ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Schwangerschaft und weitere Fragen

  • Guten Tag,


    Ich habe mal eine Frage.


    Es geht um mich und meine Schwangere Freundin.


    Zur Situation:


    Meine Freundin wurde vor längerer Zeit wegen Eigenbedarf gekündigt und ist seither ohne festen Wohnsitz/ obdachlos und schläft /Wohnt seither inoffiziell bei mir in einer kleinen 38qm 1 zi Wohnung.

    Sie ist bekommt vom Amt 400€ pro Monat für sich.

    Das Amt weiss noch nichts von mir oder dass ich der Vater bin und es ist keine Bedarfsgemeinschaft angemeldet.

    Sie muss regelmäßig in eine Obdachlosen Unterkunft und vorstellig werden für Harz4 weiterbewilligungsanträge usw. Auszufüllen Und hat ein Postfach in einer Frauenunterkunft.


    Sie ist nun aktuell in der ca.9 Woche von mir Schwanger.


    Ich bin normal Arbeitend, beziehe keine Leistungen vom Amt und Verdiene ca. Zwischen 1700-1850 € Netto im Monat.


    Ich habe für uns eine Größere Wohnung ( zwei separate Zimmer, ein Wohnzimmer, Küche und bad) in Aussicht welche wir ab 01.01.20 beziehen wollen. Den Mietvertrag kriege ich diese Woche.


    Ich wäre der Hauptmieter, meiner Freundin würde ich einen Untermietvertrag machen wollen.

    Finanzielle Situation:


    Mein Verdienst aktuell:

    -Ca.1750€


    Neue Wohnung kostet kalt :

    862,75€

    +180€ Nebenkosten

    _________

    1047,75€

    Darin ist noch kein Strom enthalten

    Mit Strom welcher noch hinzu kommt wird die Wohnung somit ca. 1.110€ monatlich kosten.

    Weitere Monatliche Belastungen sind:

    35€ DSL

    +182€Autokredit

    +60€ Handyvertäge ( 30 Mein Handy,30 das meiner Freundin)

    +alle 3 Monate GEZ 54€ oder so.

    +60€ Benzin


    Somit hätte Ich als Person und Hauptmieter alleinige Monatliche FixKosten von 1.450€, bei einem Monatlichen Einkommen von 1.750€.

    1mal Jährlich geht noch Auto Versicherung und Privat Haftpflicht Versicherung.(ca.700€)

    Somit hätte ich Monatlich noch 250-300€ übrig, ohne dass Lebensmittel oder Hundefutter gekauft wurden.

    Somit wäre ich/wir darauf angewiesen, dass das Amt anteilig Miete meiner Freundin übernimmt bzw ihr Geld zahlt.

    Daher wäre meine Grundfrage:

    -Was kommt alles auf uns zu?

    -zahlt das Amt zusätzlich einen Mietanteil für meine Freundin wenn sie der Untermieter ist? Bzw kann ich sie einfach so als Untermieter mit rein holen wenn wir in einer Partnerschaft sind und ein Kind bekommen?

    - inwieweit erhält sie noch Geld vom Amt oder wieviel wird ihr gekürzt wenn wir zusammen wohnen?( es entsteht ja nun soweit ich weiss eine bedarfsgemeinschaft)

    -erhält sie erstausstattungsgeld für sich/ihre Möbel/Grundausstattung oder ausstattungsgeld für das Kind wenn ich arbeitend bin ?

    -beteiligt sich das Amt an der Mietkaution?

    ( Mietkaution wird ca. 2600€ kosten, ich weiss auch noch nicht wie ich die stemmen werde, ich erhalte von meiner jetzigen Wohnung 700€ zurück somit sind es noch 1.900€ Kaution die ich/wir zahlen müssten.

    -wie wird das wenn das Kind auf der Welt ist mit Kindergeld ect. Was bekommt man noch oder muss man noch abgeben ?

    Hinzu kommt die Sorge wenn ich z.b in Vaterschaftsurlaub möchte und für die zeit nur noch ca.60% meines gehalts bekomme, wie das dann wäre oder ob ich dann überhaupt in vaterschaftsurlaub kann da wir uns die Wohnung sonst nicht mehr leisten können.

    Die Lage ist für mich/uns ziemlich verzwickt und wir wären sehr dankbar wenn man uns hier Rat geben könnte und uns sagt welche Dinge wir Regeln müssten oder welche Dinge auf uns zu kommen.


    Herzlichen Dank

  • Hallo,

    Da ihr gemeinsam wirtschaftet und auch ein Kind zusammen bekommt. werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Hier könnte die Nichtmeldung deiner Freundin schon einen Straftatbestand erfüllen.

    Auch ist fraglich, warum man eine viel zu teuere Wohnung anmieten möchte. 1047,75 € (Miete + Nebenkosten) sind selbst für städtische Verhältnisse viel zu hoch. Zudem würden Handyverträge, DSL und Autokredite nicht beim ALG II berücksichtigt werden. Kindergeld hingegen würde angerechnet.

    Für zwei Erwachsene + Baby sind 1750,00 € netto + Kindergeld in den meisten Fällen genügend Geld zum Leben. Kenne kaum Städte, in denen es anders sein würde.

    Sprich:

    Das Amt wird deiner Freundin mit Sicherheit keinen Mietanteil zahlen, warum auch? Auch würde auch bei der Mietkaution nicht geholfen werden. Auch eine Erstausstattung würde es nicht geben, da hier kein Anspruch auf Leistungen nach dem ALG II bestehen dürfte.

    Fragen zu Umgehung von rechtlichen Vorschriften werden nicht beantwortet und führen direkt zu einem Ausschluss aus diesem Forum.

  • vielen Dank erstmal für ihre Zeit die Sie sich zum lesen und antworten genommen haben.

    Hier wo wir wohnen ist es leider üblich dass die Miete so derart Hoch ist. Hier sind 500-700€ für ein WG Zimmer oder eine kleine 1 Zi Wohnung nicht unüblich.

    Man kann froh sein wenn man überhaupt was findet, vor allem mit Hund ist es gar schon unmöglich.

    Bei Neubauten kosten 2 zi Wohnungen kalt schon über 1.000€.

    Gesetz dem Falle das Amt zahlt für Sie keine Miete, erhält sie dann trotzdem weiterhin ihre ca. 400€ im Monat vom Amt ?bzw irgendeine Form von Geld ? Oder sagt das Amt,,Sie haben einen Freund , der soll für sie sorgen, wir zahlen nichts mehr "?

    Bzw. Hängt das dann von meinem Einkommen ab wieviel sie erhält ?

    Laut Google ist das Kindergeld ca.200€, kürzt einem das Amt da irgendwas raus oder können wir damit rechnen dass wir das dann sicher haben?

  • Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, wovon auszugehen ist, wird dein Einkommen angerechnet. Sprich ihr müsst zusammen den Antrag stellen und dieser wird vermutlich aufgrund eines zu hohen Gehalts abgelehnt werden. Somit müsstest du dann von deinem Gehalt und dem Kindergeld für Frau und Kind aufkommen und auch die Wohnung zahlen.

    Zudem gibt es Höchstgrenzen für Miete, Neben- und Heizkosten, die Regional unterschiedlich sind. In welcher Stadt wohnst du?

  • Deine Freundin bekommt euer gemeinsames Kind. Du bist jetzt für sie zuständig. Mit allen Konsequenzen.

    Wie das mit den Wohnkosten bei euch ist, weiß ich nicht. Aber mit 1.700,00 Euro netto, 300,00 Euro Elterngeld und ca. 200,00 Euro Kindergeld solltet ihr unter normalen Umständen auskommen.

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