ALG II-Anspruch bei Wohngemeinschaft ohne Vertrag

  • Guten Tag alle miteinander,

    ich befinde mich gerade in einer sehr unglücklichen Situation.

    Vor kurzem hat mein AG mein Beschäftigungsverhältnis beendet. Ich werde bis zum 21. Oktober noch im Arbeitnehmerverhältnis sein. Dementsprechend muss ich mich bis spätestens zum 22. Oktober beim Jobcenter zwecks Antrag auf ALG melden. Anspruch auf ALG I besteht nicht.

    Nun ist das Problem, dass ich aktuell in einer WG wohne, deren Vermieterin einen Mietvertrag mit dem Vater eines Mitbewohners hat. Ich überweise jeden Monat 350 € an besagten Mann und wohne im Gegenzug nun seit April hier. Das Ganze geschieht auf mündlicher Basis, sodass ich nun keinen schriftlichen Vertrag zum Vorweisen hätte.

    Meine Frage ist nun, ob ich dementsprechend noch Anspruch auf ALG II hätte? Zählt das aktuelle Wohnverhältnis dann als Untermiete?

    Euch noch einen guten Tag und besten Dank für die Hilfe. Cheers!

  • Grace

    Hallo, danke für die Begrüßung. Hat ja schnell geklappt. :)

    @bass386

    Hey. Die habe ich monatlich überweisen, das lässt sich also nachweisen. Was problematisch sein könnte, ist, dass zwischenzeitlich jemand ausgezogen ist und die WG deshalb für einen halben Monat nur zwei Bewohner hatte, aufgrund dessen habe ich ein Viertel der Monatsmiete des Ausgezogenen mitübernehmen müssen, sodass ich in diesem Monat über die 350 € gekommen bin. Diesen Betrag habe ich allerdings separat ausgewiesen (und hoffentlich nicht als "Miete" gekennzeichnet), das könnte ich evtl. als verursachten Sachschaden begründen oder so.

  • Ohne irgendwelche schriftlichen Nachweise wird das Jobcenter nichts bewilligen. Du solltest also mit deinem Sachbearbeiter abklären, ob eine Mietbescheinigung ausreicht, um die KdU (Kosten der Unterkunft) bewilligt zu bekommen.

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