ALG II Wohngemeinschaft - Kaltmiete - pauschale Nebenkosten und Fragen

  • Hallo zusammen,

    eine kurze Frage, da ich schon öfters mit dem Jobcenter (Je nach Bearbeite(rin)) Probleme hatte, möchte ich bitte wissen, ob dieser Mietvertrag für die neue WG so in Ordnung ist, damit mir kein Geld für Strom etc. abgezogen wird.

    Aktuell steht drin,

    Hiermit bestätige ich Ihnen noch einmal, dass keine Betriebskostenabrechnung vorgenommen wird. Die Nebenkosten betragen pauschal€ 90,- für Ihr Zimmer. Diese können weder sinken noch steigen. Die Kaltmiete beträgt dementsprechend pauschal € 285,- für Ihr Zimmer.

    Die Miete beträgt € 375,00 pro Monat und enthält eine Neben- und Energiekostenpauschale von € 90,00. Die Vertragspartner verzichten während der Vertragslaufzeit auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Somit bleibt die Miethöhe gleich und kann weder sinken noch steigen.

    Ist es vielleicht besser, wenn die Kaltmiete überhaupt nicht drin steht und allgemein nur Pauschalmiete? Dann lasse ich den Vermieter den Vertrag noch mal überarbeiten. Insofern mir Strom abgezogen wird, kann ich mir die WG nicht mehr leisten, da auch andere Kosten anfallen, die mündlich vereinbart worden sind.

    Grüße
    Rosmarin

  • Hallo!

    möchte ich bitte wissen, ob dieser Mietvertrag für die neue WG so in Ordnung ist,

    Vor Unterschrift des Mietvertrags erst vom Jobcener die Kostenzusage

    einholen.

    Die Nebenkosten betragen pauschal€ 90,- für Ihr Zimmer. Diese können weder sinken noch steigen. Die Kaltmiete beträgt dementsprechend pauschal € 285,- für Ihr Zimmer.

    Ob das für deine Region angemessen ist, kann beim Jobcenter erfragt werden.

    Erkundige dich bitte, welche Kosten der Unterkunft angemessen sind.

    Ist es vielleicht besser, wenn die Kaltmiete überhaupt nicht drin steht und allgemein nur Pauschalmiete?

    Da die Anlage KDU ausgefüllt werden muss, nicht möglich.

    Gruß

  • Deine Stromkosten sollen über die pauschalen Nebenkosten mit abgedeckt werden? Verstehe ich das richtig?

  • Die Kosten der Wohnung sind laut Spiegel für meine Region völlig im Rahmen (500 Euro). Eine Kostenzusage brauchte ich vorher nie einholen, insofern ich Kaution, Umzug, etc. selbst bezahle und die Mietkosten sich im Rahmen befinden wie hier gegeben.

    @bass386 das siehst du richtig. Hatte das Problem mit meiner letzten Sachbearbeiterin, Einspruch hat dann geholfen und seitdem habe ich einen neuen Sachbearbeiter. Allerdings möchte ich diese Probleme im Vorfall vermeiden, da ich schnellstmöglich wieder Arbeit finden möchte und mir bei zwischenmiete für zwei bis drei Monate ich nicht noch Wochen mit dem jobcenter hin und her schreiben kann und warten kann bis das Geld kommt. Das letzte mal war es eine Katastrophe, konnte mich nicht 100% um einen Job kümmern, da nach Sachklärung und Nachzahlung der Auszug und die neuen wg Castings schon wieder bevor standen und da muss man in meiner Stadt im Schnitt 8 von absolvieren bis man eine neue bleibe für wenige Monate findet.

  • Stromkosten haben aus dem Regelbedarf gezahlt zu werden. Wenn man Stromkosten über pauschale Nebenkosten etc. abrechnen lassen möchte, kann dies als Sozialbetrug ausgelegt werden. Auf Fragen in denen Sozialbetrug im Raum steht, wird in diesem Forum nicht geantwortet.

    Auch ein Umzug ohne Kostenzusage ist nicht ohne weiteres möglich. Wird die Wohnung teurer, darfst du die Differenz selber tragen.

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