Bundesverfassungsgerichtsurteil - ALG II Sanktionen und reale Auswirkungen

  • Hallo,

    ich bin leider nun in der Lage, dass ich auch voraussichtlich, sofern sich nicht vorher noch etwas anderes ergibt, ALG II Leistungen in Anspruch nehmen muss.

    Ich habe diese vorher gemieden, weil ich auch so einigermaßen über die Runden kam und mir durchaus der extreme psychische Druck bewusst war.

    Ich leide seit Jahren unter starken Depressionen und dieses Fallbeil über dem Kopf in Form von ALG II und dem Sanktionssystem welches dahinter steckt hätte mich noch mehr heruntergezogen und vermutlich auch über kurz oder lang in den absoluten Abgrund (jeder kann sich denken was damit gemeint ist) getrieben. Nun reichen mein finanziellen Mittel nicht mehr so wirklich aus. Ich bin also vermutlich nächstes Jahr dazu gezwungen ALG II zu beantragen.

    Ist es richtig, dass nur noch maximal 30 % gekürzt werden, auch wenn man nach Stellen des Antrags und Bewilligung nicht mehr mit dem Jobcenter kommuniziert und auch keine Maßnahmen etc. pp. mitmacht?

    Oder wird man dann rausgeschmissen aus dem Bezug inkl. Krankenversicherung?

    Wie gesagt meine psychische Erkrankung lässt diesen unnützen Terror seitens des Jobcenters nicht zu.

    Ich habe sage ich mal ein kleines Ersparnis als Notreserve und ein paar sehr hochwertige Elektronikgegenstände. Dürfen die vom Jobcenter meine Wohnung durchsuchen oder meine Konten einsehen (Bankgeheimnis?), muss ich alle Konten angeben, oder sollte ich mir ein neues eröffnen extra fürs Jobcenter? Wie sieht es mit Kreditkarten aus? Wird mein ALG II Bezug an die Schufa übermittelt, sodass ich bei Verträgen, neuen Konten, Kreditkarten etc. pp. Schwierigkeiten bekomme?

    Welche Unterschriften sollte man auf keinen Fall leisten, wenn man den Antrag stellt? Habe das nicht mehr im Hinterkopf.

    Macht es etwas aus wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Sprich keine Miete zahlt und im Grunde der Großteil der Grundbedürfnisse (Essen und Trinken, Strom, Wasser, Gas) durch andere finanziert werden, bis auf Krankenversicherung?


    Viele Grüße

    Luisa98

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Konkrete, reale Probleme gibt es mit dem Jobcenter bei dir im Moment

    nicht. Es sind keine erkennbar! Weil es eventuell irgendwann in naher Zukunft, oder auch nicht

    einen Antrag geben wird. Ich bitte um Verständnis, dass dieses Forum nur bei akuten

    Problemen hilft und nicht bei irgendwelchen, irgendwann, vielleicht, entstehenden Problemen.

    Es gibt hier schon Informationen dazu:

    Bundesverfassungsgericht Urteil - Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig

    Das Thema wird noch aktualisiert! Als Information vorab auch das Merkblatt:

    Merkblatt für Arbeitslose ALG II

    Dann gibt es hier schon ein Thema:

    Bundesverfassungsgericht Urteil zu Sanktionen und Fragen

    DiesesThema werde ich schließen und bei konkreten Problemen kannst du dich
    gerne wieder melden.

    Gruß

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