Bargeldeinzahlung von geliehenem Geld

  • Hallo ihr Lieben, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich musste letzte Woche einen Weiterbewilligungsantrag stellen und wie immer meine Kontoauszüge beilegen. Anfang des Monats habe ich eine Bargeldeinzahlung über circa 370€ getätigt. Ich hatte Anfang des Jahres einem Freund Geld geliehen (dafür mein Konto überzogen) und er hatte es mir in bar dann letzten Monat zurückgezahlt. Im Nachhinein wohl nicht besonders schlau, aber ich hatte mir nichts schlimmes dabei gedacht. Nun die Frage, soll ich direkt eine Erklärung dazu schreiben oder erst mal abgeben und abwarten? Wird meine Erklärung überhaupt etwas nützen oder wird mir das Geld als Einkommen angerechnet werden?


    Ich sitze seit 2 Stunden hier und weine, weil ich eigentlich nur helfen wollte und mich jetzt in Gefahr sehe nächsten Monat nicht mal meine Miete zahlen zu können. Ich hoffe jemand weiß Rat.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Anfang des Monats habe ich eine Bargeldeinzahlung über circa 370€ getätigt. Ich hatte Anfang des Jahres einem Freund Geld geliehen (dafür mein Konto überzogen) und er hatte es mir in bar dann letzten Monat zurückgezahlt. Im Nachhinein wohl nicht besonders schlau, aber ich hatte mir nichts schlimmes dabei gedacht.

    Das wird sich ja anhand der Kontoauszüge nachweisen lassen - Abhebung 370 Euro - wieder

    Einzahlung 370 Euro. In jedem Fall sollte es nachweisbar sein, sonst Einkommen Anrechnung.

    Gruß

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