ALG I Antrag ist Voraussetzung für ALG II Antrag

  • Hallo zusammen,

    Ich hatte 1 Jahr einen Job der nicht Sozialversicherungspflichtig war. Vor diesem Job (August 2018) hatte ich ALG2 erhalten, da ich die Anwartschaft für ALG1 nicht erfüllt habe.

    Nun habe ich ALG2 (wieder) beantragt. Nun teilt mir die xxxxxxxx mit:

    „Wir brauchen den aktuellen AlG I – Bescheid / Ablehnungsbescheid in Kopie. Gemäß § 12 a SGB II ist diese Leistung als vorrangige soziale Leistung zu beantragen. Eine Entscheidung über diese Leistung ist notwendig.“

    Ist das korrekt? Ich hatte doch schon im Jahr zuvor ALG2 bewilligt bekommen und erhalten. Aus der Arbeitgeberbescheinigung geht herrvor, dass mein letzter Job nicht sozialversicherungspflichtig gewesen ist.

    Besten Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    „Wir brauchen den aktuellen AlG I – Bescheid / Ablehnungsbescheid in Kopie. Gemäß § 12 a SGB II ist diese Leistung als vorrangige soziale Leistung zu beantragen. Eine Entscheidung über diese Leistung ist notwendig.“

    Richtig, ist notwendig und der normale Rechtsweg. ALG I ist zu beantragen! Mit dem

    ALG I - Ablehnungsbescheid dann der ALG II Antrag zustellen.

    Gruß

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