Sanktionen verfassungswidrig? Jobcenter halten sich dran?

  • Hallo,

    ich bin neu hier und finde es wirklich eine sehr gute Idee.

    Habe mich zwar schon fasst damit abgefunden, aber durch das Urteil, hat es mich wieder etwas angestachelt, weil mir die Leitungen komplett gestrichen wurden, weil ich einen Gerichtstermin im Ausland hatte.

    Also wenn man ins Ausland muss, ist man dann kein Mensch mehr?

    Ist ja nicht so, dass ich in den Urlaub gefahren waere, aber ich hatte den Fall dem Sozialgericht geschildert und mir wurde nach 4 Monaten nahegelegt, alles fallen zu lassen.

    Nicht nur, dass ich in erhebliche Schwierigkeit durch die Streichung gekommen bin, sie wurde auch ohne "Vorwarnung" auf 100% durchgefuehrt, weil ich ja im Ausland nicht mehr berechtigt bin.

    Ist diese Sanktion verfassungswidrig?

    Besten Dank

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    , aber ich hatte den Fall dem Sozialgericht geschildert und mir wurde nach 4 Monaten nahegelegt, alles fallen zu lassen.

    Da hier ein Sozialgericht mit befasst war, schließe ich das Thema. Bitte einen Beratungsschein holen

    und real Anwalt konsultieren. Danke für das Verständnis!

    Gruß

  • Zudem sind Sanktionen auch nicht verfassungswidrig, sondern müssen zum Teil neu geregelt werden. Rückwirkend wird das Urteil auch nicht angewendet werden können, sodass du kein Geld erstattet bekommst.

    Und natürlich darf man ins Ausland reisen, aber nur mit Erlaubnis des Jobcenters. Und wenn man länger als 21 Tage "Urlaub" macht, wird das Geld ab dem 22. Tag gestrichen.

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