Maßnahme trotz Arbeit

  • Guten Tag,

    Ich beziehe seit diesem Monat ALG 2, habe davor meine Ausbildung absolviert und leider nicht rechtzeitig eine passende Stelle gefunden. Ich wurde von meiner SB direkt in eine Maßnahme gesteckt, bei der ich den ganzen Tag nur Bewerbungen schreiben soll und mich auf Vorstellungsgespräche etc. vorbereiten soll. Diese Maßnahme habe ich letzte Woche angefangen. Nun ist es aber so, dass ich davor schon ein Vorstellungsgespräch hatte und ich diese Woche meinen Vertrag unterschreiben werde. Im Arbeitsvertrag ist allerdings der 01.02 festgelegt, da es dann bei meinem neuen Arbeitgeber erst zur Neueröffnung kommt und ich vorher sowieso noch meinen B Führerschein machen muss, um diese Arbeit überhaupt antreten zu können. Nun ist meine Frage, ob ich die Maßnahme irgendwie beenden könnte, da sie mir ja nicht mehr weiterhelfen kann. Ich habe dann ja einen Vertrag, mit dem ich auch vollständig ab Arbeitsbeginn vom ALG 2 loskomme und ich dadurch keinen Sinn mehr darin sehe. Ich danke schon einmal für Ihre Antworten.

  • Hallo,

    ich mache Dir wenig Hoffnung darauf, daß der Sachbearbeiter mit einem Abbruch der Maßnahme einverstanden sein wird.

    1. sind es noch 5 Monate Zeit bis zu Deinem Arbeitsbeginn - es besteht also kein akuter Anlaß

    2. ist der Arbeitsbeginn von dem FS abhängig, den Du erst noch machen mußt. Keiner weiß, ob Du diesen von den Prüfungen, aber auch ärztlicherseits bestehen wirst.

    Gruß!

  • vielen Dank für Ihre Antwort.

    Zu dem Führerschein. Da ich diesen schon einmal im letzten Jahr angefangen habe, habe ich seinerseits schon die theoretische Prüfung absolviert. Mir würde also lediglich die praktische fehlen, was meine SB aber auch weiß. Dies sollte ja eigentlich in 5 Monaten zu schaffen sein. Aber abgesehen davon sehe ich keinen Sinn darin eine Maßnahme zu besuchen, in der es um Bewrbungstraining geht. Das ich jetzt keine 5 Monate zu Hause rumsitzen soll kann ich nachvollziehen und möchte ich auch gar nicht. Gibt es nicht aber wenigstens die Möglichkeit über einen Wechsel der Maßnahme ?

  • Maiclyde

    Könntest Du Deine laienhafte und vollkommen unbegründete Meinung (die mal wieder aus einem falschen Rechtskreis stammt) außerhalb dieses Forums äußern? Hier verunsicherst Du nur die Leute, die begründete Antworten suchen und diese bei Dir nicht finden.

    Gruß!

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