Rentner - Enkelin - Bedarfsgemeinschaft - Fragen zum ALG II Anspruch

  • Moin und Hallo,

    bin neu im Forum und braucht Rat und hoffe das ich hier im richtigen UF bin.

    Es geht um meinen Vater.

    Vatti ist Rentner (66).

    Vatti bezieht die große Witwenrente.

    Nun bekommt Er Quasi die Wohnungskündigung ins Haus weil sich da was angesammelt

    hat. (auch alles Ok irgendwie...)

    Die Rente beträgt ~500€ , Witwenrente ~300, weitere Einkünfte soweit mir

    grad bekannt nicht (mehr) zutreffend.

    Die Wohnungsmiete ~78qm beträgt 780€, reden wir nicht um Sachen wie Telefon,

    Strom,Versicherungen usw. - man sieht also es reicht nicht. Logischerweise

    passiert denn das was man sich nie hätte vorstellen können.

    Von mir kam der Rat: Geh zur Grundsicherung die Helfen Dir, steht ja jedem zu.

    Also nächsten Tag zum Amt für Grundsicherung.

    Berater sagt das es hier nichts gibt, schickt uns weiter zur Wohnungssicherung.

    Diese wiederum sagt uns denn das es nichts gibt weil: seine Enkelin (21, ohne Arbeit

    und Einkünfte) bei Ihm wohnt und das nun als Bedarfsgemeinschaft zählt.

    Keine Ahnung ob es wichtig ist, Sie ist/war auch sein Pflegekind.

    Antrag auf Grundsicherung ergab eine Summe von ~17€ die er dazubekommt, weitere

    möglichkeit wäre die Enkelin rauszuschmeissen → Dilemma, Wohnung zu groß

    Nächste möglichkeit, Enkelin beantragt ALG2. Also ab zum Jobcenter, Antrag stellen,

    warten und auf schreiben reagieren (man kennt das Spiel ja). Schlussendlich ergab es sich

    das alles geklärt schien und man darauf wartete das man nicht aus der Wohnung fliegt.

    Kurz angemerkt: WOHNUNGSKÜNDIGUNG steht an....

    Nächstes schreiben vom Jobcenter – Abgelehnt weil nicht mitgewirkt und geholfen.

    (Es wurden sämtliche Unterlagen die benötigt wurden aufgebracht!)

    Diese Sache zieht sich seit Dezember 2018 bis heute hin.

    Da benötigt jmd. am Rande des Existenzminimums, der genug gearbeitet und 5 Kinder

    großgezogen hat, dringlichst Hilfe und wird abgewiesen auf seine nette Art das er seine

    Enkelin als Pflegekind aufnahm und die nun mit ALG2 beratender Zuversicht keine Leistung

    zugesprochen bekommt.

    Also allein auf weiter Flur und keiner ist zuständig?

    Sicher sollte doch sein:

    Rentner + Armutsgrenze erreicht = Hilfe

    Aber doch nicht:

    Rentner + Enkelin(21. oeE mit versuch ALG zu bekommen)

    Gibt es da keine schnellere Entscheidungsgewalt/kraft die so was unbürokratischer

    machen kann?

    Danke Euch fürs zuhören und den einen oder anderen Tipp

    Bitte sachlich bleiben! Titel für Suche optimiert.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Zunächst sortieren wir hier die Problematik, denn wir haben

    mehrere "Baustellen" im Thema:

    - Grundsicherung im Alter

    - Bedarfsgemeinschaft

    - Kosten der Unterkunft

    - Hilfsbedürftige U25

    Zunächst zur "Grundsicherung im Alter":

    Die Rente beträgt ~500€ ,Witwenrente ~300, weitere Einkünfte soweit mir

    grad bekannt nicht (mehr) zutreffend.

    Antrag auf Grundsicherung ergab eineSumme von ~17€ die er dazubekommt,

    Das läuft offensichtlich störungsfrei!? Dann die Kosten der Unterkunft:

    Die Wohnungsmiete ~78qm beträgt 780€,

    Hier liegt eventuell eine Unangemessenheit bei den Kosten der Unterkunft

    vor. Angemessen wären je nach Region für zwei Personen bis 60 qm.

    Jede Region hat ihre eigenen KDU, die wären beim Amt zu erfragen und

    es könnte auch eine Aufforderung zur Kostensenkung gekommen sein.

    Diese Aussage lässt jedenfalls Solches vermuten:

    Nun bekommt Er Quasi dieWohnungskündigung ins Haus weil sich da was angesammelt

    hat. (auch alles Ok irgendwie...)

    Dazu keinerlei Informationen im Thema, deshalb kann dazu auch nichts geraten

    werden. Es fehlen hier einige sehr wichtige Informationen. Ohne diese Infos

    kann keine Hilfe gegeben werden. Präzise Angaben sind notwendig.

    Nächstes schreiben vom Jobcenter –Abgelehnt weil nicht mitgewirkt und geholfen.

    (Es wurden sämtliche Unterlagen diebenötigt wurden aufgebracht!)

    Welche Unterlagen hat das Jobcenter angefordert? Liest sich auch, als wäre

    die Mitwirkungspflicht irgendwo verletzt worden. Die Enkelin, U25, da gelten

    strengere Regeln. Was ist da passiert? Die Beantwortung wäre wichtig!

    Keine Ahnung ob es wichtig ist, Sieist/war auch sein Pflegekind.

    Pflegekind? Hier wären auch nähere Informationen notwendig, denn die Eltern wären

    noch unterhaltspflichtig.? Setze hier Infos zum Nachlesen ein, falls nicht Alles bekannt

    ist:

    Merkblatt ALG II

    Folien zum SGB II 2019 - Stand 28.09.2019 (Hat auch viele Infos zum Nachlesen)

    Arbeitslosengeld 2

    Grundsicherung im Alter - Die wichtigsten Fragen und Antworten

    ;) Wenn möglich, bitte sachlich, denn wir kommen hier mit Polemik nicht weiter.

    Gruß

  • Danke Grace für deine Antwort,

    ich werde versuchen soviel Info weiterzugeben wie ich kann ;)

    Hier liegt eventuell eine Unangemessenheit bei den Kosten der Unterkunft

    vor. Angemessen wären je nach Region für zwei Personen bis 60 qm.

    Jede Region hat ihre eigenen KDU, die wären beim Amt zu erfragen und

    es könnte auch eine Aufforderung zur Kostensenkung gekommen sein.

    Diese Aussage lässt jedenfalls Solches vermuten:

    Ich war selbst mit beim Amt, es wurde zwar angesprochen aber "noch" nicht verlangt.

    78m² für 2Personen plus Katze und Wohnhaft seit mehr als 25 Jahren sollte doch kein Problem stellen.

    (Gabs da nicht so eine Regel wegen Verhältnismässigkeit oder sowas...)

    Dazu keinerlei Informationen im Thema, deshalb kann dazu auch nichts geraten

    werden. Es fehlen hier einige sehr wichtige Informationen. Ohne diese Infos

    kann keine Hilfe gegeben werden. Präzise Angaben sind notwendig.

    Wie weit soll die Aussage gehen?

    Von einem Monat zum anderen gabs halt weniger Euros aufs Konto und beim 2. oder 3. nichtbezahlen kam halt die fristlose.

    Die konnte zum Glück durch "Spenden" und einem Anruf seitens des Amtes z.T. abgewendet werden - die erste fr.Kündigung.

    Die 2. steht an. Das JobCenter weiss um die dringlichkeit -weiter unten steht es-

    Vatti hatte vor Jahren einen Schlaganfall, er vergisst halt auch das ein oder andere :/ - gibt auch keinen Anspruch auf Pflege oder

    sonstiges was damit zu tun hat.

    Welche Unterlagen hat das Jobcenter angefordert? Liest sich auch, als wäre

    die Mitwirkungspflicht irgendwo verletzt worden. Die Enkelin, U25, da gelten

    strengere Regeln. Was ist da passiert? Die Beantwortung wäre wichtig!

    Es wurden Unterlagen zur Miete, Kontobewegung und Kindergeld verlangt.

    Miete klar - Mietvertrag.

    Kontobewegung , gibt keine Kontoauszüge weil Postbank nur welche rausgibt wenn Deckung auf dem Konto ist UND regelmässig Bewegung am Konto ist.

    Bei Ihr sind seit mehr als 6 Monaten keine Bewegungen am Konto btw.

    Kindergeld gabs keins mehr. (Sie hat mal eine Ausbildung angefangen und .... geschmissen.. olle Zippe)

    Pflegekind? Hier wären auch nähere Informationen notwendig, denn die Eltern wären

    noch unterhaltspflichtig.?

    Tja wie es passiert. Den Vater kennt man aber das JA wollte damals nicht wissen wo er wohnt (hat man alles mitgeteilt,Adresse, Arbeitgeber...)

    Mutter ist selbst überfordert mit Ihrer eigenen Situation ( noch 4 Kinder,Entzug usw.)

    Unterhaltspflicht... ****darf man nicht sagen hier**** ;)

    Für mich ist halt die grösste Sache/Frage warum sich da 2 Ämter so im Wege stehen, es wurde vom Mitarbeiter der Grundsicherung ein schreiben

    mitgegeben wo die dringlichkeit beschrieben wurde, das mit der "nichtmitwirkung" kam so zusstande nach Aussage meiner Nichte, das die nette

    Mitarbeiterin des JobCenters nicht Anwesend war und ein Kollege die Infos bekam und nicht weiterleitete.

    Die Arbeitsblätter wälz ich noch durch, mal sehen was dabei noch hilfreich ist- bei fragen finde ich mich hier wieder :)

    Gruß

    [e] und sorry mit dem Titel - Danke für die Änderung ;)

    Bitte korrekt zitieren

  • Hallo!

    Hier passt was nicht zusammen:

    Ich war selbst mit beim Amt, es wurde zwar angesprochen aber "noch" nicht verlangt.

    78m² für 2Personen plus Katze und Wohnhaft seit mehr als 25 Jahren sollte doch kein Problem stellen.

    (Gabs da nicht so eine Regel wegen Verhältnismässigkeit oder sowas...)

    Stellt sehr wohl ein Problem da, wenn die Kosten der Unterkunft zu hoch sind.

    Das Amt zahlt nur die angemessenen KDU und der Rest muss selber dazu

    gezahlt werden. Dazu auch folgende Information:

    Folien zum SGB II 2019 - Stand 28.09.2019

    Die Folien sind umfang- und aufschlussreich.

    Wie weit soll die Aussage gehen?

    Von einem Monat zum anderen gabs halt weniger Euros aufs Konto

    Nachschauen, ob die Kosten der Unterkunft gekürzt wurden. Liest sich

    jedenfalls so. Ansonsten keine Erklärung für die Kündigung, muss ja

    irgendwas schiefgelaufen sein, wenn Mietschulden vorhanden sind.

    das mit der "nichtmitwirkung" kam so zusstande nach Aussage meiner Nichte, das die nette

    Mitarbeiterin des JobCenters nicht Anwesend war und ein Kollege die Infos bekam und nicht weiterleitete.

    ;) Sagt die Nichte? Vielleicht traut sie sich nicht einzugestehen, dass sie als U25

    eine Vollsanktion wegen Pflichtverletzungen kassiert hat.??

    Jedenfalls stimmt hier Einiges nicht und du solltest dir real eine Beratungsstelle suchen.

    Die haben dann die Unterlagen alle vorliegen, die uns hier fehlen.

    Gruß

  • Hallo,

    78m² für 2Personen plus Katze und Wohnhaft seit mehr als 25 Jahren

    vollkommen ohne Interesse.

    Kontobewegung , gibt keine Kontoauszüge weil Postbank nur welche rausgibt wenn Deckung auf dem Konto ist UND regelmässig Bewegung am Konto ist.

    Nicht plausibel. Es besteht ein Anrecht auf die Kontoauszüge und ohne Auszüge wird ein Antrag nicht bearbeitet. Wende Dich zur Not an den Leiter der Postbankfiliale, die Zentrale oder an den Ombudsmann für Bankenwesen.

    Ansonsten fällt auf, daß immer nur die anderen Schuld sind - von dem Vermieter über die Bank zu den Ämtern, Zumindest letztere können aber halt nur dann arbeiten, wenn alle Unterlagen vorliegen, was hier nicht der Fall ist.

    Im übrigen sehe ich für Deinen Vater nicht mal eine Hilfsbedürftigkeit, wenn er allein leben würde.

    Gruß!

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