Lebensgemeinschaft - kein ALG II - Weiterbildung genehmigt und Fragen

  • Hallo und guten Tag,


    Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft. Aus diesem Grund bekomme ich keine Arbeitslosengeld II. Bin Ü 50, gelernte Bürokauffrau und finde keine Anstellung..... Jetzt geht allmählich mein erspartes Geld zuneige. Ich weiß nicht wie ich meine Krankenversicherung - 185,00€ im Monat - weiterhin bedienen soll. Mir wurde eine Weiterbildung vom Job Center angeboten, die einschl. der Fahrkosten bezahlt wird.
    Mein Sachbearbeiter meinte nur wenn ich Einkünfte beziehe würde man mir die Weiterbildung nicht zahlen. Ich bin in RLP Zuhause.
    Ist das normal, dass ich keine Geld verdienen darf um die gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen?

    Titel zu lang und optimiert

    Einmal editiert, zuletzt von Pina (23. Oktober 2019 um 09:23)

  • Danke für das klare "nein". Jetzt bin ich nach wie vor Neugierig und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen wo in den ganzen Statuten das nachlesen ist. Soweit ich hier Recherchiert habe darf man bis 120,-- als AG II Empfänger dazuverdienen. Interessant ist auch die Möglichkeit eines Ehrenamtes. Allerdings durch die mir angebotene Maßnahme bin ich wiederrum überfragt.

    Habe nochmals den Sachbearbeiter angeschrieben mit der Bitte mir genau mitzuteilen was geht und was nicht geht.
    Gerne werde ich hierzu ein Feedback dalassen.

  • Die Auskunft könnte durchaus richtig sein. Der Rest Deiner Geschichte macht allerdings keinen Sinn.

    Wenn Du kein Alg II - also "laufende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch - bekommst, sondern von Ersparnissen lebst, bist Du ohnehin nicht beim Jobcenter.

    Die werden Dir dann auch keine Maßnahmen vom Jobcenter bezahlt.

    Dann wäre aber gegebenenfalls die Agentur für Arbeit für Dich zuständig. Das ist eine völlig andere Behörde.

    Gerade *wenn* man nicht beim Jobcenter ist, trotzdem arbeitslos und arbeitssuchend ist (etc.) kann die Agentur für Arbeit Maßnahmen anbieten.

    Mit den Maßnahmen ist im Regelfall eine Krankenversicherung und Plegeversicherung verbunden (teils auch noch sonstiges wie z.B. Fahrgeld, Verpflegungsgeld etc., das kann variieren).

    Nur gilt bei der Agentur für Arbeit: Wenn Du arbeitest, bist Du nicht mehr arbeitslos. Dann ist die Agentur für Arbeit nicht mehr zuständig und die Maßnahme endet. Genauer: die Arbeit muss einige Grundanforderungen erreichen, insb. muss eine bestimmte Stundenzahl erreicht sein. Ansonsten kann es denkbar sein, dass weiterhin als Arbeitslos gilst. Näheres kannst Du bei der Agentur für Arbeit erfragen, falls meine Vermutung wie die Diinge wirklich sind, ungefähr richtig sein sollte.

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