Mehrbedarf Behinderung - Ausbildungsgeld und weitere Fragen

  • Änderungsbescheid ggf. Fehlerhaft, wegen Freibetrag, Mehrbedarf Anspruch
    für Behinderte, brauche Hilfe bei der Berechnung des zustehenden ALG II

    Hallo,

    ich bin gerade restlos überfordert mit unserer Bedarfsanrechnung / ALG II Berechnung.
    Im Moment läuft alles nicht mehr rund.
    Ich versuche mal mein Anliegen so einfach wie möglich zu erklären.
    Mein Partner, unser Sohn und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen ALG II.

    Mein Partner arbeitet Teilzeit. Brutto : 682,50 € , ein KFZ ist vorhanden und die monatliche Raten für die KFZ Versicherung (ohne Kasko) ist ca. 40,50 € !

    Ich habe zur Zeit kein Einkommen, da ich arbeitslos geworden bin. Ich bezahle noch monatlich 5 € Riesterrente ein und unsere Privathaftpflicht.

    Unser Sohn macht gerade eine berufsvorbereitende Maßnahme des Reha-Teams der Agentur für Arbeit mit. Und das wegen seiner Schwerbehinderung von dauerhaften 60 GdB (ohne Buchstaben).
    Er erhält Ausbildungsgeld (ABG) gem. §§ 112 ff SGB III i.V.m. §49 und §§64 ff SGB IX , von monatlich 243,00 €
    Zusätzlich erhält er zweckgebundenes Fahrtgeld für seine Pendlerfahrten zur Maßnahme, monatlich von 33,10 €
    Das Fahrtgeld wird als Einkommen mit angerechnet.

    Das Ausbildungsgeld erhält er am Ende des Monats und das Fahrtgeld zu Anfang des Monats.
    Dazu noch Kindergeld monatlich von 204 €.

    Ob unser Sohn zusätzlich ein Mehrbedarf wegen Behinderung zusteht, weiß ich nicht. Dieses Gesetz dazu überfordert mich gerade.

    Diese Maßnahme macht unser Sohn seit September 2019 d.h. ab dem Monat September hat es bei uns eine Änderung gegeben, aber dass Jobcenter hat uns dafür keinen Änderungsbescheid zugesendet.
    Ich kann so also gar nicht prüfen, ob deren Berechnung , für September, richtig ist.
    Die Maßnahme begann auch erst später d.h. nicht sofort am 01.09.19 und deswegen hat unser Sohn auch nur anteilig das Ausbildungsgeld (178,20 € statt 243,00 €) und nur anteilmäßiges Fahrtgeld (24,27 € statt voller 33,10 €) für September erhalten.

    Auch hier kann ich ohne den Änderungsbescheid für September nicht überprüfen, ob die Anrechnung und Berechnung des Jobcenters stimmen, weil wir keinen Änderungsbescheid erhalten haben.

    Hier erfolgte aber eine Rückforderung ; wegen der ALG II Überzahlung, an die Agentur für Arbeit, für September, i.H.v. 132,47 € .
    Ob diese Rückforderungssumme stimmt, kann ich ohne den Änderungsbescheid für September auch nicht überprüfen.

    Auf Nachfrage bei der Agentur für Arbeit, konnte man mir dazu keine Auskunft geben, weil die auch keinen Bescheid darüber haben, was wir alles an Berechnungen, Einkommen usw. haben und die Agentur für Arbeit hat auch nur diese Rückforderungsbescheid von 132,47 € erhalten.
    Die Agentur für Arbeit kann mir also nicht weiter helfen.

    Im Oktober 2019 gab es dann einen Änderungsbescheid für Oktober und November 2019 (das sind die letzten beiden Leistungsmonate im aktuellen Leistungszeitraum bis 30.11.19).
    Hier wurde, für unserem Sohn 243 € Ausbildungsgeld + 33,10 Fahrtgeld ; also ein Einkommen von 276,10 € monatlich angerechnet.
    Für diesen Betrag von 276,10 € bekam mein Sohn nur einen Freibetrag von 100 € .

    Ich frage mich, ob dieser Freibetrag von nur 100 € richtig ist ?

    Einkommen von 276,10 - 100 € Freibetrag = 176,10 €
    Zu diesen 176,10 € kommen noch 204 € Kindergeld dazu.
    Also hat unser Sohn ein anrechenbares Einkommen vom insgesamt 380,01 monatlich.

    Aber was ich komisch finde ist.....
    mein Sohn hat also ein Einkommen von monatlich 276,10 € - 100 € Freibetrag, aber wir bekommen seit Oktober 206,10 € weniger als vorher (Anm. : vorher heißt, bevor unser Sohn dieses ABG bekommen hat...also bis August 2019).

    Entweder bin ich zu bl*d das richtig zu rechnen und zu begreifen oder das Jobcenter hat sich hier komplett verrechnet !?

    Unseren Änderungsbescheid habe ich hochgeladen (eine Seite fehlt, aber da steht nur die Rechtsbehelfbelehnrung und Daten der Krankenkasse usw. drin) und den Bescheid über das Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit und den Rückforderungsbescheid des ALG II vom Monat September.

    Meine Fragen, an dieses Forum sind :
    - müssen wir eigentlich nicht einen Änderungsbescheid für September erhalten ?

    - ist die Berechnung so richtig ?
    - sind die nur 100 € Freibetrag so richtig ?

    - hat mein Sohn einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Behinderte ?

    Ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen !!!

    Danke und sorry, für diesen langen Text !

    liebe Grüße :)

    Titel für Suche optimiert, zu lang.

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  • Hallo,

    müssen wir eigentlich nicht einen Änderungsbescheid für September erhalten ?

    sollte tatsächlich so sein.

    Ich frage mich, ob dieser Freibetrag von nur 100 € richtig ist ?

    ja, da es sich nicht um Einkommen aus einer Lohntätigkeit handelt (sondern um eine Lohnersatzeinnahme).

    hat mein Sohn einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Behinderte ?

    Nein, da es sich um eine Ausbildung und keine Erwerbstätigkeit handelt.

    Gruß!

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