ALG II - Mit Partnerin wohnen - Eigentumswohnung und weitere Fragen

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe, wie ich finde, einen etwas komplizierten Fall und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

    Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit aufgeben und habe ALG I bezogen, welches vom JobCenter aufgestockt wurde.

    Zum 15. Mai 2019 habe ich eine Aushilfstätigkeit (max. 450€) begonnen, bei welcher mir das Gehalt immer erst am Ende des nächsten Monats ausgezahlt wurde. (Sprich: Die geleisteten Stunden im Mai wurden mir Ende Juni vergütet, usw.) Entsprechende Unterlagen und Abrechnungen wurden stets bei der Agentur für Arbeit als auch beim JobCenter eingereicht.

    Zeitgleich teilte ich dem JobCenter mit, dass ich mit meiner Partnerin zusammenziehen möchte, sie jedoch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung besitzt und diese auch noch tilgt. Der Umzug erfolgte im Juli.

    Im August jedoch verfiel mein Anspruch auf ALG I, so habe ich seitdem lediglich das Einkommen des Aushilfsjobs welches durch das JobCenter aufgestockt werden sollte. Doch bekomme ich seit August lediglich einen Betrag von von knapp 100€ überwiesen.

    Durch den Aushilfsjob hatte ich jedoch kein immer gleichbleibendes Gehalt, da es darauf ankam wie viele Stunde ich gearbeitet habe. Also erhielt ich mal 450€, mal 280€ und bin davon ausgegangen, dass dies dann seitens des JobCenters ausgeglichen wird.

    Immer wieder wurden Unterlagen wie Tilgungsplan, Abrechnungen, usw. angefordert, welche ich nun schon X-mal eingereicht habe.

    Nun bekam ich ein Schreiben mit der Info, dass mein Bewilligungszeitraum abläuft und ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss.

    Da ich jedoch seitens des JobCenter noch keine Reaktion auf all meine eingereichten Unterlagen und eine erhoffte Rückzahlung (wegen des wechselnden Gehalts) erhalten habe, rief ich erst einmal bei der Service Hotline an.

    Die Dame am Telefon hatte jedoch keine direkte Akteneinsicht und konnte nur über das sprechen, was im Computer steht. Sie sagte mir, dass all das noch nicht bearbeitet sei. Sie erzählte mir von einen Bescheid aus dem Monat Mai, in dem steht, dass Berechnungen aufgrund des nicht gleichbleibenden Gehalts erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen. Es würde mit einen Durchschnittsgehalt gerechnet. Wie bitte soll man von bspw. 295€ Gehalt + 100€ vom Amt leben? Auch liegt mir dieser Bescheid nicht vor. So bat ich un erneute Zusendung.

    Dann habe ich gefragt wie sich die knapp 100€ , die ich vom JobCenter monatlich erhalte, ergeben. Darauf sagte sie Regelsatz minus anrechbares Einkommen - Abzweigung wegen eines Darlehens + Heizkosten.

    Aber warum Heizkosten? Ich zahle seit meinem Umzug keine Heizkosten. Ich zahle meiner Partnerin eine Miete + NK in welcher die Heizkosten mit drin sind. Und warum zahlen sie dies und keine Kosten der Unterkunft?

    Ich verstehe all das nicht.

    Hinzu kommt dass ich seit dem 01.11. nicht mehr als Aushilfe , sondern in Teilzeit im selbigen Unternehmen arbeite. Weiß schon gar nicht mehr wie ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen muss.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    LG

  • Hallo,

    von der Hotline bekommt man meist nur Standardauskünfte, lohnt eher nicht dort anzurufen.

    Dass die die Gehaltsabrechnungen erst am Ende des Bewilligungszeitraumes eingeben ist oftmals die Regel, aber nicht unbedingt korrekt.

    Warum bekommst du denn nur 100 € ? Dies müsste ja aus den Berechnungsbögen hervorgehen. Wird evtl noch ALG I angerechnet ?

    Den Weiterbewilligungsantrag wirst du mit deiner Freundin zusammen ausfüllen müssen und eben auch alles angeben müssen.

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