ALG II Einkommen Anrechnung - Selbstständig und Fragen

  • Einmaliges Einkommen aus Selbstständiger Arbeit wird auf Bewilligungszeitraum angerechnet,

    entgegen Absprache mit Leistungsabteilung

    Guten Abend in die Runde!

    Ich bin zum ersten Mal in diesem Forum, auch ein bißchen aus Verzweiflung.

    Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern (2 und 3 Jahre) und eigentlich noch in der Betreuungszeit, wollte aber gerne langsam wieder in der Berufswelt Fußfassen und mir wurde eine Honorartätigkeit für zwei Monate angeboten. Ich habe alles mit dem Jobcenter/Leistungsabteilung besprochen, den Vertrag vorgelegt und da ich als Honorarkraft ja erst die Entlohnung meiner Arbeit nach Rechnungsstellung erhalte mich für den Monat des wahrscheinlichen Geldeinganges aus dem Leistungsbezug abgemeldet (Rat der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung).

    Gearbeitet habe ich in den Monaten Juni und Juli, im August kam das Honoar und für August habe ich mich aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Ich habe meine Rechung wie auch den Kontoauszug dem JC vorgelegt. Seitdem bekomme ich kein Geld mehr, und mein Weiterbewilligungsantrag (ab1.10.2019) kommt auch nicht.

    Heute erhalte ich einen Brief vom Jobcenter, in dem steht dass das Geld welches ich im August erhalten habe nun auf den Zeitraum des Anfangs meiner Tätigkeit bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes angerechnet wird. Ich habe 3360€ Honorar erhalten, aufgeteilt auf 4 Monate (Juni-September) macht das 840€/Monat. Das ich auch noch Kindergeld und Unterhalt bekomme, werde ich wahrscheinlich die Einkommens-Höchstgrenze überschreiten und fliege aus dem Leistungssystem raus. Heißt das, dass ich die Monate Juni und Juli komplett zurückzahlen muss? Ist das rechtens?

    ich habe Sorge, dass mir ein Strick gedreht wird: Ich habe vor Aufnahme der Tätigkeit alles mit dem JC be- und abgesprochen. Mit wurde geraten: für den Monat des Zahlungsflusses abmelden, danach geht alles wie gewohnt weiter. Und nun droht mir eventuell eine Rückzahlungsforderung.

    In Hoffnung wieder ein Fuss in die Tür bei meinem Arbeitgeber (sozialpolitisch und leider schlechtbezahlter Bereich) zu bekommen, was mir auch gelungen ist. Mir wurde ein neues Projekt angeboten, auch auf Honorarbasis, und das habe ich dem JC wahrheitsgemäß mitgeteilt und mehrere EKS Formulare eingereicht damit meine Weiterbewilligung bearbeitet werden kann. Mit zwei kleinen Kindern kann ich momentan nicht mehr als 10 Stunden/Woche arbeiten und habe somit ungefähr einen Bruttoverdienst von 800€.

    Mein Auftraggeber wäre auch bereit gewesen mit mir das Chancen und Teilhabe Programm zu machen, doch leider habe ich erst nach der ersten Honorartätigkeit davon erfahren und da ich Geld verdient habe (sei es auch nur ein Monat lang) bin ich nicht mehr förderberechtigt. Hätte mir beim JC jemand von dieses Programm vor meiner Honorartätigkeit erzählt, hätte ich jetzt für die nächsten fünft Jahre einen sozialversicherungspflichtigen gesicherten Arbeitsplatz.

    Mein Auftraggeber hat selbst nicht genügen finanzielle Mittel um mich anzustellen, deswegen bleibt mir nur der Weg über die Selbstständigkeit um dort zu arbeiten. Wir wohnen im ländlichen Raum und die Auswahl an Arbeitgebern ist hier leider begrenzt. Ich möchte gerne das Existenzgründungsprogramm wahrnehmen, nur weiß ich nicht inwiefern ich auch schon dort aus dem Fördersystem rausgeflogen bin, weil ich eben schon 2 Monate gearbeitet habe...

    Warum wird es einem so schwer gemacht, ich habe leider wirklich den Eindruck dass ich für mein Engagement Arbeit zu finden - sei sie auch noch so schlecht bezahlt - bestraft werde. Hört sich pathetisch an, fühlt sich aber so an.

    Meine Fragen: Ist die Aufteilung der Einmalzahlung rechtens? Kann es sein, dass sie eine Rückzahlung der Monate Juni und Juli von mir verlangen? Gibt es eine gute Strategie um in das Existenzgründer Programm zu kommen?

    Vielen Dank und schöne Grüße...

    Titel zu lang und Korrektur

  • Hallo,

    hier hat dein Sachbearbeiter alle Regelungen genommen, die es für den Bereich Einkommen gibt. Zum einen wurde ein Durschnittseinkommen gebildet, zum anderen das Einkommen als einmalige Einnahme angerechnet und rückwirkend auf mehrere Monate verteilt. Fakt ist, dass das so völlig falsch ist.

    Wurde das Honorar als einmalige Einnahme oder Einkommen angerechnet? Müsste aus dem Berechnungsbogen hervorgehen. Bei einer einmaligen Einnahme hättest du keine Freibeträge auf dein Arbeitseinkommen, bei laufendem Arbeitseinkommen schon.

  • Ich würde mir einen Beratungsschein holen und zu einem Fachanwalt gehen, dass ist die einfachste Lösung. Dem kannst du alle Schreiben, Bescheide, Gehaltsabrechnungen etc. vorlegen und dieser kann weitere Schritte einleiten.

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