ALG II - Ausbildung - Bedarfsgemeinschaft - Umgangsrecht und Fragen

  • Einen wunderschönen guten Abend, ich wende mich an euch da ich so langsam verzweifle und jeden Strohhalm an Informationen nutze die mir in dieser Situation weiter helfen. Also vielen Dank im vorraus schon einmal.

    Also ich bin 31 jahre alt und mache gerade ne Ausbildung zum sozial pädagogischen Assistenten. Ich bin schon im 2 Lehrjahr und bekomme vom Amt 420 Euro. Ich wohne zurzeit bei meinen Eltern und habe jedes 2 wochende meine 2 Söhne bei mir. Ich komm vorn und hinten mit dem Geld nicht aus. Das job center ist es egal da ich in der Bedarfsgemeinschaft lebe und alles was ich u er 120 Euro verdiene, angerechnet wird. Klar sind 120 Euro auch was aber es ist einfach viel zu wenig. Also habe ich mich an einem Freund gewand und er bot mir an das ich zu ihm ziehe. Er arbeitet und bezahlt die Miete ohne Hilfe vom Job center. Jetzt zur meine frage : wenn ich zu ihm ziehe als Untermieter, darf ich dann neben bei arbeiten? Oder muss ich da auch was bedenken?! Ich habe das befög Center auch nach Hilfe gefragt und die sagten mir das ab 31 jahre kein Bafög mehr ausgezahlt wird. Nur in besonderen Fällen und einer Erklärung warum ich die letzten 10 Jahre keine Ausbildung gemacht habe. Ich bin verzweifelt und muss dringend Schulden abbauen. Ich bitte euch wenn ihr mir ein Rat spenden könnt wäre ich schon sehr dankbar.


    Liebe Grüße Bashar

  • Hallo,

    was soll sich denn an der Situation ändern, wenn du zu deinem Bekannten ziehst? Du würdest dies dem Jobcenter mitteilen müssen, es würde keine KdU mehr bewilligt, da du keine Miete zahlen musst und wahrscheinlich würden die Leistungen komplett eingestellt werden, da kein Anspruch mehr auf ALG II besteht.

    Und wenn man Schulden hat und mit seinem Geld nicht auskommt, ist eine Schuldnerberatung die bessere Anlaufstelle.

  • Mit wem lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft? Du wohnst bei deinen Eltern und bist 31 Jahre alt. Mit 31 Jahren bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da du keine Miete bezahlen musst, bekommst du den deinen Regelsatz und davon darf dir nichts bei deinen Eltern angerechnet werden. Zusätzlich kannst du Mehrbedarf für die Zeit stellen, in denen du deine Kinder bei dir hast. Die müssen ja auch was essen. Natürlich wird ein Verdienst, den du hast auf deine Hartz IV-Leistungen angerechnet, denn der Verdienst verringert deine Hilfebedürftigkeit.

  • Also zu erstenmal hab ich ein schuldenberater aufgesucht. Die kosten auch was! Und zu deiner Frage Lisa marie:

    Mehrbedarf wie sieht das aus? Muss ich die Zeiten aufschreiben und den jc geben?

  • Nur je nach Höhe der Schulden wird dir ein Schuldnerberater dennoch eher weiterhelfen können. ALG II berücksichtigt keine privaten Schulden.

    Wenn die Kinder bei dir sind, musst du dies aufschreiben und meist auch von der Mutter unterschreiben lassen. Allerdings wird nur etwas gezahlt, wenn das Kind länger als 12 Stunden an dem Tag bei dir war.

    Nur dürften die paar Euro dir auch nicht wirklich weiterhelfen.

  • Hallo!

    Ergänzend zu @bass386 und allgemeine Information zum Mehrbedarf des Umgangsrechts:

    Die Regelsätze wurden inzwischen erhöht, aber es geht um das generelle Prozedere.

    Gruß

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