ALG II - Aufforderung Rente - Anlage EKS - kein Leistungbezug mehr und Fragen

  • Hallo liebes Forum ,

    Ich bin neu hier ,stelle mich daher vor und gebe ein paar Hintergrundinformationen. Ich bin 25 und leide schon immer unter psychischen Problemen,( kann kaum unter Menschen ohne Panikattacken) daher bin ich bisher noch nie einem Beschäftigungsverhältnis nachgegangen.


    Ich bin bis Juni 2020 voll erwerbsgemindert. Vor ein paar Tagen habe ich vom Jobcenter ein Schreiben erhalten, dass ich unverzüglich einen Antrag auf Arbeitsmarktrente stellen muss.


    Für mich tun sich mehrere Fragen auf und ich habe natürlich Angst , dass man mich „linken“ möchte und ich mir mit dem Antrag ins eigene Fleisch schneide. Ich bin voll erwerbsgemindert, daher frage ich mich ob ich überhaupt jetzt dazu verpflichtet bin diesen Antrag zu stellen ? Das ganze setzt mich natürlich wieder enorm unter Stress und ich habe Angst vor dem Gutachtertermin, der wohl zwangsläufig auf mich zu kommt. Was kann mir alles passieren, falls der Antrag abgelehnt wird ?


    Ich habe gelesen, dass man außerdem in Reha Maßnahmen gezwungen werden kann , wenn man diese Arbeitsmarktrente bekommt.


    Wie auch immer , ich bin total planlos, habe Panik und das Thema bereitet mir wieder schlaflose Nächte :( für ein paar hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

  • Hallo!

    Ich bräuchte unbedingt Hilfe im folgenden Fall :

    Am 23.02.20 habe ich ein Gewerbe angemeldet und dies dem Jobcenter auch sofort mitgeteilt.

    Am 25.02. 20 habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten , dass die Bewilligung von Leistungen zum 1.04.2020 aufgehoben wird , es wurde trotzdem eine EKS verlangt, die ich dann aber nicht mehr ausgefüllt habe , da mir die Leistungen ja gestrichen wurden, und ich erhalte auch seitdem keine Leistungen mehr vom Jobcenter.

    - Ich habe am 16 . März außerdem auch nochmals per Email mitgeteilt , dass ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 mit sofortiger Wirkung zurück ziehe. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass dieses Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen wurde.


    So und seitdem, habe ich vom Jobcenter nichts mehr gehört, bis heute.

    Mich erreichten 2 Schreiben , in einem werden 216€ zurück gefordert, da ich am 16. März außerdem aus der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zu meinem Partner umgezogen bin , dass dem Jobcenter nicht mehr mitgeteilt habe , weil ich dachte ich wäre denen nun keine Rechenschaft mehr schuldig . Ich habe somit einen halben Monat zu viel Leistungen bezogen .Das sehe ich auch ein und werde den Betrag zurück zahlen .


    In einem zweiten Schreiben vom 14.04 , wird von mir verlangt eine EKS, eine Gewerbeanmeldung sowie sämtliche Belege über Einnahmen gefordert welche ich im März und Februar erzieht habe unter Androhung die Geldleistungen von März und Februar komplett zurückzufordern, falls ich dem nicht nachkommen sollte .


    Meine Frage ist , darf das Jobcenter das ? Ich bekomme keinerlei Leistungen mehr seit April und bin ja so gesehen auch in keinem „Vertrag“ mehr mit denen. Falls sie doch noch eine EKS sowie die anderen Belege anfordern dürfen, dürfen die mir dann androhen die kompletten Geldleistungen von Februar und März zurück zu verlangen obwohl ich mein Gewerbe erst am 23.02. angemeldet habe und vorher somit noch hilfsbedürftig war ? Oder muss meine Mutter , mit der ich vorher in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt habe , Kürzungen befürchten ?Ich denke als Beleg für Einnahmen reichen dann wohl die Kontoauszüge von Februar und März?


    Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • Hallo!

    Es sollte wohl aufgrund von Erwerbsminderung eine Rente beantragt werden, was du

    offensichtlich ausgeschlossen hast und dich selbstständig gemacht. Aufgrund deiner

    Probleme mag es zu den Fehler gekommen sein, wie du nachfolgend beschreibst.

    Was leider an den Folgen nichts ändert!

    Ich habe am 16 . März außerdem auch nochmals per Email mitgeteilt , dass ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 mit sofortiger Wirkung zurück ziehe.

    Kannst du machen, aber du solltest trotzdem die Formalien einhalten.

    So und seitdem, habe ich vom Jobcenter nichts mehr gehört, bis heute.

    Corona-Pandemie und das Jobcenter hat viel Arbeit mit Neuanträgen. Da kann eine

    Rückmeldung etwas länger dauern.

    außerdem aus der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zu meinem Partner umgezogen bin , dass dem Jobcenter nicht mehr mitgeteilt habe , weil ich dachte ich wäre denen nun keine Rechenschaft mehr schuldig .

    Irrtum, während des Leistungsbezug ist dem Jobcenter jede Veränderung mitzuteilen.

    Ich denke als Beleg für Einnahmen reichen dann wohl die Kontoauszüge von Februar und März?

    Irrtum, selbst bei Beenden des Leistungsbezug ist die abschließende Anlage EKS

    für den Bewilligungszeitraum auszufüllen.

    wird von mir verlangt eine EKS, eine Gewerbeanmeldung sowie sämtliche Belege über Einnahmen gefordert welche ich im März und Februar erzieht habe unter Androhung die Geldleistungen von März und Februar komplett zurückzufordern, falls ich dem nicht nachkommen sollte .

    Verständlich, weil Fehler gemacht wurden, denn so einfach ist das nicht. Du solltest

    umgehend der Aufforderung nachkommen, um noch mehr Probleme zu vermeiden.

    Nachfolgend folgende Informationen und du solltest sie im eigenen Interesse lesen:

    LeitfadenSelbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Anlage EKS zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen


    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Gruß

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