Student immatrikuliert - Bafög und Fragen zu ALG II Anspruch

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin noch neu hier also bitte habt Geduld mit mir. ^^

    Backstory:

    Ich befinde mich momentan in einer finanziellen Notlage: kein Einkommen mehr, keine Rücklagen und keine weitere Unterstützung von Familie und Freunden(bedingt).

    Ich also ab zum KreisJobCenter. Vorab: Ich dachte WIRKLICH, dass die Menschen, die dort arbeiten die Intention hätten, anderen zu helfen. Ich wurde eines Besseren belehrt.

    Ohne mich jetzt groß darüber aufzuregen, möchte ich zielorientiert arbeiten und eine zufriedenstellende und beruhigende Lösung erreichen.

    Die letzten Tage habe ich praktisch nur Urteile, Artikel und Forumbeiträge studiert und habe mein Bild von der ganzen Situation etwas gefestigt.

    Einige Fragen habe ich mir somit selbst beantworten können, aber es haben sich neue ergeben und ich komme einfach nicht weiter, also hoffe ich hier auf ein wenig Input.

    Perspektivisch betrachtet, möchte ich mich selbstständig machen, um endlich finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen und dabei anderen Menschen nachhaltig zu helfen.


    Kurz zu meiner Lage: Ich kann mir diesen Monat kaum noch was zu Essen leisten. Die Miete + Nebenkosten für nächsten Monat sind für mich unaufbringbar. Da der Stromanbieter die letzten Monate versäumt hat abzubuchen (Zahlendreher bei Adresse) und ich/wir diesen Sachverhalt erst diese Woche erkannt haben, muss ich auch noch Strom u Heizung der letzten 3 Monate

    nachbezahlen.

    Mitte diesen Monats kommt auch noch eine Kreditkartenabrechnung auf mich zu in Höhe von 500 €. Diesen Betrag kann ich ebenfalls nicht aufbringen.

    Ich gebe zu, so weit hätte ich es nicht kommen lassen müssen. Ich war tatsächlich ein sogenannter "Finanzdepp".

    Ich wohne in einer WG mit einer Freundin. Wir sind aber in keinem Fall eine Bedarfsgemeinschaft, weil Sie Zitat "Unter keinen Umständen mich finanziell unterstzützen wird".

    Von Außen betrachtet könnte man es zwar eine Liebesbeziehung nennen, aber nur weil wir, nicht mal exklusiv, miteinander schlafen, heißt das doch nicht, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Schließlich wirtschaften wir nicht zusammen. Wie seht ihr das?

    Wie bereits erwähnt, war ich dann vorgestern in unserem KJC zu einem Beratungstermin. Den Antrag und gefühlt tausende andere Sachen, welche ich vorzeigen muss, werde ich hoffentlich bis Montag ausgefüllt und gesammelt haben.

    Wie die Dame mir verständlich gemacht hat, habe ich an sich auch keinen Anspruch auf ALG 2, weil ich noch immatrikuliert bin und "dem Grunde nach " Anspruch auf Bafög habe.

    Und dass es keinen UNterschied macht, dass ich die Förderungshöchstdauer überschritten habe. Ich kam sogar mit einem Negativbescheid, welchen ich damals für die Wohngeldstelle angefordert habe. Die Sachbearbeiterin blieb unbeeindruckt und wiederholte sich in exakt gleichem Tonfall und selber Wortwahl: "Es ist nicht relevant, ob Sie es faktisch bekommen oder nicht, ausschlaggebend ist Ihr Studentenstatus."

    An sich ist eine Exmatrikulation kein großer Aufwand und kann bereits morgen seitens der Uni vollendet und bestätigt werden.

    Desweiteren ist bei mir die Problematik, dass alle meine Arbeitsverträge (Minijobs, Werksstudent) noch laufen und keiner davon gekündigt ist.

    De facto bin ich aber überall gekündigt und darf in 2 von 3 Fällen nicht Mal das Werks- bzw. Betriebsgelände betreten. Telefonisch und schriftlich reagiert dort niemand und ich scheue mich davor selbst zu kündigen, da ich mir nicht sicher bin, ob das nicht in irgendeiner Form sanktioniert werden könnte seitens des KJCs.

    Mir kommt auch immer wieder die Frage in den Kopf, wie es sich denn nun mit meiner geplanten Selbstständigkeit verhält. Gibt es irgendwelche Gesetze oder Urteile auf die ich mich stützen kann, um das KJC dazu zu bewegen, dass es mich NICHT in iwelche 1€ Jobs oder andere Maßnahmen (ausgenommen relevante für die Selbstständigkeit) steckt.

    Ich möchte klarstellen, dass ich die Absicht habe meine Hilfsbedürftigkeit durch selbständige Arbeit zu beenden. Das wird eine gewisse Anlaufzeit brauchen. Geschätzt mindestens ein Jahr bis das ganze nachhaltig Erträge bringt.


    Das akute Problem, welches mir seit Tage Kopfschmerzen bereitet ist folgendes:

    - Wie kann ich das Jobcenter dazu bewegen mir schnellstmöglich zu helfen? Ende des Monats sehe ich schwarz für mich!

    - Kann ich das Jobcenter überhaupt dazu bewegen, oder muss ich erst mit "einem Bein auf der Straße stehen" und einen Haufen Abmahnungen vom Vermieter bekommen? (bin grade erst eingezogen, würde die Beziehung zum Vermieter negativ beeinflussen)

    Einen formlosen Antrag auf Vorschussleistungen habe ich bereits direkt nach dem ersten Beratungstermin abgegeben, jedoch leider noch ohne den eigentlichen ALG Antrag.

    Hätte ich diesen formlosen Antrag auch mit einer Frist belegen können? Falls ja, dann hole ich das direkt am Montag nach.

    Den Eingang der abgegebenen Sachen habe ich mir abstempeln lassen auf einem mitgebrachten Doppel.


    Wie der ein oder andere vielleicht rauslesen kann, geht es mir primär um Gewissheit. SGB, GG und bestimmt noch viele andere schlaue Bücher sichern mir doch das Existenzminimum zu.

    Und damit wäre ich ja auch mehr als zufrieden für die nächsten Monate. Ich lebe sowieso sehr spartanisch und habe kaum Besitz, schlafe auf dem Boden und gehe preiswerten Freizeitaktivitäten nach.

    Ich bin gewillt Alles zu unternehmen, um diese missliche Lage noch irgendwie abzuwenden.

    Nächste Woche habe ich einen Termin zur Schuldnerberatung. Die 500 € für meine Kreditkarte könnte ich evtl. über einen Freund (der letzte,der mir was leihen würde) direkt an die Bank über sein Konto bezahlen, damit das KJC nicht noch nachträglich mir vorhandenes (Bar)guthaben anrechnet (Ich hatte auf dem Anmeldeformular nämlich nur 100 € oder so angegeben).

    Sorry für diesen Semiroman. Falls es wer bis hierhin geschafft hat, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. :)


    Gruß

    OttovBismarck

  • Hallo!

    Willkomen im Forum!

    Wie die Dame mir verständlich gemacht hat, habe ich an sich auch keinen Anspruch auf ALG 2, weil ich noch immatrikuliert bin und "dem Grunde nach " Anspruch auf Bafög habe.

    Richtig, es besteht in der Regel kein ALG II Anspruch bei Immatrikulierung und Bafög-Anspruch.

    Dazu auch Folgendes:

    Bezieher oder „dem Grunde nach“ Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind im Regelfall von Hartz IV ausgeschlossen, dies ergibt sich aus der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II. Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist, dass ebenfalls für die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit vorliegen muss, weil der Student bzw. Auszubildende selbst nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Dabei ist auch noch die Unterhaltspflicht der Eltern (sofern kein elternaunabhängiges BAföG) zu beachten. Jede Ausbildungsförderung deckt damit auch den Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten.

    Ein weiterer Grund ist, dass bei Hartz IV Bezug einer Vermittlungsfähigkeit zum Arbeitsmarkt bestehen muss, was bei Auszubildenden und Studenten nicht der Fall ist, da sie den Vermittlungsbemühungen der Jobcenter nicht zur Verfügung stehen.

    Die Seite hat noch weitere Informationen.

    Gruß

  • Grace

    Servus und vielen Dank. Ich habe mich heute mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert und den Nachweis darüber beim KJC abgegeben.

    Nichtsdestotrotz besteht weiterhin die Eilbedürftigkeit von meiner Seite.

    Meine Hauptfrage ist eigentlich, wie ich den Prozess beschleunigen kann. Ich habe nämlich tatsächlich Angst, dass ich mir bereits nächste Woche kein Essen mehr leisten kann. Die Miete + Nebenkosten für nächsten Monat sowieso nicht.

    Grüße

    OttovBismarck

  • Hallo!

    Die Antragsbearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern, manchmal länger.

    Mit dem Sachbearbeiter "nett" sprechen, ob der Antrag eventuell

    schneller bearbeitet werden kann.

    Nächste Woche habe ich einen Termin zur Schuldnerberatung. Die 500 € für meine Kreditkarte könnte ich evtl. über einen Freund (der letzte,der mir was leihen würde) direkt an die Bank über sein Konto bezahlen, damit das KJC nicht noch nachträglich mir vorhandenes (Bar)guthaben anrechnet (Ich hatte auf dem Anmeldeformular nämlich nur 100 € oder so angegeben).

    Dir ist schon klar, dass du falsche Angaben gemacht hast. Der nächste

    § 52 SGB II Automatisierte Datenabgleich fördert das zutage und es

    hat Folgen.

    Kapitel 9
    Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)

    § 63 Bußgeldvorschriften

    § 63a Datenschutzrechtliche Bußgeldvorschriften

    § 63b Datenschutzrechtliche Strafvorschriften

    Die Kreditkarte muss in der Anlage VM unter:

    3. Konten und Geldanlage

    mit angegeben werden. Falsche Angaben bleiben nicht verborgen.

    Gruß

  • Dir ist schon klar, dass du falsche Angaben gemacht hast. Der nächste

    § 52 SGB II Automatisierte Datenabgleich fördert das zutage und es

    hat Folgen.

    Nein habe ich nicht. Den Antrag an sich gebe ich erst am Montag ab. Ich rede von dem Anmeldeformular für die Erstberatung, und dort habe ich ebenfalls geschrieben, dass ich eine Kreditkarte besitze, obwohl das nicht mal gefragt war.

    Ich rede davon, dass eine Bareinzahlung auf mein Konto in Höhe von 500 € nicht stimmig mit den Angaben wäre. Ich müsste wohl irgendwie deutlich machen, dass ich dieses Geld 1. nur geliehen bekomme und 2. es nur vorsorglich eingezahlt wird, um eine evtl. anstehende Kontopfändung abzuwenden.

    Ich habe gerade mit der Bank telefoniert und es ist jetzt klar, dass der Betrag bis Mitte nächster Woche bereits abgebucht werden soll.

  • Hallo!

    Guter Rat von mir! Trage die Kreditkarte in die Anlage VM wahrheitsgemäß

    ein. Wir reden nämlich keinesfalls aneinander vorbei. Du musst auch

    entsprechende Nachweise, z. B. Kontoauszüge von der Kreditkarte mit

    einreichen. Sonst verzögert sich die Antragsbearbeitung. Folgende Unterlagen

    sind auch mit einzureichen:

    Dazu gehören unter anderem:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis

    Bitte weisen Sie sich bei jedem Termin mit Ihrem Personalausweis oder einem alternativen Ausweisdokument aus.

    Arbeitslosengeld II

    Sehr hilfreiches Merkblatt und aufmerksam lesen erpart Ärger.

    Gruß

  • Hallo,

    Meine Hauptfrage ist eigentlich, wie ich den Prozess beschleunigen kann.

    gar nicht - außer durch die sofortige Vorlage aller Unterlagen.

    Einen formlosen Antrag auf Vorschussleistungen habe ich bereits direkt nach dem ersten Beratungstermin abgegeben,

    Der hat kaum Chancen auf Erfolg, da dazu erst der grundsätzliche Anspruch festgestellt werden muß. Das Einreichen des Antrages ist dabei nicht ausreichend.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich kann Dir auch nur empfehlen, die Unterlagen möglichst komplett bereitzuhalten. Kreditkartenabrechnung musste ich auch vorlegen und wenn dann irgendwo die 500 EUR herkommen, dann musst Du das erklären. Letztendlich kann ja sonst jeder kommen und diverse Zahlungen von Außen als "Kredit" deklarieren. Am Besten Rückzahlung erst in 5 Jahren ?

    Wenn dann der ALG2 Anspruch irgendwann mal weg fällt, wie soll das JC dann prüfen, ob Du diesen jemals wieder zurückzahlst ?

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