EKS bei Regelinsolvenz

  • Hallo zusammen,

    hier kurz und bündig meine Frage:

    Ich bin seit 2010 mit einem Einzelunternehmen selbstständig. Seid Anfang 2018 bin ich Aufstocker, habe mich nach und nach immer mehr verschuldet. Mitte 2019 musste ich wegen wachsendem Druck der Gläubiger Regelinsolvenz anmelden und das Gewerbe abmelden. Nun muss ich für den letzten Bewilligungszeitraum als Selbstständiger die abschließende EKS einreichen. Nach Abzug aller Kosten und Freibeträge verbleibt für diesen Zeitraum ein Einkommen in Höhe von ca. 4.000,- € (unabhängig von der Regelleistung).

    Frage: Muss ich diesen Betrag ans JC abführen oder kann ich diesen in die Insolvenzmasse übergehen lassen.

    Für zeitnahe Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo,

    wenn du ein Einkommen in Höhe von 4.000 € hast, musst du dies auch angeben. Schulden werden vom Jobcenter nicht übernommen. Ob und in welcher Höhe du Rückzahlungen an das Jobcenter leisten musst, lässt sich aufgrund der von dir genannten Zahlen nicht sagen.

    Warum hast du denn diese Schulden aufgebaut? Eigentlich scheint es doch gut gelaufen zu sein, denn du hast damit scheinbar auch Geld erwirtschaftet und das für einen Aufstocker nicht gerade wenig. Wodurch sind diese Probleme entstanden und in welchem Bereich warst du tätig?

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