ALG II - private Krankenversicherung und weitere Fragen

  • Hallo,
    ich habe eine private zusatz Krankenversicherung, bei der ich noch rechnungen abrechnen muss, von vor dem leistungsbezug und während dem leistungsbezug. es handelt sich um angesammelte arztrechnungen von 2017 und 2018, die ich bereits bezahlt habe, die ich eventuell und in teilen erstattet bekomme (einzelne rechnungen um die 120€, insgesamt ca 500-800€).
    kann das jobcenter diese erstattungen als einnahme mir vom bezug abziehen? gibt es etwas auf das ich achten muss/kann? ich könnte z.b. die rechnungen einzeln einreichen, dann ist der gesamtbetrag nicht so hoch.

    desweiteren verkaufe ich ab und zu zu klein gewordene kinderkleider, die ich ja vorher eingekauft habe. kann das als einkommen angerechnet werden?

    vielen dank

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    Einmal editiert, zuletzt von sesamkeks (20. November 2019 um 10:28)

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