ALG II Berechnung bei Bedarfsgemeinschaft und Fragen zur Maßnahme

  • Bin momentan in einer Maßnahme vom Jobcenter §16i SGB II,

    habe aber fest gestellt das, dies gar nichts für mich ist.

    Momentan ist die 3 Woche rum

    Nun meine Frage: Bekomme ich Geld für die 3 Wochen wenn ich jetzt da auf höre?

    Hab ich da Sanktionen zu erwarten!?


    Meine Freundin wohnt nun im 2 Jahr bei mir,

    Nun wird ihr Geld angerechnet,

    nun mein/unser Problem !

    Sie bekommt ca. 1300€ , zahlt davon einen Kredit ab, wo ca. 600€ ab gehen.

    Und zahlen 500€ Miete und 50€ Strom

    Von dem Rest, ca. 700€ soll sie Miete, Strom, Auto(damit Sie zur Arbeit kommt!), usw. zahlen.

    Arge/Jobcenter rechnete aus, das wir noch 98€ bekomme von denen.

    Kann das stimmen!?

    So wird Sie arbeitslos, und wir wohnungslos?!

    Verstehe da den Sinn nicht!?

    Hilft da das Sozialamt!?

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Hab ich da Sanktionen zu erwarten!?

    Ja, wenn du die Maßnahme abbrichst.

    Nun wird ihr Geld angerechnet,

    Bei einer Bedarfsgemeinschaft ist die Berechnung korrekt.

    Sie bekommt ca. 1300€ , zahlt davon einen Kredit ab

    Für ALG II uninteressant, Schulden interessieren das Amt nicht. Sozialamt für

    euch nicht zuständig. Freundin soll mit der Bank sprechen und Kreditrate

    niedriger setzen lassen.

    Gruß

  • Habe bis ende des monats Krankenschein! Beim Gestrüpp schneiden Brombeer ranke ins auge bekommen, und kratzer im augapfel

    Wenn ich da das Geld bekomme(ende des monats) und am 02.11 sage ich will da nicht mehr hin, muß ich das doch nicht zurück zahlen,oder?

    Habe anderen Job in Aussicht zum 04.11.19


    Mir wurde gesagt wenn ich einen anderen Job finde kann ich da raus,

    ist ja eh nur befristet und dann kommt wieder hartz IV und das will ich nicht.

    Bitte den Editor nutzen! Beiträge zusammengefügt

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