ALG II - Einstiegsgeld - Teilzeit und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    ich habe am 15.10. mit meiner Nebentätigkeit begonnen. Mein Sachbearbeiter hat mich vor wenigen Tagen darauf hingewiesen das ich den Antrag auf Einstiegsgeld vielleicht hätte stellen sollen. Er selbst war sich unsicher. Ich wusste nicht das man dies auch bei einer Teilzeit Tätigkeit stellen kann/soll.

    In dieser Tätigkeit verdiene ich ca. 700 € nach Steuern ca. 500 € und arbeite 20 Std. die Woche.

    Kann man einen Antrag auf Einstiegsgeld nachträglich stellen :( ?

    Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver123 (12. November 2019 um 11:45)

  • Hallo,

    eine verspätete Antragstellung ist möglich, wird jedoch meiner Meinung nach abgelehnt werden, zumal das Einstiegsgeld eine KANN Leistung ist. Wichtig wäre, den Sachbearbeiter mit ins Boot zu holen, da das Einstiegsgeld von einer anderen Stelle bewilligt wird.

    "In der Regel ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Eine verspätete Antragstellung führt jedoch nicht dazu, dass der Anspruch abgelehnt wird, sondern, dass Leistungen vor Antragstellung nicht gewährt werden können."

  • Hallo,

    eine verspätete Antragstellung ist möglich, wird jedoch meiner Meinung nach abgelehnt werden, zumal das Einstiegsgeld eine KANN Leistung ist. Wichtig wäre, den Sachbearbeiter mit ins Boot zu holen, da das Einstiegsgeld von einer anderen Stelle bewilligt wird.

    Hallo bass386,

    danke für deine Rückmeldung. Das dachte ich mir auch. Zu meinem Sachbearbeiter habe ich nen guten Draht. Er hatte mir bereits zugesichert, vor dem Wissen das ich eine Nebentätigkeit starte, das er einem Antrag zustimmen würde.

    Ich warte nun auf seinen Rückruf und hoffe das er mit macht.


    LG

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