ALG II Antrag - Eigentum und Fragen

  • Guten Tag,

    ich habe eine Eigentumswohnung welche auch bereits bezahlt ist.

    Nun möchte ich Hartz4 beantragen.

    Ich hatte geplant die Wohnung meiner Schwester zu übertragen und dann mit ihr einen abschließen indem ich der Mieter bin.

    Somit koennte ich ohne arbeiten leben und Geld fuer meinr Freizeitgestaltung zur Verfügung haben.

    Hat dies oder ähnliches schon mal jemand gemacht und hat ein paar Tips?

    Danke & Grüße

  • Du kannst kein Eigentum an deine Schwester übertragen. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit

    gezahlt wird. Du kannst in deiner Eigentumswohnung selbst wohnen (sofern diese angemessen ist) und die Nebenkosten übernimmt das JC (bis zur Angemessenheitsgrenze). Außerdem wirst du bei Hartz IV an Maßnahmen teilnehmen müssen und dich um Arbeit bemühen.

  • Hallo!

    :-willkommen Im Forum! Es scheint, als bestünde ein großes Informations - Defizit über den Bezug von ALG II.

    Ich hatte geplant die Wohnung meiner Schwester zu übertragen und dann mit ihr einen abschließen indem ich der Mieter bin.

    Das wäre § 263 StGB Sozialbetrug und strafbar, wenn du das tun würdest. Denn du würdest falsche

    Angaben in der Anlage Vermögen machen. ALG II ist eine Sozialleistung und es findet eine

    Bedürftigkeitsprüfung statt.

    (1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
    1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
    2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

    ALG II Anspruch hat nur, ...

    Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

    • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
    • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
    • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
    • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

    Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    Außerdem hast du Pflichten alles unternehmen, um deine Hilfsbedürftigkeit schnellstmöglich

    zu beenden. Ich empfehle dir das SGB II gründlich zu lesen.

    Somit koennte ich ohne arbeiten leben und Geld fuer meinr Freizeitgestaltung zur Verfügung haben.

    Sicher nicht, wer ALG II erhält, ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei  

    Weigerung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, können die ALG II Leistungen gekürzt

    werden. Abschließend noch ein eine Information und gründlich lesen:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II

    Hier sind auch online alle Formulare:

    Arbeitslosengeld II - Anträge und Veränderungsmitteilung

    Gruß

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