Übernahme Betriebskosten Nachzahlung und Fragen

  • Hallo Ihr lieben, ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, aus dem Schreiben geht hervor :

    "Nach §40 Absatz 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit §44 Absatz 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch kann eine Nachzahlung nur für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen.Dabei wird der Zeitpunkt von Beginn des Jahres gerechnet, in dem der Antrag gestellt wird. Der auf ihnen Antrag zu überprüfende Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 liegt außerhalb dieser Frist."

    Ich habe Nachzahlung 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 Betriebskosten und 12 Monaten von 01.01.2018 bis 31.12.2018 von Vermieter erhalten. Antrag habe ich im Oktober 2019 gestellt für beide Abrechnungen. Jobcenter hat Nachzahlung für 12 Monaten von 01.01.2018 bis 31.12.2018 akzeptiert und für 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 abgelehnt.

    Wieso Jobcenter hat Antrag für 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 abgelehnt?

    1. Weil Antrag muss in Zeitraum von einem Jahr stellen?

    2. Weil Nebenkosten Nachzahlungen werden nur für ganze Jahr übernommen? (Wenn ich nur 6 Monaten Nachzahlung habe wird nicht übernommen?)

    3. Weil Übernahme eine Nachzahlung maximal für 12 Monaten erfolgen kann? Bei mir insgesamt 18 Monaten.

    Welche Antwort ist richtig oder gibst noch andere Variante?


  • Es wird immer auf den Januar des letzten Kalenderjahres zurückgerechnet, was anderes sagt das Schreiben nicht aus. Somit hätte der Antrag für die Nachzahlung von 2017 im Jahr 2018 gestellt werden müssen.

  • Es wird immer auf den Januar des letzten Kalenderjahres zurückgerechnet, was anderes sagt das Schreiben nicht aus. Somit hätte der Antrag für die Nachzahlung von 2017 im Jahr 2018 gestellt werden müssen.

    Ich habe Betriebskostenabrechnung für 2017 im November 2018 bekommen und gleich im Dezember Antrag auf Übernahme gestellt. Jobcenter hat dann meinen Antrag vertuscht, weil die Heizkostenabrechnung nicht an ihn geknüpft war und Ich habe "Anforderung auf Mitwirkung" von Jobcenter bekommen. Heizkostenabrechnung für Zeitraum 08.2017 bis 06.2018 habe ich nur jetzt im Oktober 2019 zusammen mit Betriebskostenabrechnung für 2018 bekommen.

    Im Oktober 2019 hatte ich 3 Abrechnungen zur Hand: 1. Betriebskostenabrechnung für 2017, 2. Heizkostenabrechnung für Zeitraum 08.2017 bis 06.2018,

    3. Betriebskostenabrechnung für 2018. Ich habe Antrag auf Übernahme für 2017 un 2018 mit 3 Abrechnungen geknüpft und abgegeben. Am ende wurde nur für 2018 Übernommen.

    Soll ich jetzt Widerspruch schreiben und alte Antrag von 2018 auf Übernahme von Betriebskosten für 2017 und Heizkostenabrechnung für Zeitraum 08.2017 bis 06.2018 dazu verknüpfen? Ich habe noch Kopie des Antrags mit Bestätigung von 2018.

    3 Mal editiert, zuletzt von Voik (16. November 2019 um 20:29)

  • Wenn Nachweise vorhanden sind, dass der Antrag schon 2018 gestellt wurde, macht ein Widerspruch Sinn. Hierzu muss man allerdings alle Beweise an den Widerspruch anheften. Den Widerspruch am besten per Einschreiben an das Jobcenter schicken.

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