ALG II Sanktion - Darlehen für Unterkunft und Fragen

  • Hallo,


    ich wurde vor ca. 3 1/2 Monaten von 0% auf 100% vom Jobcenter gekürzt, weil ich an

    einem Bewerbungstraining nicht teilgenommen habe. Angeblich darf ich auf 100% gekürzt

    werden, wenn ich innerhalb eines Jahres an zwei Maßnahmen nicht teilgenommen habe.


    (Es kann gut sein, dass ich vor Monaten an einer Maßnahme teilnehmen sollte und deshalb

    schon in Vergangenheit gekürzt wurde).


    In den letzten drei Monaten habe ich weder Geld für die Miete bekommen, noch wurde meine

    Krankenversicherung bezahlt. In der Zeit konnte ich keine Miete bezahlen.


    Ich habe eine sehr nette Sachbearbeiterin bei meiner Hausverwaltung und sie empfiehl mir,

    dass Sie mir erstmal eine fristlose Kündigung schreiben würde zum 15.11.19 und damit soll

    ich beim Jobcenter vorsprechen und um ein Darlehen bitten, weil mein Fall dann schneller

    bearbeitet wird.


    Ich habe mit dem Schreiben ein Darlehen für die Mietrückstände am 24.10.19 beantragt.

    Meine Hausverwaltung schrieb mir, bei vollständigen Ausgleich des Mietkontos sowie

    Absicherung der laufenden Mieten, erklären sie sich bereit das Mietverhältnis mit mir

    fortzusetzen. Eine Ratenzahlung wurde abgelehnt.


    Das Jobcenter forderte von mir eine aktuelle Mietschuldenaufstellung von der Hausverwaltung

    und den gesamten Schriftverkehr, die ich aber am gleichen Tag der Forderung schon abgegeben

    habe und das auch erwähnt habe, deshalb habe ich mir nochmal schriftlich von der Hausverwaltung

    einen Bericht über die letzten Forderungen bzw. den Schriftverkehr aushändigen lassen.


    Zusätzlich wollten sie eine Betriebskostenabrechnung von 2018, was auch immer das mit dem

    Darlehen zu tun hat.


    Die Betriebskostenabrechnung habe ich direkt am nächsten Tag abgeben. Auch die Bestätigung

    von der Hausverwaltung, dass es keine anderen Forderungen oder sonst ein Briefverkehr zwischen

    mir und der Hausverwaltung bestanden hat, habe ich direkt am nächsten Tag abgegeben.


    Als nächstes wollte das Jobcenter ein Mietänderungsschreiben von mir, weil sich vor Jahren meine

    Miete geändert hatte. Dieses Schreiben habe ich schon vor Ewigkeiten abgegeben, verfüge aber

    über keine Bestätigung oder sonst etwas um das zu beweisen. Ich dachte ich habe keine Anrecht

    auf mehr Geld durch eine Mieterhöhung und hab dem Thema deshalb keine Beachtung geschenkt.


    Ich habe also nochmal das Mietänderungschreiben abgegeben und abgewartet. Mittlerweile haben wir

    den 24.11.19 die fristlose Kündigung zum 15.11.19 ist damit durch oder nicht?


    Das Jobcenter benötigt jetzt noch die Bankverbindung plus Verwendungszweck, damit die Miete ab

    sofort direkt an die Hausverwaltung überwiesen werden kann. Die Bankverbindung und der

    Verwendungszweck steht aber auf jedem Schreiben der Hausverwaltung, das ich abgeben musste.


    Es fühlt sich einfach so an, als wenn das Jobcenter den ganzen Prozess so gut sie können, in die

    Länge ziehen damit ich meine Wohnung verliere und ich habe keine Ahnung wie ich mich dagegen

    wehren kann oder sollte.


    Ich überlege mir rechtliche Hilfe zu suchen bzw. Frage ich mich, ob ich mich überhaupt noch wehren

    kann oder meine Wohnung überhaupt noch habe.


    Ich hoffe ihr habt vielleicht einen Tipp für mich.


    Liebe Grüße

    Balboa44

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  • Hallo!

    Bitte Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtgericht beantragen.

    Antrag auf Beratungshilfe

    Dann suche umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

    Hier findest du dazu umfassende information und bitte lesen:

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 – ergehen folgende vorläufige Hinweise

    Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen - Tacheles e.V.

    Gruß

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