Mietkautionsdarlehen bei ALG II

  • Hallo zusammen.

    Ich habe beim JC einen Antrag auf Bewilligung eines Kautionsdarlehens gestellt. Dieser wurde vorbehaltlich einer Vermögensermittlung (Anlage VM des JC) bewilligt. Heute kam die Ablehnung des Antrages mit der Begründung: (Zitat) "Sie haben in der eingereichten Anlage VM erklärt, dass Sie bei der Provinzial eine Versicherung mit einem Rückkaufswert iHv 2908,59 Euro besitzen.

    Ihnen ist es daher möglich, aus eigenen Mitteln die Kaution für die Bernhardstr. ..... in ......... zu zahlen, indem Sie die Versicherung veräußern und den Rückkaufswert teilweise zur Zahlung der Kaution verwenden." (zitat Ende).

    Meine Frage: Kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und hätte ein Widerspruch aussicht auf Erfolg ? Fällt die Versicherung unter das Schonvermögen ?

    Die Versicherung läuft seit dem 01.08.2009 und wird fällig zum 31.07.2024 . Ich bin 60 Jahre (19.06.1959) und habe kein anderes Vermögen. Meine Frau ebenfalls nicht.

    Bedanke mich jetzt schon mal und erwarte eure Antworten.

    Gruß

    silvermike59

  • Das wären fast 20 % Verlust, weshalb ich eine Verwertung für schwachsinnig halte.

    Kannst du die Kaution nicht in Raten bezahlen?

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