auch sein, dass sie später plötzlich das Geld von mir fordern, wenn ich einen Job anfange, obwohl sie es von der Agentru für Arbeit verlangt haben. Da bin ich mir unsicher.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von Marone (6. Dezember 2019 um 16:38)

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