Kosten der Unterkunft ALG II - Auforderung zur Senkung - Erwerbstätigkeit und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe von Feb-April ALG2 bezogen, war dann angestellt bis August, seitdem beziehe ich wieder ALG2.

    Folgende Situation:

    Ich wurde im Februar aufgefordert, umzuziehen, da meine Miete den Satz übersteigt. Danach war ich erwerbstätig und musste natürlich nicht umziehen. Nun bekomme ich ja seit August wieder ALG2 und offenbar nur die verringerte Miete.

    Ist das so üblich und richtig? So wie ich es verstanden hatte, hätte ich in den 6 Monaten umziehen sollen, allerdings war ich eben erwerbstätig und meine Frage ist, ob es korrekt ist, dass ich nun diese Frist bei meiner zweiten Erwerbslosigkeit nicht mehr bekomme. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum ich jetzt in der Lage sein sollte, schneller (sofort) umzuziehen - abgesehen davon bin ich krank geschrieben, und könnte gar nicht umziehen. Da ich keine Möglichkeit dazu habe, sehe ich meine Grundbedürfnisse so nicht gedeckt.

    Ich bitte um entsprechende Informationen.

    Grüße

  • Hallo,

    eine Krankschreibung schliesst einen Umzug nicht aus. Ob du deine Grundbedürfnisse gedeckt siehst oder nicht, ist hier nicht die Frage, denn das Gesetz sieht bei einer zu hohen KdU genau diesen Weg vor. Eine Krankschreibung verlängert nicht die Fristsetzung.

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