ALG II Anspruch - Studium Exmatrikulierung - Arbeit und Fragen

  • Guten Tag,

    leider wurde mir in der Probezeit überraschend gekündigt und mein Vertrag endet somit am 24. dieses Monats. Nun bin ich jedoch an der Uni immatrikuliert, da ich Sprachkurse machen und die Vorteile des Tickets nutzen wollte, und werde mich natürlich exmatrikulieren müssen, um Leistungen zu erhalten.

    Meine Frage ist nun: würde ich, da ich Ende November noch Gehalt bekomme, nicht sowieso erst ab Ende Dezember Leistungsanspruch haben, und könnte somit mit der Exmatrikulation noch vier Wochen warten? Meine Hoffnung ist natürlich, dass ich bis dahin einen neuen Job gefunden habe und mich gar nicht exmatrikulieren muss. Es wäre eben sehr ärgerlich, wenn ich mich jetzt exmatrikulieren würde, meine Sprachkurse abbrechen und mein Ticket verlieren würde, wenn ich kurz darauf einen neuen Job finden sollte und die Exmatrikulation gar nicht nötig gewesen wäre.


    ich habe im letzten Jahr einige Monate lang Hartz 4 erhalten und denke, dass die Berechnung eventuell fehlerhaft gewesen sein könnte. Ich überlege daher, einen Überprüfungsantrag zu stellen.

    Die Berechnung des Amtes setzt sich folgendermaßen zusammen:

    Regelbedarf: 424€

    Grundmiete: 216,67€

    Heizkosten: 16,67€

    Nebenkosten: 50€

    Gesamtbedarf: 707,34 €

    Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 128,67€

    Höhe der Leistungen nach Berücksichtigung des Einkommens: 578,67€


    Diese Berechnung ist für mich nicht schlüssig. Ich zahle monatlich 317,33€ Miete (ich wohne in einer WG, daher der krumme Betrag), also 34€ mehr als zur Berechnung herangezogen.

    Zudem ist mir nicht klar, wo das zu berücksichtigende Gesamteinkommen von 128,67€ herkommt. Diese Zahl entspricht in etwa dem, was ich in der Zeit VOR Leistungsanspruch verdient habe (war damals noch im Studium und habe ein Darlehen bezogen). Während des Leistungsbezugs habe ich bis auf eine einmalige Zahlung von Weihnachtsgeld in Höhe von 475€ durchschnittlich 110€ verdient. Selbst wenn mein Durchschnittsgehalt aufgrund der Weihnachtsgeldzahlung auf ca. 125€ steigt, wären davon doch dennoch nur um die 20€ anzurechnen, oder?

    Ich komme somit auf eine Differenz von ca. 150€.

    Kann die Berechnung vom Amt wirklich so falsch sein, oder habe ich da einfach einen Denkfehler drin?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hier helfen könntet, etwas mehr Klarheit zu schaffen.

    Vielen Dank und liebe Grüße!

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  • Hallo,

    es gibt Kommunen, die hinsichtlich einer WG andere Berechnugsmethoden haben, also z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft. Dies soll eine Bereicherung der Vermieter durch den Staat verhindern. In welcher Stadt lebst du, wieviele Personen wohnen in der Wohnung, wieviel qm² hast du und wie hoch ist die tatsächliche Gesamtmiete dort?

    Deine Berechnung bzgl. des Einkommens kann man so nicht nachvollziehen. Du kannst den Berechnungsbogen anonymisiert als PDF hier uploaden. Allerdings bräuchte man dann auch eine genaue Auflistung der Verdienste.

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