ALG II Antrag - Studium Abschluss - Schulden und Fragen

  • Hallo Forum,

    ich stelle zum ersten Mal einen Antrag auf ALG II und die Suchfunktion hat mir bisher nicht weitergeholfen. Deshalb hoffe ich hier auf Unterstützung.

    Folgende Situation: Ich wohne in einer WG und habe zum 1.10. einen Antrag auf ALG II gestellt, da ich mein Studium abgeschlossen habe und bisher leider keinen Job gefunden habe.
    Ich habe über Regelstudienzeit studiert und musste deshalb einen Studienkredit aufnehmen, da ich keinen Anspruch mehr auf Bafög hatte. Der Kredit war allerdings auch irgendwann ausgeschöpft. Ich habe neben dem Studium auch gearbeitet. Trotzdem hat das Geld nicht ausgereicht, weshalb ich mir privat noch Geld leihen musste. Das war allerdings lange vor der Antragsstellung.

    Ich wohne schon seit Jahren mit einem Freund zusammen in einer WG und er hat mir, da er um meine finanzielle Not wusste, in den letzten Monaten hin und wieder Geld auf mein Konto überwiesen. Das Jobcenter möchte für meine Antragsstellung Kontoauszüge der letzten 6 Monate sehen. Ich habe mich schon informiert und gelesen, dass es da manchmal Schwierigkeiten geben kann, vor allem weil Wohngemeinschaften teilweise nicht anerkannt werden oder so?!

    Deshalb meine Frage: Kann es Schwierigkeiten geben, da auf den Kontoauszügen ersichtlich wird, dass mir mein Mitbewohner Geld überwiesen hat? Wir haben damals die Vereinbarung geschlossen, dass ich es ihm zurückzahle, sobald ich über die finanziellen Mittel verfüge.
    Die letzte Zeit habe ich von dem Gehalt aus dem Nebenjob gelebt. Das geliehene Geld habe ich damals natürlich aufbrauchen müssen um irgendwie über die Runden zu kommen und aktuell habe ich gar keine finanziellen Rücklagen mehr.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße,

    Sophie

  • Hallo,

    ja, da Ihr zusammen gewirtschaftet habt.

    Gruß!

    Hallo, vielen Dank für die Antwort.

    Das mit gemeinsam wirtschaften verstehe ich nicht so ganz, da das ja vor meiner Antragstellung war und ansonsten auch jeder sein Leben selbst finanziert. Er hat mir das Geld ja nur geliehen und ich werde es ihm zurückzahlen müssen.

    Oder ist das bei jetzigem ALG II Bezug egal? Und was wäre die Konsequenz?

    Liebe Grüße

  • Du wirst aber die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen müssen. Daraus ist ersichtlich, dass dir dein Mitbewohner Geld überwiesen hat. Also habt ihr gemeinsam gewirtschaftet. Oder hat dir dein Mitbewohner das Geld mit Darlehensvertrag geliehen?

  • Er hat damals eine Liste erstellt, wo er notiert hat, wieviel Geld er mir geliehen hat und wir haben beide unterschrieben bei dem jeweiligen Betrag. Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?

    Aber aktuell habe ich eben kein Einkommen und kein Vermögen. Heißt das, mir steht kein ALG II zu, weil ich mir vor Monaten Geld leihen musste um meime Ausgaben finanzieren zu können?

  • Hallo!

    Vorab, Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

    Er hat damals eine Liste erstellt, wo er notiert hat, wieviel Geld er mir geliehen hat und wir haben beide unterschrieben bei dem jeweiligen Betrag. Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?

    Keineswegs wird das anerkannt und ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

    Ich wohne schon seit Jahren mit einem Freund zusammen in einer WG

    Das ist für das Jobcenter keine Wohngemeinschaft und dann noch die Überweisungen

    auf deinen Kontoauszügen. Dazu erneut Corinna :

    ja, da Ihr zusammen gewirtschaftet habt.

    Gruß

  • Hallo,

    ansonsten auch jeder sein Leben selbst finanziert.

    eben nicht. Du selbst schreibst doch

    er hat mir, da er um meine finanzielle Not wusste, in den letzten Monaten hin und wieder Geld auf mein Konto überwiesen.

    Damit aber hat der Mitbewohner Deinen Lebensunterhalt mit finanziert.

    Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?

    Nein, denn da fehlen ja sämtliche üblichen Vereinbarungen wie bei einem echten Darlehen.

    Gruß!

  • @Casio

    Man kann sich natürlich seine Meinung selbst zusammen basteln, auch wenn sie mit der Realität nichts zu tun hat. Du hast dies - im von einem Mod zum Glück deaktivierten - Beitrag auch versucht. Das Deine Ausführungen aber, die jedem Jura-Studenten im ersten Semester die Schamesröte ins Gesicht treiben würde, im Zusammenhang mit dem Thema hier grundsätzlich falsch sind, macht das ganze nicht richtig. In Deiner Naivität fokussierst Du Dich auf das BGB ( also das Verhältnis zwischen Bürgern) - wir sind hier aber im Sozial- und Verwaltungsrecht, in dem nun mal die Anforderungen an ein echtes Darlehen bei Nicht-Familien-Mitglieder anders aussehen wie Du es Dir wünschst. Zumal Du dann noch ein weiteres Kernproblem bei der ganzen Frage hier vollkommen unberücksichtigt läßt, obwohl es von zentraler Bedeutung ist und mit Deinen "Ratschlägen" nicht mal ansatzweise gelöst werden kann (sondern eher verschlimmert wird).

    Das alles mußt Du nicht wissen, hättest aber fragen können. Aber Dein Nichtwissen hier als tatsächliches "Wissen" verkaufen zu wollen, ist dann doch schon ziemlich dreist. Zumal dann auch noch "Ratschläge" gegeben werden, die noch andere Rechtsbereiche berühren und schädlich sein können.

    Mit diesem Nichtwissen nicht nur in diesem Thema hast Du Dich für dieses Forum mehr als disqualifiziert und weitere Versuche von Dir, hier irgendwelche Fragen zu beantworten, werden zu keinem Ergebnis führen. Trolle also woanders weiter und spiele Dich dort als der "Experte" auf, der Du absolut nicht bist - zumindest nicht in Sachen Sozialrecht.

    Mit keinem freundlichen Gruß!

  • Hallo, vielen Dank für eure bisherigen Antworten! Ich habe mich nun noch mal versucht etwas einzulesen.

    Wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann es also passieren, dass das Jobcenter in meiner Wohnsituation keine WG sieht. Ich hab gelesen, dass das dann als eine Bedarfsgemeinschaft(?) angesehen werden kann, wenn man zusammen wirtschaftet?!

    Heißt es dann, dass ich kein AlG II erhalten kann?

    Ich bin jetzt sehr verwirrt und hoffe ihr könnt da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen :(

  • Hallo,

    kann es also passieren, dass das Jobcenter in meiner Wohnsituation keine WG sieht. Ich hab gelesen, dass das dann als eine Bedarfsgemeinschaft(?) angesehen werden kann, wenn man zusammen wirtschaftet?!

    genau das ist das Problem. Du kannst kein echtes Darlehen nachweisen, weswegen es dazu kommen kann, daß das Amt hier zumindest eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt. Das wirst Du entsprechend abwarten müssen. Du mußt aber damit rechnen, daß - wenn Du die Wirtschaftsgemeinschaft verneinst - irgendwann früh der Prüfdienst vor Deiner Tür steht...

    Gruß!

  • Hallo, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

    Ich würde schon verneinen, dass wir (abgesehen von den Geldüberweisungen) zusammen wirtschaften.

    Was ist denn dann ein Prüfdienst? Sorry, dass ich so viel nachfrage. Ich hatte bisher nie etwas mit Jobcenter usw. zu tun.

    Und was würde die Einstufung als Bedarfsgemeinschaft dann für mich bedeuten?

  • Hallo,

    naja - die Überweisungen sprechen aber eine andere Sprache, zumal es wohl auch gleich mehrere waren.

    Siehe Hausbesuche vom Amt.

    Gruß!

    Danke für die Info. Er hat mir 2x Geld geliehen im April und Juni. Zu der Zeit hatte ich nur ein kleines Einkommen durch einen Studentenjob.

    Das mit dem Hausbesuch wäre für mich persönlich nicht schlimm. Ich brauche ja die Unterstützung und wäre dann auch bereit dass die sich meine Wohnsituation anschauen.

    Aber ich möchte ungern meinen Mitbewohner da auch noch reinziehen müssen, nur weil ALG II beantragt habe. :( Das Ganze wirkt auf mich immer verzwickter. Gibts auch die Möglichkeit die Antragstellung wieder rückgängig zu machen?

  • Hallo,

    Gibts auch die Möglichkeit die Antragstellung wieder rückgängig zu machen?

    das kannst Du jederzeit formlos machen. Aber wozu? Versuche doch einfach, daß mit den Geldüberweisungen gegenüber dem Sachbearbeiter zu erklären, beschreibe die Gründe, warum es zu den Zahlungen kam - und warte dann doch erstmal die Reaktion ab. Das ist immer eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters und wenn Du das alles glaubhaft rüber bringst, kann es auch problemlos verlaufen. Einen Rückzieher kannst Du ggf. dann immer noch machen.

    Gruß!

  • Hallo,

    genau das ist das Problem. Du kannst kein echtes Darlehen nachweisen, weswegen es dazu kommen kann, daß das Amt hier zumindest eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt. Das wirst Du entsprechend abwarten müssen. Du mußt aber damit rechnen, daß - wenn Du die Wirtschaftsgemeinschaft verneinst - irgendwann früh der Prüfdienst vor Deiner Tür steht...

    Gruß!

    Ein Vertrag ist das eine, der Verwendungszweck einer Überweisung das andere ? Wenn dieser auf " Privatdarlehen " lautet, impliziert das nicht möglicherweise einen Darlehensvertrag oder eine entsprechende private Vereinbarung ?

  • Hallo!

    NEIN! Dieser Darlehenvertrag benötigt die Schriftform und bestimmte Bestandteile, damit das Jobcenter ihn

    eventuell anerkennen würde, wenn überhaupt. Genaue Einzelfallprüfung bei Vorlage! Das Problem ist auch,

    dass in diesem Fall kein echtes Darlehen nachgewiesen werden kann.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!