Vermögenszufluss kurz vor ALG II Antragsstellung und weitere Fragen

  • Hallo,

    Da ich kündige und voraussichtlich bis zum Juni 2020 arbeitslos werde, werde ich voraussichtlich im Dezember einen Antrag auf ALG II stellen (da ALG I ja eine Sperrfrist hat).

    Wenn ich die Einträge im Forum richtig deute, werden auch Zuflüsse auf mein Konto vor dem Antrag berücksichtigt???

    Ich bekäme von meiner Krankenversicherung im November eine Rückzahlung in Höhe von ca. 350 Euro, würde das angerechnet, obwohl es nicht im Dezember wäre?

    Außerdem würden meine Eltern mir auch Oktober oder November 1-2 Tausend Euro, auf Darlehensbasis bezahlen. Würde dieses Darlehen auch als Einkommen geltend, obwohl vor dem Dezember auf meinem Konto?

    Außerdem Frage ich mich, wie lange das Jobcenter die Kontoauszüge zurück kontrolliert?

    vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

  • Hallo!

    Da ich kündige und voraussichtlich bis zum Juni 2020 arbeitslos werde, werde ich voraussichtlich im Dezember einen Antrag auf ALG II stellen (da ALG I ja eine Sperrfrist hat).

    Willkommen im Forum! Du musst trotzdem zuerst ALG I beantragen, falls ein ALG I Anspruch

    besteht.

    Gruß

  • Hallo,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich hatte das Verfahren folgendermaßen verstanden:

    Ich kündige ende November zum Dezember. Dann stelle ich ALG I Antrag und bekomme eine Sperrfrist von 3 Monaten.

    anschließend gehe ich noch im Dezember zum Jobcenter und beantrage Hartz 4. Diser Anteag wird bewilligt (da kein Vermögen und keine Einkünfte), allerdings bekomme ich einen Abzug von 30 %.

    ist das korrekt oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Hallo,

    wenn man die Hilfebedürftigkeit selber herbeiführt, wird es bei Arbeitsaufnahme zu einer Rückforderung der Sozialleistungen kommen.

  • Hallo!

    Außerdem würden meine Eltern mir auch Oktober oder November 1-2 Tausend Euro, auf Darlehensbasis bezahlen.

    Es ist fraglich, ob das JC diesen Zufluss als Darlehen anerkennt.

    Zitat @bass386 auch erneut dazu:

    wenn man die Hilfebedürftigkeit selber herbeiführt, wird es bei Arbeitsaufnahme zu einer Rückforderung der Sozialleistungen kommen.

    Gruß

  • Hallo,

    wenn man die Hilfebedürftigkeit selber herbeiführt, wird es bei Arbeitsaufnahme zu einer Rückforderung der Sozialleistungen kommen.

    Das war mir nicht bekannt. Ich verstehe auch nicht auf welcher Grundlage das erfolgt. Natürlich führe ich durch meine Kündigung (ohne einen anerkannten wichtigen Grund) Hilfebedürftigkeit herbei, jedoch war ich der Ansicht, dass das durch die um 30 % reduzierten ALG II Leistungen berücksichtigt wird. Dass das Jobcenter Rückforderungen vornimmt, von Jedem der selbst (ohne wichtigen Grund) kündigt, ist mir völlig neu.

    Bevor ich mich mit diesem Thema befasst habe, war ich übrigens immer davon ausgegangen, dass nur kontrolliert wird, welches Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhanden ist. Wenn das Vermögen das Schonvermögen nicht übersteigt, bin ich davon ausgegangen, dass alles gut ist. Was ich jetzt nicht verstehe, warum Zuflüsse, die vor dem Beantragten Zeitraum liegen als Einkommen angesehen werden.

    Gruß

  • Hallo!

    Vielleicht das Ganze hier abkürzen und die Anforderungen der Antragstellung einziehen.

    Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen

    Die Anlage VM anschauen und zum Hauptantrag wahrheitsgemäß ausfüllen

    Anlage Vermögen

    Sonstige Unterlagen:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis
    • Personalausweis
    • Ablehnungsbescheid/Sperre ALG I

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitslose

    Gruß

  • Hallo,

    Außerdem würden meine Eltern mir auch Oktober oder November 1-2 Tausend Euro, auf Darlehensbasis bezahlen.

    mir ist der Sinn des Darlehens nicht klar, zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt. Dann aber wäre es auch Unterhalt und somit einmaliges Einkommen und eben nicht Vermögen.

    Gruß!

  • Hallo,

    vielen dank Grace, für die Links.

    Auch nach Lesen stellt sich mir aber nach wie vor die Frage, warum Zuflüsse auf mein Konto, vor dem Monat der Antragsstellung berücksichtigt werden können und nicht in das Schonvermögen fallen. Maßgeblich kann doch eigentlich nur der Monat der Antragsstellung sein?


    Hallo,

    mir ist der Sinn des Darlehens nicht klar, zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt. Dann aber wäre es auch Unterhalt und somit einmaliges Einkommen und eben nicht Vermögen.

    Gruß!

    Sinn des Darlehens ist, dass ich nicht genug Geld habe um bei 30% Abzug des ALG 2 zu leben, (v.a. da ich recht hohe monatliche Fixkosten habe). Damit ich da nicht in Probleme gerate, brauche ich zur Überbrückung ein Darlehen meiner Eltern. Meine Arbeitslosigkeit wird max. 5-6 Monate dauern. Danach hätte ich eine feste Zusage. Vielleicht finde ich ja auch früher was.


    Gruß

  • Hallo Corinna,

    das verstehe ich jetzt nicht. Ich habe jetzt keine großen Erfahrungen zwecks ALG2, ist mein erster Kontakt im Moment, aber ich musste natürlich auch die Kontoauszüge abgeben und da waren 2 Buchungen von meinen Eltern drauf, einmal 400 EUR für ein Kinderbett und einmal 900 EUR für eine Autoreparatur. Beide deklariert als "Zuzahlung". Seitens des JC wurde hier keinerlei Einwände erhoben.

    Selbst wenn das regelmäßiger, freiwilliger Unterhalt gewesen wäre, der mit Eintritt von ALG2-Anspruch von den Eltern eingestellt wurde, wieso sollte das dann eine Rolle spielen was vorher war ? (Solange nicht über dem Schonvermögen Geld vorhanden ist)

  • Hallo,

    hier diente die Zahlung ja auch nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes und zur indirekten Umgehung der zu erwartenden Sperre.

    Gruß!

    Also das Geld dient nicht der indirekten Umgehung der erwarteten Sperre. Die ALG 1 Sperre voraussichtlich würde so oder so kommen und hat mit ALG 2, so wie ich es immer verstanden habe nichts zu tun. Es dient dazu, dass ich, trotz des zu erwartenden 30 % Abzugs vom ALG 2 halbwegs überleben kann, ohne hungern zu müssen, da ich keine sonstigen Rücklagen habe. Von der Grenze des Schonvermögens wäre ich, trotz den Geldeinganges meiner Eltern immer noch weit entfernt.

    Das mit dem Unterhalt verstehe ich ohnehin nicht. Meine Eltern sind weder unterhaltsverpflichtet noch bereit für meine monatlichen Kosten aufzukommen. Sie gewähren mir nur freundlicherweise ein Darlehen um die Sanktion von 30 % abzumildern. Da dies vor dem Monat geschieht, ab dem ich ALG 2 beantragen würde und ich immer noch deutlich unter dem Schonvermögen liegen würde, kann ich mir nach wie vor nicht erklären, warum dies berücksichtigt wird und nicht ins Schonvermögen fällt (wirkliches Vermögen ist es ja ohnehin nicht, da Kredit).

    Außerdem kann das Jobcenter ja gar nicht wissen, wofür ich das Geld verwende. Es kann lediglich den Geldeingang feststellen, der aber ja vor dem relevanten Zeitraum liegt. Wenn das Geld im Bewilligungszeitraum fließen würde, könnte ich das mit dem Unterhalt nachvollziehen, wobei ich auch hier den Begriff "Unterhalt" seltsam finde, weil ich den nur in anderen Zusammenhängen kenne und meine Eltern nicht verpflichtet sind.

    Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass ich das ALG2, das ich beziehen würde, ja ohnehin zurückzahlen müsste, so dass ich der Gesellschaft/den Steuerzahlern keinen Schaden zufügen würde.


    Gruß

  • Hallo!

    Stelle deine Anträge und du wirst feststellen, wie die einzelnen Ämter reagieren.

    Thema geschlossen, denn das bringt hier nichts mehr. Wir drehen uns im Kreis.

    Abschließend erneut Corinna :

    mir ist der Sinn des Darlehens nicht klar, zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt. Dann aber wäre es auch Unterhalt und somit einmaliges Einkommen und eben nicht Vermögen.

    Gruß

  • Hallo,

    Also das Geld dient nicht der indirekten Umgehung der erwarteten Sperre.

    und

    Es dient dazu, dass ich, trotz des zu erwartenden 30 % Abzugs vom ALG 2 halbwegs überleben kann

    Merke den Widerspruch. Abgesehen davon - Du bestätigst erneut, daß das Geld Deinem Lebensunterhalt dienen soll - und genau dafür ist Unterhalt da. Von daher kann es auch weiterhin zu Problemen mit dem Amt kommen.

    Meine Eltern sind weder unterhaltsverpflichtet noch bereit für meine monatlichen Kosten aufzukommen.

    Es gibt auch freiwilligen Unterhalt.

    Sie gewähren mir nur freundlicherweise ein Darlehen

    Wozu ich schon was geschrieben habe:

    zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt.

    Gruß!

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